9.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO) Rz 973: Die Abgabe kann in den Fällen des § 217 Abs. 6 BAO vollstreckt werden, obwohl die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages hinausgeschoben ist. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages besteht nur hinsichtlich des…
…Eine Gefährdung darstellende Umstände können insbesondere bei drohendem Insolvenzverfahren sowie nach der Lage des Falles bei einer Überschuldung des Abgabepflichtigen gegeben sein. Rz 239: Mit der Zustellung eines wegen drohender Einbringungsgefährdung oder -erschwerung erlassenen Vollstreckungsbescheides tritt eine Zahlungserleichterung außer Kraft (siehe Rz 1459). 3.8…
…erledigt wird. 3.13.3. Außerkrafttreten der Zahlungserleichterung durch Vollstreckungsbescheid Rz 286: Kommen während der Zufristung Umstände hervor, welche die Einbringung einer Abgabenschuld zu gefährden oder zu erschweren drohen, so ist gemäß § 230 Abs. 7 BAO mit Vollstreckungsbescheid vorzugehen. Mit der Bekanntgabe dieses Bescheides treten…
…wofür, falls das Ansuchen zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO eingebracht wurde, die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides (§ 230 Abs. 7 BAO) erforderlich ist. Wurde im Anschluss an die Einbringungsmaßnahmen dem Ansuchen um Zahlungserleichterung (vollinhaltlich oder teilweise) stattgegeben, so sind für die Zeit ab der Bewilligung der…
…Dem § 217 Abs. 6 BAO zufolge tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages mit ungenütztem Ablauf der im Zahlungserleichterungsbescheid vorgesehenen Frist, spätestens jedoch einen Monat nach Erlassung des Vollstreckungsbescheides ein. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Dreimonatsfrist des § 217 Abs. 3 erster Satz BAO zu…
…Frist von einem Monat für die säumniszuschlagsfreie Entrichtung der Abgabe und somit eine Hemmung der Einbringung zu (§ 230 Abs. 2 BAO). Gegebenenfalls kommt innerhalb dieser Frist die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides (§ 230 Abs. 7 BAO) in Betracht. Das Vorgesagte gilt sinngemäß für das Fehlen einer Vollmacht…
…Hemmung erst mit Wirksamkeit der Mahnung ein und bleibt innerhalb der Mahnfrist bestehen (§ 230 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Rz 1367: Zur Möglichkeit, gegebenenfalls die Hemmung der Einbringung im Weg eines Vollstreckungsbescheides zu beseitigen, siehe Rz 1454 bis Rz 1459. 14.5. Postauftrag (§ 227 Abs…
…Gefährdung betreffende Umstände müssen allerdings im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides noch aufrecht sein (VwGH 20.9.2001, 98/15/0193). Rz 1457: Ein Vollstreckungsbescheid hat (ebenso wie ein Sicherstellungsauftrag) die Gründe, welche für die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung maßgebend sind…
13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…
15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…
…Abs. 4 BAO ist in der Regel nur dann nicht zuzuerkennen, wenn bei einem iSd § 230 Abs. 3 BAO zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen die Voraussetzungen für einen Vollstreckungsbescheid (vor Erledigung dieses Ansuchens) vorliegen würden; dies gilt sinngemäß für Anträge gemäß § 214 Abs. 5 BAO. 16.5…
…betreffend Abweisung eines Nachsichtsantrages oder eines Antrages auf Entlassung aus der Gesamtschuld, gegen Vollstreckungsbescheide oder Sicherstellungsaufträge ausgeschlossen. Rz 429: Eine Bescheidbeschwerde gegen eine abweisende Erledigung in einem Zahlungserleichterungsverfahren rechtfertigt keine Aussetzung der Einhebung (VwGH 20.2.1996, 95/13/0247). Rz 430: Eine Bescheidbeschwerde gegen…
6. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004 Die nachfolgend angeführten Fälle sind solche, in denen die Zollämter im Sinne einer einheitlichen Vorgangsweise grundsätzlich eine Verwaltungsabgabe erheben. Die Liste ist jedoch keinesfalls abschließend, sondern kann jederzeit abgeändert - und somit…
18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…
3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…