9 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988) 9.1 Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988) 9.1.1 Allgemeines Rz 645: Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne…
…BV-Kassen) einschließlich der Bezüge und Vorteile im Rahmen der Selbständigenvorsorge nach dem 4. und 5. Teil des BMSVG sind zwar gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aber keine Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis im Sinne des …
…Abstand zu nehmen, weil bereits die Prämienzahlungen dem Arbeitnehmer als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugerechnet wurden. Rz 10083: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Umwandlung bestehender Lebensversicherungsverträge (Rz 83) (2004) Einige Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern das Gehaltsumwandlungsmodell im Rahmen des § 3 Abs…
…0330). Nur Zahlungen, welche als Einkommensersatzfunktion dienen, unterliegen der Steuerpflicht (VfGH 07.12.2006, B 242/06). Verdienstentgangsentschädigungen gelten als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 und stellen somit Arbeitslohn dar. Wird…
…Erfasst sind dabei Zahlungen mit besonderem Unrechtsgehalt ähnlich einem nicht oder nur schwer nachweisbaren vorsätzlichen steuerschädigenden Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie beispielsweise Schwarzlohnzahlungen bei bestehendem Dienstverhältnis oder fingierte Reisekostenabrechnungen. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass bezüglich dieser Zahlungen ein Bruttolohn mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde…
…14/0109). Weder das Bestehen des Dienstgebers auf der Benutzung der Dienstwohnung noch das Vorliegen eines erheblichen betrieblichen Interesses des Dienstgebers an der Benutzung der Dienstwohnung steht der Qualifizierung einer Dienstwohnung als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis für sich allein schon entgegen. Von einer Ausschließlichkeit…
…des § 4 Abs. 11 EStG 1988 ("Arbeitnehmerförderungsstiftungen"), soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind, sowie Bezüge und Vorteile aus Unterstützungs- und Betriebliche Vorsorgekassen stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar (siehe auch § 26 Z 8 EStG 1988, Rz 90a756).
… 15 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Diese Verordnung ist für alle Bezüge aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 maßgeblich. Rz 141: Soweit Sachbezüge in dieser VerordnungVerordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge über die bundeseinheitliche…
… 4 Abs. 11 EStG 1988, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einer bestehenden oder früheren Beschäftigung (Tätigkeit) anzusehen sind. Rz 5280: Die Entgelte, die kein echtes Leistungsentgelt darstellen, sondern auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Früchte des eingesetzten Kapitals nach Art der verdeckten Gewinnausschüttung…
…13/0220). Rz 7953a: Entschädigungen, die ein Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch dann aufrecht…
…vor, wenn dem Anstieg eine ebensolche Veränderung in der Arbeitsleistung oder allenfalls eine bisher bestehende Unterbezahlung zugrunde liegt. Entsprechende Umsatzsteigerungen (zB im Ausmaß von 100%) gegenüber dem Vorjahr sind nur durch gestiegenen Arbeitseinsatz erzielbar und rechtfertigen auch höhere Entlohnungen. Am Vorliegen eines Dienstverhältnisses mangelt es…
…einer entsprechenden Beschäftigung in einem ebenfalls in der Anlage 1 bezeichneten Unternehmen verursacht sind. Siehe auch Beispiel Rz 10077a. Rz 77b: Der verbilligte oder kostenlose Besuch von Kindern von Arbeitnehmern an kostenpflichtigen Schulen (zB Kinder von Lehrern) ist als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu erfassen…
…Unternehmer Lehrverträge unter üblichen Voraussetzungen ab, so kann davon ausgegangen werden, dass der Wert der Gegenleistung des Unternehmers nicht hinter den von ihm erwarteten Vorteilen zurückbleibt. Lehrverhältnisse werden nicht im allgemeinen oder auch nur überwiegenden Interesse des Lehrlings abgeschlossen, was sich schon aus der Lehrlingsbeschäftigung…
…einem Dienstnehmer vergleichbar im geschäftlichen Organismus des Entgeltzahlers organisatorisch eingegliedert sein. Dies ist jedenfalls beim Vorstand bzw. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gegeben, der nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig ist, unabhängig davon, ob die Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft ausgeübt wird. Gleiches gilt für sämtliche Personen…
…dazu dient, dass der Mitarbeiter - möglichst rasch - einen anderen Arbeitgeber finden kann, stellt sich die Frage, ob die Kosten dafür beim Mitarbeiter einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem (noch bestehenden) Dienstverhältnis darstellen oder nach § 26 Z 3 EStG 1988 als nicht steuerbar zu behandeln sind? § 26…
…des Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, stellen keinen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Bei Zufließen der auf Arbeitgeberbeiträgen beruhenden Leistungen unterliegen diese Leistungen im vollen Umfang dem Lohnsteuerabzug. Rz 758a: Beiträge des Arbeitgebers gemäß § 15 Abs. 1 Bundesbezügegesetz (oder gleichartiger landesgesetzlicher Regelungen), die an…
…des lohnwerten Vorteils im Ausmaß des Unterschiedsbetrages zwischen den (verbilligten) Anschaffungskosten der Beteiligung und dem Verkehrswert der Beteiligung ist beim Cash-Settlement der an den Arbeitnehmer ausbezahlte Differenzbetrag. Bei der Depotvariante, bei der die Aktie für die Ermittlung des Vorteils aus dem Dienstverhältnis zu bewerten…
…also die Gesellschaft selbst, oder einen ihrer Gesellschafter erfolgen. Die Abgabe vom Gesellschafter stellt einen unmittelbaren Vorteil aus dem Dienstverhältnis von dritter Seite dar (beim Gesellschafter bleiben dabei die Anschaffungskosten für seine Anteile durch die Abgabe unverändert hoch, soweit keine Zuzahlungen erfolgen; bei der Gesellschaft…
…fällt bei den begünstigten Arbeitnehmern nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 26 Z 7 lit. a EStG 1988), erst bei Auszahlung durch die Privatstiftung liegen (als Vorteil aus dem Dienstverhältnis) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. c EStG 1988…
…die diesbezüglichen Sonderzahlungen fallen daher ebenfalls nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der bei jährlicher Zahlungsweise für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer anfallende Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5% des abzuführenden Beitrages stellt ebenfalls keinen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Rz 766c: Die Bestimmungen des …