RIS AI
7 117 Treffer317 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 324–3443.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wenn vor Ablauf der Fristen des § 212 Abs. 3 BAO eine Zahlungserleichterung bewilligt wurde. Im Fall einer Bescheidbeschwerde oder eines Vorlageantrages gegen die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung innerhalb der Fristen des § 212 Abs. 3 BAO wird im Hinblick auf die Bestimmung des § 212 Abs…

RAE Rz 200–2223. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 4 BAO). Demnach steht ein verspätetes Ansuchen der Ausfertigung eines Rückstandsausweises und der Einleitung oder Fortsetzung von Einbringungsmaßnahmen solange nicht entgegen, als nicht auf Grund eines solchen Ansuchens Zahlungserleichterungen bewilligt werden. Rz 219: Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterung erst nach Einleitung von Einbringungsmaßnahmen eingebracht…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nicht zu. Rz 479: Dem § 212a Abs. 4 BAO zufolge bewirkt die Bescheidbeschwerde gegen einen die Aussetzung ablehnenden Bescheid ebenso wie ein Vorlageantrag (§ 264 BAO) im Fall einer (teilweise) abweisenden Beschwerdevorentscheidung neuerlich eine Hemmung der Einbringung. 4.9.3. Zum Säumniszuschlag Rz 480: Ein zeitgerecht…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…217 Abs. 7 BAO betrifft den Fall, dass kein grobes Verschulden an der Säumnis bei der Nichtentrichtung bzw. der verspäteten Entrichtung der Abgabenschuldigkeit vorliegt. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist. Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der (teilweisen) Stattgabe mit dem Ende des Zahlungsaufschubes. Dem § 212 Abs. 4 BAO zufolge kommt auch Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO) gegen die Abweisung von Zahlungserleichterungsansuchen und Vorlageanträgen (§ 264 BAO) eine säumniszuschlagsfreie und einbringungshemmende Wirkung zu. 9.6.1.2. Nichtstattgabe des Zahlungserleichterungsansuchens (§ 217 Abs. 4 lit…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Kalenderjahres.GenRevG 1997 mit aufrechter Vertretungsvollmacht. Wird diese Frist in Anspruch genommen, sind §§ 134 und 135 BAO (Verspätungszuschlag) nicht anzuwenden. Die Quotenregelung ist auf Einkommensteuererklärungen, mit denen ausschließlich nichtselbständige Einkünfte erklärt werden, für die die Einkommensteuer durch Lohnsteuerabzug erhoben wurde oder zu erheben gewesen wäre…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…bedeutet keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten. Die verspätete Vorlage oder die Vorlage erst im Rechtsmittelverfahren bringen die einmal entstandene Steuerschuld nicht mehr zum Wegfall. Die nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordruckes stellt kein nachträgliches Ereignis iSd …

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…

UZK-IAAnhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…

UZK-DAAnhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…

ZT-25002.2. Antrag an das zuständige Zollamt
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

2.2. Antrag an das zuständige Zollamt Wurde ein Zollkontingent wiedereröffnet oder rückwirkend eröffnet und erfolgte die Annahme der Zollanmeldung zu einem früheren Zeitpunkt, somit ohne Anwendung des Kontingentsatzes, kann ein Antrag auf Anwendung des Zollkontingentes beim zuständigen Zollamt eingebracht werden. Der Antrag kann weiters…

ZK-25604.13. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…1 UZK-DA erfolgen. 4.13.4.2. Vorgangsweise bei der Zollstelle für die Erledigung des Verfahrens Werden im Verfahren der aV befindliche Waren verspätet gestellt und zur Wiederausfuhr oder in ein anschließendes Zollverfahren überführt, ist dies grundsätzlich für die Annahme der Anmeldung nicht hinderlich…

ZK-0612Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK | Name des Anmelders: |   | Adresse: | Plz/Ort: | EORI-Nr.: |   | Sachbearbeiter: |   | Tel. Nr.: Fax-Nr.: |   | Warenort: | TIN: | Adresse: |   | Plz/Ort: |…

KStR 2013 Rz 158330. Besondere Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgruppen (§ 9 Abs. 8 und 9 KStG 1988 in Verbindung mit § 24a KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30. Besondere Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgruppen (§ 9 Abs. 8 und 9 KStG 1988 in Verbindung mit § 24a KStG 1988) 30.1 Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe (§ 9 Abs. 8 KStG 1988, Gruppenantrag) 30.1.1 Allgemeines Rz 1583: Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe…

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…

KStR 2013 Rz 1584–158530.1.2 Rechtzeitige Unterfertigung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.1.230.1.2 Rechtzeitige Unterfertigung 28.1.2.130.1.2.1 Allgemeines Rz 1584: Der Gruppenantrag muss vom gesetzlichen Vertreter jeder inländischen Körperschaft nachweislich vor dem Ende jenes Wirtschaftsjahres unterfertigt werden, für das die steuerliche Ergebniszurechnung erstmals wirksam sein soll. Ein Gruppenantrag…

LStR 2002 Rz 1305–130639.3 Erstattung der Prämie (§ 108 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.3 Erstattung der Prämie (§ 108 Abs. 3 EStG 1988) 39.3.1 Antrag auf Erstattung der Prämie (§ 108 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1305: Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung Lg. Nr. 108) zu beantragen. Gemäß § 2 VO…

ZK-0612Anlage 6 - Muster Notfallverfahren - Anmeldung in der Einfuhr
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Anlage 6 - Muster Notfallverfahren - Anmeldung in der Einfuhr Kopfdaten: 1 Art der Anmeldung: 7 Bezugsnummer: 5 Positionen: 6 Packstücke: 2 Versender - Name: Versender - Adresse: Versender - Land: PLZ, Ort: entfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580)Versender - Kenn-Nr. (TIN): Versender - UID: Versender - VID: 8 Empfänger - Name…

ZK-0612Anlage 3 - Beginn Fallback WB
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Anlage 3 - Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollamt *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort…