…dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben. Die damit verbundenen Verluste (bzw. Verlustanteile) sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige "Zufallsgewinne" werden nicht besteuert. Rz 103: Seit 1990 wurden…
3.2.8 Liebhaberei 3.2.8.1 Allgemeines Rz 390: Die Steuersubjekteigenschaft der Körperschaften und der Gleichheitsgrundsatz gebieten, dass die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten sind. Der VwGH hat die Möglichkeit des Vorliegens von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht…
…Es sind damit auch die Grundsätze über das Vorliegen von Liebhaberei (Voluptuar) anzuwenden (siehe EStR 2000 Rz 102 ff). 3.2.2 Einkünfte der Privatstiftung 3.2.2.1 Betriebliche Einkunftsarten der Privatstiftung Bei der Privatstiftung können anfallen: Rz 35: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft…
…ist, tatsächlich aus der Unternehmensgruppe aus (siehe LRL 2012 Rz 141). Es gelten die allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätze der Voluptuareigenschaft, die auch bei Körperschaften gegeben sein können. Die allgemeinen Grundsätze der Voluptuareigenschaft verhindern missbräuchliche Gestaltungen. Sie gelten für in- und ausländische Gruppenmitglieder sowie für den Gruppenträger…
…AG nicht in Betracht. Eine vom übertragenen mit vortragsfähigen Verlusten verbundenen Vermögen gesonderte Beurteilung ist auch bei Mitübertragung von Vermögen oder Vermögensteilen gegeben, die die Eigenschaft von Voluptuar oder von außerbetrieblichem (gesellschaftsrechtlichem) Vermögen besitzen. Beispiele: 1. Erfolgt bei einem (bisherigen) Betrieb ein Wechsel der Bewirtschaftung…