15.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren Rz 1011a: Siehe "Lehrbeauftragte", Rz 992 ff. 15.4.5.41 Unterrichtende Tätigkeit Rz 1012: Siehe Rz 992 bis 993. Rz 1013: Musiklehrer: Die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen…
…der Tätigkeit (VwGH 21.2.1996, 95/14/0072). Bei Vortragenden an bestimmten Bildungsinstituten (zB WIFI, BFI) ist dieses Institut als Mittelpunkt der Tätigkeit anzusehen, wenn die Vortragstätigkeit einen längeren Zeitraum umfasst (vgl. hiezu VwGH 20.1.1999, 98/13/0132, betreffend Nichtabzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers).
…Z 4 EStG 1988 zu beurteilen, wenn die Prüfung nicht als Ausfluss der Vortragstätigkeit anzusehen ist, dh. wenn andere Personen geprüft werden, als jene, denen gegenüber die Vortragstätigkeit erfolgt. Prüfungshonorare für Personen, auf die sich auch die Vortragstätigkeit bezogen hat, sind gleich zu behandeln wie…
…1988. 5. Eine Steuerberaterin wird als Vortragende an einer Fachhochschule tätig. Sie rechnet ihre Honorare aus der Vortragstätigkeit über ihre Steuerberatungs-GmbH ab. Als Vortragende an Fachhochschulen kommen nur natürliche Personen in Betracht, die Steuerberatungs-GmbH kann daher die Marktchancen nicht nutzen. Die Steuerberatungs-GmbH…
…Aus der Vortragstätigkeit erzielt er Einnahmen von 41.000 Euro (inkl. USt), aus der Vermietung Einnahmen von 24.000 Euro (inkl. USt), insgesamt somit Einnahmen von 65.000 Euro. Für die Anwendung der Pauschalierung in Bezug auf die Einkünfte aus der Vortragstätigkeit bleiben die Vermietungsumsätze…
…der Vortragstätigkeit geltend gemacht, kommt die Anwendung der Schriftstellerpauschalierung nicht in Betracht. Es bestehen für A somit folgende Möglichkeiten: 1. Inanspruchnahme der Schriftstellerpauschalierung für die schriftstellerischen Einkünfte und Verzicht auf die Geltendmachung abpauschalierter Aufwendungen bei der Vortragstätigkeit; die Inanspruchnahme der gesetzlichen Basispauschalierung bei der Vortragstätigkeit…
… 42 Abs. 2 EStG 1988. Erhält ein beschränkt steuerpflichtiger Vortragender kein Honorar, sondern nur die Reisekosten für seine Vortragstätigkeit ersetzt bzw. werden ohne Honorarauszahlung nur Reisekosten vom Veranstalter übernommen, gilt Folgendes: 1.Aus Vereinfachungsgründen kann von der Einbehaltung einer (Brutto- oder Netto-)Abzugsteuer auch ohne…
…II Nr. 417/2001 fallen nur Vortragende, Lehrende und Unterrichtende mit anderen als nichtselbständigen Einkünften. Vortragende, Lehrende und Unterrichtende sind Steuerpflichtige, die eine Lehr- oder Vortragstätigkeit zur Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten oder Fertigkeiten gegenüber Menschen erbringen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist es unerheblich, ob (außerhalb…
…unterschiedlichen Berufsbildern gesprochen werden. Ein Arbeitszimmer aufgrund der schriftstellerischen Tätigkeit steht daher auch dann zu, wenn die Einnahmen aus Vortragstätigkeit jene aus der Schriftstellerei überwiegen (VwGH 28.05.2009, 2006/15/0299). Beispiel 2: D erzielt selbständige Einkünfte als Steuerberater mit eigener, von der Wohnung…
…aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Tätigkeiten nicht unter § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 fallen (zB Vortragstätigkeit eines Lehrbeauftragten im Rahmen eines einmonatigen Kurses an einer Universität). Siehe hiezu auch Rz 688a. Werden Arbeitnehmer im Rahmen einer innerbetrieblichen Bildungseinrichtung ihres Arbeitgebers tätig, ist im…
…die folgenden Tätigkeiten: die schriftstellerische Tätigkeit, auch wenn es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Chefredaktionstätigkeit bei medizinischen Fachzeitschriften; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung (Fachkongresse) gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Mitarbeit in Rundfunk- und…
…sich wie folgt zusammensetzen: Einnahmen aus der Tätigkeit als selbständiger Yoga-Lehrer in Höhe von 17.400 Euro, Einnahmen aus einer Vortragstätigkeit als Privatlehrer an einer öffentlichen Schule in Höhe von 11.270 Euro und Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung in Höhe von 3…
30.1.4 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) Rz 7914: Das Vorliegen einer Betriebsstätte ist nach innerstaatlichem Recht keine Voraussetzung für die Steuerpflicht (VwGH 6.12.1957, 2843/54); maßgeblich ist die Ausübung oder Verwertung der selbständigen Arbeit im…
4.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO) Rz 76: Unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa…