…Entrichtung eines Säumniszuschlages zumeist bereits eingetreten, da die Nachfrist in der Regel erst nach dem Fälligkeitstag beginnt. Rz 44: Vom § 210 Abs. 4 BAO abweichende Regelungen bestehen in einzelnen Abgabenvorschriften betreffend Vierteljahresfälligkeiten (zB § 45 EStG 1988). Rz 45: Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 BAO) sind vom…
…3.000 S pro Viertel) festgesetzt. Am 10. August wird die Vorauszahlung auf 20.000 S erhöht, was einer Vierteljahresfälligkeit von nunmehr 5.000 S entspricht. Der Unterschiedsbetrag (2.000 S) ist mit der Anzahl der von der Änderung nicht berührten Fälligkeitstermine (15. Februar, 15…
…mit jeweils einem Viertel, somit 7.500 Euro, als Verminderung der einzelnen Vierteljahresfälligkeiten zu berücksichtigen. | | Vierteljahresbeträge laut Abgabenkonto | Vierteljahresbeträge für Zwecke der Stundungszinsenberechnung nach Beschwerdevorentscheidung | 1. Viertel | 25.000 Euro | 17.500 Euro | 2. Viertel | 25.000…
20.2.4.4 Callable yield notes 20.2.4.4.1 Allgemeines Rz 6185: Callable yield notes sind strukturierte Wertpapiere. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon ausgestattet sind, der über den üblichen Marktzinsen liegt und bei denen Höhe und Zeitpunkt…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
20.2.4.2 Wandelanleihen (convertible bonds) 20.2.4.2.1 Allgemeines Rz 6181: Wandelanleihen sind Obligationen, die wie "normale" Kuponanleihen einen Zins- und Tilgungsanspruch gegenüber dem Emittenten der Anleihe verbriefen, die aber zusätzlich ein Umtauschrecht des Forderungstitels in einen Beteiligungstitel beinhalten. Das Umtauschrecht…
20.2.4.7 Veräußerung von Dividendenscheinen 20.2.4.7.1 Allgemeines Rz 6191: Dividendenscheine sind rechtlich selbstständige Nebenurkunden zu Aktien, die zum Bezug der Dividende gegen Einlösung berechtigen. Sie können allein oder zusammen mit dem Anteilsrecht, zu dem sie gehören, Gegenstand des Rechtsverkehrs…
19.6.2 Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge Rz 1088: Hat das Dienstverhältnis kürzer als zwölf Monate gedauert, dürfen für die Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate grundsätzlich weder Bezüge aus einem anderen Dienstverhältnis herangezogen werden, noch darf eine Umrechnung…
16.2.1.3 Zeitlicher Horizont Rz 1168: Die Befreiung setzt keine bestimmte Beteiligungsdauer voraus. Sie wirkt sofort ab Erwerb der Beteiligung. Erfolgt eine Beteiligungsveräußerung mit einem Dividendenvorbehalt dahingehend, dass dem Veräußerer Dividendenzahlungen nach der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums zukommen sollen, und liegt zum Veräußerungszeitpunkt…
1. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO) 1.1. Allgemeines (§ 210 Abs. 1 BAO) Rz 1: Fälligkeit ist die für einen bestimmten Abgabepflichtigen (Selbstschuldner oder Haftenden) kraft Gesetzes oder durch Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid) eingetretene Verpflichtung, eine Abgabe (Abgabenschuldigkeit) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstag…