…Verwendung im Binnenverkehr Die ausschließliche Verwendung im Binnenverkehr (Verbot des Kabotageverkehrs) stellt keinen Zollschuldentstehungstatbestand mehr dar und fällt nicht mehr in den Bereich der zollamtlichen Überwachung. Die Voraussetzungen für den gewerblichen Marktzugang mit Beförderungsmitteln werden nicht mehr durch die zollrechtlichen Bestimmungen der vorübergehenden Verwendung sondern…
…Einvernehmen darüber, dass die Zollbehörde der Ausfuhrvertragspartei alle Kosten für die Umsetzung von Absatz 1 trägt. (4) Des Weiteren besteht Einvernehmen darüber, dass die Zollbehörden der Vertragsparteien die allgemeine Durchführung und Verwaltung der Überprüfung erörtern, unter anderem den voraussichtlichen Arbeitsanfall und die Prioritäten. Bei einem…
6.5 Anlagevermögen Rz 2263: Für die Bewertung ist die Zuordnung zum notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen eine wesentliche Voraussetzung (siehe Rz 469 ff und 589 ff). Eine weitere Abgrenzung betrifft die Zugehörigkeit zu den Vermögensbereichen nicht abnutzbares Anlagevermögen, abnutzbares Anlagevermögen oder Umlaufvermögen (siehe Rz 604…
…Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98 bedürfen der Linienverkehr und die Sonderformen…
…obliegt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. (3) Die Konzession hat dem Muster in Anlage 3 zu entsprechen. Sie wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers ausgestellt und ist nicht übertragbar. (4) Die Konzessionsurkunde ist im Original (blaue Urkunde) oder in einer von der Genehmigungsbehörde…
…hat, im Hinblick darauf, ob die Voraussetzung des Artikels 120 Absatz 2 Buchstabe b der genannten Verordnung erfüllt ist. Die Frist für die Konsultation beträgt 15 Tage ab dem Datum, an dem die entscheidungsbefugte Zollbehörde den konsultierten Zollbehörden die zu prüfenden Voraussetzungen und Kriterien mitteilt.
…auch Unternehmern gestattet, die nach dem im Staat des Standortes ihres Unternehmens geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Beförderung von Personen befugt sind und entweder Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Muster Anlage 7), einer Genehmigung aufgrund des Landverkehrsabkommens mit der Schweiz (Schweizer Lizenz für den grenzüberschreitenden Personenverkehr; Muster Anlage…
…Durchführung genehmigungspflichtiger Verkehrsdienste ist eine Genehmigung (siehe Abs. 2) mitzuführen. (2) Die Genehmigung für die laut Verordnung (EWG) Nr. 684/92 genehmigungspflichtigen grenzüberschreitenden Personenverkehre hat dem Muster in Anlage 2 zu entsprechen. Die Genehmigung ist nicht übertragbar, und darf nur von Unternehmen verwendet werden, die…
2. Drittstaatenbereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz oder in Drittstaaten niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, bei denen zumindest eine Endhaltestelle in einem Drittstaat liegt.
…ist unter den in den folgenden Absätzen enthaltenen Voraussetzungen berechtigt, Kabotagebeförderungen durchzuführen. (2) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 12/98 ist die Kabotagebeförderung für folgende Verkehrsdienste zugelassen: a)Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), sofern sie zwischen dem Veranstalter und dem…
…Kommission mit Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen (EWG) Nr. 684/92 und (EG) Nr. 12/98 des Rates hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 268 vom 3.10.1998 S. 10; 4.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr…
… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…
… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…
… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…
…der Union bzw. keine Freizone in einem Hafen der Union anzulaufen und keine Waren auf See umzuladen. (3) Schifffahrtsgesellschaften, denen eine Bewilligung gemäß diesem Artikel erteilt wurde, stellen den darin genannten Linienverkehr bereit. Im Linienverkehr werden gemäß Artikel 121 für diese Zwecke registrierte Schiffe eingesetzt.
… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…
… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…
… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…
…gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (GelegenheitsverkehrsGelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 -Gesetz 1996 GelverkG); 2.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 3.das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…
… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…