…Aufhebungen liegen im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensrelevant ist insbesondere, dass im Allgemeinen dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit zukommt. Rz 1002c: Eine Befristung des Antragsrechtes ergibt sich mittelbar aus § 207 BAO (Bemessungsverjährung). Der Antrag ist stets mit Bescheid zu erledigen…
…Hinsichtlich der Unzulässigkeit von Sammelabschreibungen und Sammelwertberichtigungen siehe Rz 2372 f. Zur Unzulässigkeit der Bildung von Pauschalrückstellungen gemäß § 9 Abs. 3 EStG 1988 idF vor COVID-19-StMG bzw. zu deren Zulässigkeit gemäß § 9 Abs. 3 EStG 1988 idF COVID-19-StMG siehe Rz 3319…
… 1 Abs. 1 UStG 1994 (siehe Rz 1 bis Rz 58) vor. Die unechten Steuerbefreiungen haben Vorrang vor den echten Steuerbefreiungen. Rz 3987: Die persönliche unechte Steuerbefreiung eines Kleinunternehmers geht ebenfalls den echten Befreiungen des § 7 und Art. 7 UStG 1994 vor. Das gilt nicht…
…19 EStG 1988; siehe auch Rz 70e65 und 70r). Bei Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen (vgl. EAS 1579 und EAS 1872). Beispiel: Für die Tätigkeit im Rahmen einer Auslandsentsendung (Jänner bis Juli 2014; DBA mit…
… 20 Abs. 6 Z 2 UmgrStG idF vor AbgÄG 2012 bei Einbringung von nicht steuerhängigen Kapitalanteilen und Vorrang vor § 20 Abs. 6 Z 1 UmgrStG idF vor AbgÄG 2012 auf Grund der zu prüfenden Reihenfolge siehe Rz 1138. Zum Verweis auf die sinngemäße Anwendung des…
…die vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht erzielt wurden, sind nicht zu erfassen, außer sie fließen danach zu (VwGH 17.5.1963, 0871/62). Insoweit kommt das Zuflussprinzip (§ 19 EStG 1988) zum Tragen. Bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor…
…Abs. 5 EStG 1988 unterliegen, wenn die Beteiligung selbst in die Spekulationsfrist fällt; die Bestimmung des § 37 Abs. 5 EStG 1988 hat Vorrang vor jener des § 37 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG 1988. Gehört zum Betriebsvermögen eine außerhalb der Spekulationsfrist angeschaffte Beteiligung, ist…
… 15 Abs. 3 Meldegesetz-Durchführungsverordnung, der Vorrang vor TP 17 lit. b BVwAbgV hat) € 14,30 Zeugnisgebühr (vgl. § 14 TP 14 GebG) Kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie amtliche Mitteilung liegt dann vor, wenn eine Erklärung (Bescheinigung, Bestätigung) über persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder…
…1994 auf einen vor dem Buchungstag liegenden Zeitpunkt zurück. Wurde eine entrichtete Abgabenschuldigkeit in eine Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) einbezogen, so führt dies insoweit zur Tilgung anderer Abgabenschuldigkeiten oder zur Entstehung eines Guthabens. Im Insolvenzverfahren kommt den Aufrechnungsvorschriften der IO Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften…
…Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer im passiven Veredlungsverkehr hat die spezielle Regelung des § 5 Abs. 2 UStG 1994 (siehe Rz 689) Vorrang vor den zollrechtlichen Bestimmungen. Kann daher im passiven Veredelungsverkehr ein Gegenstand (teilweise) zollfrei wieder eingeführt werden, hat dies keine Auswirkung auf die Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer…
…Die echte Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 hat Vorrang vor der gemäß § 6 Abs. 1 Z 22 UStG 1994 unecht befreiten Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die dafür besonders eingerichtet sind. Rz 730: Die Beförderungsleistung muss…
…lit. a UStG 1994). Zu Umsätzen im Zusammenhang mit Anlagegold und einem allfälligen Vorsteuerabzug siehe auch § 24a Abs. 1 und Abs. 2 UStG 1994. Bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen von Anlagegold hat die unechte Steuerbefreiung Vorrang vor der echten Steuerbefreiung (siehe hierzu auch Rz 3986).
…Eintrittsberechtigungen), bei der Vermietung von Grundstücken sowie ab 20.7.2022 bei der entgeltlichen Duldung der Benutzung von Bundesstraßen (siehe hiezu auch die Ausnahmen vom Übergang der Steuerschuld in Rz 2601). Der Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge) hat Vorrang vor der Haftung nach § 27 Abs…
…Die Steuerbefreiung für Grundstücksumsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 hat als speziellere Bestimmung Vorrang vor persönlichen Umsatzsteuerbefreiungen (vgl. VwGH 25.06.2007, 2006/14/0001). Hinsichtlich des ab 1.1.2017 maßgeblichen Grundstücksbegriffes siehe UStR 2000 Rz 639v ff. Werden…
…oder Einzelvereinbarungen, die vor Inkrafttreten des BPG abgeschlossen wurden, über den Widerruf etwas anderes bestimmen, haben diese Bestimmungen Vorrang vor der gesetzlichen Regelung des Widerrufs im § 8 Abs. 1 BPG. Auf Grund des BPG können daher Widerrufsklauseln zulässig sein, die vor dem 1. Juli 1990…
…unterscheidet, hat die Entscheidung der zuständigen Behörde Vorrang vor der Angabe in Feld 6. 18.Feld 7 (siehe Anhang II Teil 1 Nummer 18): Bei der Angabe zu den Verpackungsarten sind die Codes des dem Notifizierungsformular beigefügten Verzeichnisses der Abkürzungen und Codes zu verwenden. Wenn…
…Bei der Begutachtung beweglicher Gegenstände durch Sachverständige hat § 3a Abs. 11 lit. c UStG 1994 Vorrang vor § 3a Abs. 14 Z 3 UStG 1994. 3a.11.5. Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Rz 641e: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zeichnen sich durch ein Bündel von Charakteristika und Tätigkeiten aus…
…Leistungsempfängers, der ein Unternehmer oder eine juristische Person ist (hinsichtlich Ausnahmen siehe Rz 2602f letzter Absatz sinngemäß). Der Bestimmung des § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 kommt Vorrang vor den übrigen Tatbeständen des Übergangs der Steuerschuld (§ 19 Abs. 1a bis 1e UStG 1994) zu…
…als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang handelt. Beim Teilungsvertrag handelt es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Willenseinigung zwischen den Teilungspartnern über eine Vermögensübertragung. Rz 1527: Der Teilungsvertrag ist jedenfalls dann vollständig, wenn er folgende…
…für wessen Rechnung die Zahlung erfolgt. Innerhalb der vom § 214 Abs. 7 BAO betroffenen Abgabenschuldigkeiten gelten die allgemeinen Verrechnungsgrundsätze, vor allem jene des § 214 Abs. 1 BAO. Nicht ausreichend ist es, eine Widmung in der Form zu verfügen, dass der Abgabepflichtige lediglich seinen Namen auf…