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ZK-0612Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständigentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat…

EnAbgR Rz 187–2034.1.2 Vorleistungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.1.2 Vorleistungen 4.1.2.1 abzugsfähige Vorleistungen Rz 187: Für den Antragsteller abzugsfähige Vorleistungen liegen nur dann vor, wenn ein Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 oder 2 UStG 1994 erbracht hat, bei denen der Antragsteller Leistungsempfänger war…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 14 Abs. 3 FinStrG) bzw. bei gerichtlicher Zuständigkeit bereits dann, wenn gerichtliche Ermittlungen, Vorerhebungen geführt wurden. 18.3. Sicherstellungsauftrag ist Bescheid Rz 1555: Der Sicherstellungsauftrag ist nicht nur eine öffentliche Urkunde, sondern auch ein Bescheid, der gemäß § 243 BAO mit BerufungBscheidbeschwerde angefochten werden kann (vgl…

ZK-06121.2. Antragsverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…Einbindung des Fachbereichs ZV (Zoll und Verbrauchsteuern) Bei den Kundenteams einlangende Anträge können nach Durchführung von Vorerhebungen im Interesse der bundesweit einheitlichen Vorgangsweise dem Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern (ZV) vorgelegt werden. Kontakt: FAX-Nr.: +43 (0)1 51433/5970700 (bei Vorliegen des Antrages in schriftlicher…

KStR 2013 Rz 1240–124216.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988) Rz 1240: Durch das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, wurde im Zusammenhang mit der geschaffenen Befreiung für Portfoliobeteiligungen an Körperschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bestimmten EWR-Staaten ansässig sind (§ 10…

EStR 2000 Rz 665–6794.4.3.2 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…

UmgrStR 2002 Rz 911–9163.4.2.6.6. Vorbehaltene Entnahmen nach dem Einbringungsstichtag
geltende FassungRichtlinien17.12.2015

3.4.2.6.6. Vorbehaltene Entnahmen nach dem Einbringungsstichtag 3.4.2.6.6.1. Begriff und Wirkung Rz 911: Vorbehaltene Entnahmen im Sinne des § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG liegen vor, wenn an Stelle einer tatsächlichen Entnahme eine spätere durchzuführende Entnahme vorbehalten…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…

EStR 2000 Rz 6629–663122.4.2.2 Sonderfragen zum Einkünftetatbestand
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

22.4.2.2 Sonderfragen zum Einkünftetatbestand Rz 6629: Ein "Vorvertrag" (oder ähnliche Vereinbarungen) ist ein Vertrag, dessen Gegenstand die Verpflichtung zum Vertragsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt ist. Bei Kaufverträgen ist im Zweifel allerdings nicht der Abschluss eines Vorvertrages anzunehmen, sondern der Abschluss des unmittelbaren…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

12.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung 12.1.2.1. Rechnung mit gesondertem Steuerausweis Rz 1815: Nur eine gesondert in Rechnung gestellte USt darf als Vorsteuer abgezogen werden (siehe Rz 1505 bis Rz 1556). Zur Gutschrift als Rechnung siehe Rz 1638 bis 1664. Wurden…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen Rz 1852: In den Fällen des § 3 Abs. 9 UStG 1994 wird der Ort der Lieferung in das Einfuhrland verlegt, wenn der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. Dies ist der Fall, wenn die…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10. Verfahrensrecht 10.1. Vorläufigkeit (§ 200 BAO) 10.1.1. Allgemeines Rz 185: Die Abgabenbehörde kann die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist (§ 200 Abs. 1…

EStR 2000 Rz 7557–756228.5 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.5 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988) 28.5.1 Vorauszahlungsverpflichtung Rz 7557: Jeder Steuerpflichtige hat auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Für Lohnsteuerpflichtige sind Vorauszahlungen nur dann festzusetzen, wenn bei den nichtlohnsteuerpflichtigen Einkünften die Veranlagungsgrenze von 730 Euro überschritten wurde (§ 41 Abs. 1 Z 1…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

ZK-25605.4. Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…

EStR 2000 Rz 485214.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

14.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge Rz 4852m: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67…

ZT-25004.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Kontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrundezulegen. Bei Kontingentanträgen (nicht jedoch bei Plafondanträgen) ist außerdem…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

6.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung 6.13.1 Allgemeines Rz 2505: § 6 Z 6 EStG 1988 dient der Abgrenzung der Besteuerungshoheit der Republik Österreich im Zusammenhang mit Gewinnverlagerungen ins Ausland und vom Ausland ins Inland. Sinn und Zweck der Bestimmung ist es, in Österreich entstandene…