…Unterschiedsbeträge, um die die bereits fällig gewesenen Vorauszahlungsteilbeträge gegenüber der neu berechneten Vierteljahresfälligkeit zu niedrig oder zu hoch waren ("Ausgleichsviertel"). Rz 7566: Erfolgt die Zustellung des Bescheides über die Erhöhung oder über die erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen nicht mindestens einen Monat vor der nächstfolgenden Vierteljahresfälligkeit…
…von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt daher durch eine Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben (§ 201 BAO und …
…50) oder bescheidmäßig zuerkannte (insbesondere Zahlungserleichterungen) Zahlungstermine berühren die Fälligkeit nicht (siehe Rz 24). Rz 2: Sofern Abgabenvorschriften nicht anderes vorsehen (zB bei Selbstbemessungsabgaben), werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Abgabenbescheides (§ 198 BAO) fällig. Ist der Fälligkeitstag im Bescheid ausgewiesen…
…zB gemäß § 299 BAO, geändert. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Frist des § 45 Abs. 3 EStG 1988 nur die Finanzämter bindet, sodass aus berechtigtem Grund seitens der Oberbehörde ein Vorauszahlungsbescheid betreffend Einkommensteuer auch nach dem 30. September aufgehoben werden kann. 28.5…
…an dem der Globalisierungszeitraum endet. Sie wird um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der Tage des Globalisierungszeitraums entspricht. (4) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe c gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt…
…maßgeblich. 5.11. Folgen der Fristversäumnis Rz 475: Erfolgt keine Ausschüttungsmeldung, ist die Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig, wobei damit kein Verlust des Meldestatus einhergeht. Wird zwar innerhalb der vorgesehenen Fristen eine Ausschüttungsmeldung vorgenommen, weicht diese allerdings vom tatsächlichen Ausschüttungsbetrag ab, ist die Meldung als nicht…
…so hat die Zahlung innerhalb der im Rahmen dieser Erleichterungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. (3) Die Frist für die Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags wird in jedem folgenden Fall ausgesetzt: a)Ein Antrag auf Erlass der Abgaben wird nach Artikel 121 gestellt…
4.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 86 Abs. 3 | Art. 72 | - | - Der Anteil, der in die Veredelungserzeugnisse eingegangenen in das Verfahren übergeführten…
…Meldung der Einbringung weiterhin durch den Einbringenden zu beachten (siehe etwa UStR 2000 Rz 56, die die Annahme des Überganges mit dem der (An)Meldung folgenden Monatsersten für zulässig erachten). Die Geschäftsfälle und die dazu gehörigen Belege sind bis dahin in den Büchern der übernehmenden…
…Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine Entscheidung über den Antrag auf Erlass getroffen haben, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Wurde ein Antrag auf Erlass gemäß den Artikeln 118, 119 oder 120 des Zollkodex gestellt…
…540,00 € | - Lohnsteuer | 607,65 € | Netto | 1.852,35 € | - Exekution | 500,00 € | Auszahlungsbetrag | 1.352,35 € In diesem Fall muss die Zahlung bereits im Lohnzettel (L-16) des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters erfasst sein…
Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…
…259: § 5 UmgrStG ist auch anzuwenden, wenn die Gesellschafter der übertragenen Gesellschaft auf Grund des vor der Verschmelzung vorliegenden Beteiligungsverhältnisses keine Abfindung erhalten, zB bei Konzernverschmelzungen in der Form eines up-stream-mergers oder bei Schwesternverschmelzungen (siehe Rz 280 f und Rz 282), sowie beim…
…Allgemeines Rz 1528: Eine Realteilung zu Buchwerten ist nach § 27 Abs. 1 UmgrStG nur möglich, wenn Vermögen im Sinne des § 27 Abs. 2 und 3 UmgrStG ohne oder ohne wesentliche Ausgleichszahlungen tatsächlich auf Nachfolgeunternehmer übertragen wird. Dabei ist Folgendes zu prüfen: Stimmt der Verkehrswert der…
…6.2013. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Jahresabschluss bereits festgestellt und die Gewinnverteilung beschlossen, die Ausschüttung aber noch nicht vorgenommen. Da im Zeitpunkt der Beteiligungsveräußerung der Beschluss auf Verteilung des Gewinns bereits gefasst wurde, ist der Dividendenanspruch der A-AG bereits zum Veräußerungszeitpunkt entstanden. Die…
…Altvermögen vor, für das § 30 EStG 1988 idF vor BudBG 2011 weiterhin anwendbar ist. Beteiligungen, die zum 31.3.2012 unter die Bestimmung des § 31 EStG 1988 idF vor BudBG 2011 gefallen sind, unterliegen ebenfalls den Neuregelungen der Kapitalvermögensbesteuerung. Ordnet das Umgründungssteuergesetz an, dass die…
…der ermittelten steuerlichen Werte durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG. Mit der auf Grundlage dieser Verordnungsermächtigung erlassenen FMV 2015 werden diese Details entsprechend geregelt. 5.5. Registrierung der Verwaltungsgesellschaften Rz 467: Nach der Bestimmung des § 2 Abs. 1 FMV 2015 haben sich Verwaltungsgesellschaften vor der…
…übernommenen Betrieb dienende Liegenschaft, zum 31.12.01 auf eine weitere bisher vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft abgespalten werden, der jemand zum 31.12.01 als atypischer stiller Gesellschafter beitreten will. Rz 1876: Ein Mehrfachzug im Sinne des § 39 UmgrStG ist zB nicht gegeben, wenn nach Abspaltung eines…
…Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex genannte Person aus, wenn die Zollschuld durch einen Verstoß nach Artikel 79 des Zollkodex…
…ist vom Bundesminister für Finanzen spätestens zum 30. November jeden Jahres für das Folgejahr im Rechts- und Fachinformationssystem des Finanzressorts (http://findok.bmf.gv.at/findok) zu veröffentlichen. Der jeweilige Prozentsatz gemäß Z 1 und 2 ist für Zeiträume, für die Zinsen variabel festgelegt wurden…