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8 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…

UStR 2000 Rz 2451–250617. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Istbesteuerung (§ 17 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…die Besteuerung nach Maßgabe der tatsächlichen Entgeltsvereinnahmung zu erfolgen. Bei den Versorgungsunternehmen ist ein Antrag auf Sollbesteuerung nicht möglich. Rz 2458: Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen gelten auch dann als Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1994, wenn sie die im § 11 Abs…

UStR 2000 Rz 1524–152611.1.5. Rechnungsmerkmale
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

… 17 Abs. 1 UStG 1994 gelten bei Versorgungsunternehmen Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen auch dann als Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994, wenn sie keine Angaben über Menge und Bezeichnung der Lieferung enthalten. 11.1.5.5. Zeitpunkt und Zeitraum Rz 1511…

UStR 2000 Rz 2603–260519.1.3. Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen im Sicherungseigentum, Vorbehaltseigentum und Zwangsversteigerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…das Erdgasverteilungsnetz angeschlossen, nicht aber dessen Bestandteil sind, zB Rohrleitungen des Gas-Fernleitungsnetzes. Darüber hinaus geht die Steuerschuld für Wärmelieferungen über Wärmenetze und Kältelieferungen über Kältenetze auf den Empfänger über, sofern dieser Unternehmer ist. Rz 2604f: Zum Übergang der Steuerschuld kommt es nur, wenn der…

VS-11201.1.8. Nicht genutzte Wärme
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.8. Nicht genutzte Wärme Bereits die Vorgängerregelung sah vor, dass - unabhängig von der gewählten Nachversteuerungsmethode (exakte Abgrenzung, "Pauschalnachversteuerung" der gesamten in einer begünstigten Anlage eingesetzten Mineralölmengen oder Pauschalnachversteuerung nach dem Wirkungsgrad der Anlage) - Wärme, die nicht genutzt wird, außer Betracht bleiben kann. Diese…

UStR 2000 Rz 4743.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im…

EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches Rz 240: Energieabgaben können nur insoweit vergütet werden, als die Energieträger nicht weitergeliefert werden, oder der Produktionsbetrieb (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: Betrieb) aus diesen Energieträgern Wärme, Dampf oder Warmwasser erzeugt und liefert. Zur Verhinderung einer mehrfachen Inanspruchnahme…

EnAbgR Rz 252–2534.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser Rz 252: Ein Vergütungsanspruch besteht auch für unmittelbar für einen Produktionsprozess (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: für zu betrieblichen Zwecken) bezogene Wärme, Dampf oder Warmwasser, wenn sie aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden (siehe auch Rz 238…