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9 Treffer1544 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…

EStR 2000 Rz 1069–1078Unentgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern oder Fahrrädern (zB an selbständig tätige Vertreter oder Geschäftsführer gemäß § 22 Z 2 EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…von vornherein unentgeltlicher Tätigkeit vor (kostenlose Behandlung durch einen Arzt, kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte). Bei zunächst entgeltlicher Tätigkeit entscheidet das Motiv (Einnahme bei Verzicht aus außerbetrieblichen Gründen oder bei Vorausverfügung). Wertpapiere Rz 1074: Wertpapiere, die als Entgelt für eine betriebliche Leistung eingenommen werden, sind Einnahmen…

LStR 2002 Rz 632–6398.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…ausnahmsweise nicht ein, wenn die Kapitalgesellschaft zahlungsunfähig ist (VwGH 29.7.1997, 95/14/0014). Siehe auch Beispiel Rz 10635. Rz 636: Trifft ein Anspruchsberechtigter eine Vorausverfügung über einen bestimmten Betrag (zB Zuführung des Betrages zu einem gemeinnützigen Zweck), liegt eine Einkommensverwendung vor; die Einnahmen…

EStR 2000 Rz 4009–402610.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…91/14/0076; VwGH 21.7.1998, 98/14/0021). Trifft jedoch der Anspruchsberechtigte eine Verfügung (Vorausverfügung), was mit den verzichteten Einnahmen zu geschehen habe (zB Anordnung, das Geld einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen), so liegt eine Maßnahme der Einkommensverwendung vor und die Einnahmen gelten als…

StiftR 2009 Rz 48–743.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Wirtschaftsgüter sowie wirtschaftliche Einheiten. Die Widmung des Anspruchs auf zukünftige Einkünfte aus einer höchstpersönlich ausgeübten Tätigkeit des Stifters (zB Pensionsanwartschaften) in Form einer Vorausverfügung stellt keine Zuwendung dar und führt bei der Privatstiftung nicht zu originären Einkünften aus der jeweiligen Einkunftsart. Die zukünftig fließenden Einkünfte…

LStR 2002 Rz 139741.13 Verfügung über das Kapital (§ 108i EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

41.13 Verfügung über das Kapital (§ 108i EStG 1988) Rz 1397: Nach einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Einzahlung des ersten Beitrages im Sinne des § 108g Abs. 1 EStG 1988 kann der Steuerpflichtige verlangen: Die Auszahlung der Ansprüche. In diesem Fall gelten die Prämien…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

9 Anhang 9.1 Musterstatuten und Formulare 9.1.1 Musterstatuten Rz 866: Verwendung der Musterstatuten: Bitte löschen Sie jeweils das Nichtzutreffende im Text, ergänzen Sie den Text an den vorgesehenen Stellen und löschen Sie dann die Fußnoten und Hinweise. Damit der Verein "offiziell" entsteht…

EStR 2000 Rz 1679–1693Vermögensumschichtung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…