…vorliegt und sofern sie diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes (siehe dazu Rz 992b) ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Als Vortragende, Lehrende und Unterrichtende gelten auch Demonstratoren, Tutoren und Studienassistenten. Liegen nur Einkünfte gemäß § 25 Abs…
…Vertragszeitraum engagiert werden, um in einem bestimmten wöchentlichen Stundenausmaß den Gästen Tennisunterricht zu erteilen, stehen in einem Dienstverhältnis (VwGH 27.10.1987, 87/14/0145). Rz 1016: Vortragende: Vortragende, die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen Einkünfte…
30.1.4 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) Rz 7914: Das Vorliegen einer Betriebsstätte ist nach innerstaatlichem Recht keine Voraussetzung für die Steuerpflicht (VwGH 6.12.1957, 2843/54); maßgeblich ist die Ausübung oder Verwertung der selbständigen Arbeit im…
…25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 zu behandeln. Rz 688c: Nach § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 gehören Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, zu den…
…mobile Dienste, Personen, die Hilfe bspw. bei Behördengängen und Wohnungssuche leisten, Vortragende für Ausbildungen für Sozialdienstzwecke wie Sanitäts- oder Zivilschutzkurse sowie bei Alpin- und Sportvereinen Um in den ersten drei Teilstrichen das große Freiwilligenpauschale anwenden zu können, reicht es nicht aus, dass der Rechtsträger den…
…Ist bereits ein Steuerabzug erfolgt, sind die einbehaltenen Beträge anzurechnen (§ 102 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988). Rz 8033: Bei einer Veranlagung bleiben Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten oder verwerteten nichtselbständigen Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen außer…
…beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Absetzbeträge sind daher nicht zu berücksichtigen. Einen Sonderfall hinsichtlich der Absetzbeträge stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter nichtselbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender…
…etwa in folgenden Fällen anzunehmen: Schriftsteller - Vortragender im selben Fachgebiet; Schriftsteller - Journalist; Schriftsteller - Bildberichterstatter; Fachschriftsteller (Abgabenrecht) - Finanzbeamter, Wirtschaftstreuhänder; Fachschriftsteller (Recht) - Rechtsanwalt. Kein Zusammenhang liegt etwa in folgenden Fällen vor: Kunstmaler - Galerist; Interpret (Musiker) Musikkritiker. Beispiel: A ist Fachschriftsteller und Vortragender auf dem Gebiet des Steuerrechts…
…überlassene Gebäude oder Gebäudeteile) oder 2% | Basispauschalierung 15% (bis 2024 12%, im Jahr 2025 13,5%); 6% für Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sonstiger selbständiger Arbeit schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit. | Basispauschalierung 15% (bis 2024 12%, im Jahr 2025 13,5%)…
…Einkünfte als selbständiger Musiker (künstlerische Tätigkeit iSd § 10 Abs. 3 Z 4 UStG 1994), Musikpublizist (schriftstellerische Tätigkeit) und Vortragender (unterrichtende Tätigkeit). Die Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit betragen +40.000, die Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit betragen -10.000, die Einkünfte aus unterrichtender Tätigkeit betragen +10.000…
…2 Steuerabzug mit nachfolgender Veranlagung Rz 7996: Ein Steuerabzug von Einkünften bzw. Gewinnanteilen mit nachfolgender (Pflicht- oder Antrags-)Veranlagung (siehe Abschnitt 30.2.3) ist für folgende Fälle vorgesehen: Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt…
…einer Körperschaft sowie aus einer höchstpersönlichen Tätigkeit (als Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Sportler und Vortragender) der leistungserbringenden natürlichen Person zuzurechnen, wenn die Leistung von einer Körperschaft abgerechnet wird, die unter dem Einfluss dieser Person steht und über keinen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden Betrieb verfügt (…
…Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis usw.; VwGH 3.7.2003, 99/15/0177). Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Vortragenden liegt vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von…
…Tätigkeitsbereiche, die in einem engen sachlichen Wirkungszusammenhang stehen, mögen sie auch in unterschiedlichen Leistungen nach außen in Erscheinung treten (zB schriftstellerische und vortragende Tätigkeit auf einem bestimmten Fachgebiet). Eine einkunftsquellenbezogene Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Sinne des …
…VwGH 24.9.2014, 2011/13/0092). Weiters kann eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft Marktchancen nicht nutzen, wenn die betreffende Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt (zB Schriftsteller, Vortragende, Sportler, Künstler). Zu 2.: Für das Vorliegen eines eigenständigen, sich von der natürlichen…
…ein Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht, 12.816 Euro übersteigen. Gleiches gilt für die Tätigkeit als Vortragender. Das Arbeitsplatzpauschale ist auf den Betrieb 2 und den Betrieb 3 nach dem Verhältnis der Betriebseinnahmen der jeweiligen Betriebe aufzuteilen. Auf Betrieb 2 entfallen 37,5%…
…zu beziehen. Der Umsatz beträgt bei Herausrechnung der USt (20%) 33.333,30 Euro, die Pauschalierung ist daher anwendbar. 2.C ist nichtselbständig tätig. Daneben ist er Vortragender und vermietet eine Wohnung. Aus der Vortragstätigkeit erzielt er Einnahmen von 41.000 Euro (inkl. USt), aus…
…Steuererklärung die für den Betrieb maßgebende Branchenkennzahl anzuführen. Eine unterrichtende Tätigkeit als Vortragender ist nach der genannten Verordnung als "Unterricht (außerhalb Schulen und Kindergärten)" - Branchenkennzahl 855 - zu qualifizieren (zB Vortragender an einer Universität oder Fachhochschule mit selbständigen Einkünften). Eine Tätigkeit als Arzt mit Sonderklassengebühren fällt…
…IV/4/2011) genannten Voraussetzungen vorliegen. Die maßgebliche Grenze ergibt sich aus § 42 Abs. 2 EStG 1988. Erhält ein beschränkt steuerpflichtiger Vortragender kein Honorar, sondern nur die Reisekosten für seine Vortragstätigkeit ersetzt bzw. werden ohne Honorarauszahlung nur Reisekosten vom Veranstalter übernommen, gilt Folgendes: 1.Aus…
…siehe Rz 8305), 3. Leistungen als Stiftungsvorstand (§ 15 Privatstiftungsgesetz, siehe Rz 8306), 4. Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender (siehe Rz 8307), 5. Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller (siehe Rz 8308), 6. Leistungen als Privatgeschäftsvermittler (siehe Rz 8309), 7. Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen…