RIS AI
7 117 Treffer405 msnur geltende Fassungen
ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…Verwendung im Binnenverkehr Die ausschließliche Verwendung im Binnenverkehr (Verbot des Kabotageverkehrs) stellt keinen Zollschuldentstehungstatbestand mehr dar und fällt nicht mehr in den Bereich der zollamtlichen Überwachung. Die Voraussetzungen für den gewerblichen Marktzugang mit Beförderungsmitteln werden nicht mehr durch die zollrechtlichen Bestimmungen der vorübergehenden Verwendung sondern…

UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Einvernehmen darüber, dass die Zollbehörde der Ausfuhrvertragspartei alle Kosten für die Umsetzung von Absatz 1 trägt. (4) Des Weiteren besteht Einvernehmen darüber, dass die Zollbehörden der Vertragsparteien die allgemeine Durchführung und Verwaltung der Überprüfung erörtern, unter anderem den voraussichtlichen Arbeitsanfall und die Prioritäten. Bei einem…

EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

6.5 Anlagevermögen Rz 2263: Für die Bewertung ist die Zuordnung zum notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen eine wesentliche Voraussetzung (siehe Rz 469 ff und 589 ff). Eine weitere Abgrenzung betrifft die Zugehörigkeit zu den Vermögensbereichen nicht abnutzbares Anlagevermögen, abnutzbares Anlagevermögen oder Umlaufvermögen (siehe Rz 604…

GK-04201.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98 bedürfen der Linienverkehr und die Sonderformen…

GK-04202.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat)
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…obliegt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. (3) Die Konzession hat dem Muster in Anlage 3 zu entsprechen. Sie wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers ausgestellt und ist nicht übertragbar. (4) Die Konzessionsurkunde ist im Original (blaue Urkunde) oder in einer von der Genehmigungsbehörde…

UZK-IAAbschnitt 1 Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…hat, im Hinblick darauf, ob die Voraussetzung des Artikels 120 Absatz 2 Buchstabe b der genannten Verordnung erfüllt ist. Die Frist für die Konsultation beträgt 15 Tage ab dem Datum, an dem die entscheidungsbefugte Zollbehörde den konsultierten Zollbehörden die zu prüfenden Voraussetzungen und Kriterien mitteilt.

GK-04102. Grenzüberschreitende Personengelegenheitsverkehre
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…auch Unternehmern gestattet, die nach dem im Staat des Standortes ihres Unternehmens geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Beförderung von Personen befugt sind und entweder Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Muster Anlage 7), einer Genehmigung aufgrund des Landverkehrsabkommens mit der Schweiz (Schweizer Lizenz für den grenzüberschreitenden Personenverkehr; Muster Anlage…

GK-04002. Grenzüberschreitende Personenverkehre
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Durchführung genehmigungspflichtiger Verkehrsdienste ist eine Genehmigung (siehe Abs. 2) mitzuführen. (2) Die Genehmigung für die laut Verordnung (EWG) Nr. 684/92 genehmigungspflichtigen grenzüberschreitenden Personenverkehre hat dem Muster in Anlage 2 zu entsprechen. Die Genehmigung ist nicht übertragbar, und darf nur von Unternehmen verwendet werden, die…

GK-04202. Drittstaatenbereich
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2. Drittstaatenbereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz oder in Drittstaaten niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, bei denen zumindest eine Endhaltestelle in einem Drittstaat liegt.

GK-04003.2. Kabotagefreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…ist unter den in den folgenden Absätzen enthaltenen Voraussetzungen berechtigt, Kabotagebeförderungen durchzuführen. (2) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 12/98 ist die Kabotagebeförderung für folgende Verkehrsdienste zugelassen: a)Sonderformen des Linienverkehrs (Abschnitt 1.1. Abs. 2), sofern sie zwischen dem Veranstalter und dem…

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Kommission mit Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen (EWG) Nr. 684/92 und (EG) Nr. 12/98 des Rates hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 268 vom 3.10.1998 S. 10; 4.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr…

GK-0500Belgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…

GK-0500Luxemburg
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…

GK-0500Deutschland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…

UZK-DAAbschnitt 2 Linienverkehr für Zollzwecke
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Union bzw. keine Freizone in einem Hafen der Union anzulaufen und keine Waren auf See umzuladen. (3) Schifffahrtsgesellschaften, denen eine Bewilligung gemäß diesem Artikel erteilt wurde, stellen den darin genannten Linienverkehr bereit. Im Linienverkehr werden gemäß Artikel 121 für diese Zwecke registrierte Schiffe eingesetzt.

GK-0500Frankreich
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…

GK-0500Portugal
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…

GK-0500Niederlande
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…

GK-04100. Einführung
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (GelegenheitsverkehrsGelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 -Gesetz 1996 GelverkG); 2.das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 3.das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…

GK-0500Irland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes; Hinweis: Gemäß § 12 Postmarktgesetz, BGBl. Nr. 111/2010 (Umsetzung der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig…