… dieser durch eine sicherungsweise Pfändung geschaffene Rang bleibt auch gewahrt, wenn nach Eintritt der Vollstreckbarkeit der Abgabenforderung das Verwertungsverfahren eingeleitet wird. 18.6. Sicherstellung auf unbewegliches Vermögen Rz 1560: Bei Sicherstellungen auf unbewegliches Vermögen und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur…
…nicht erforderlich. Zu Kontrollzwecken kann die Vorlage dieses Vertrages von den Kontrollorganen jedoch verlangt werden. (2) Im Anhang II B der Richtlinie 75/442/EWG bzw. im Anhang 2 des AWG 2002 sind die nachstehend angeführten Verwertungsverfahren aufgeführt, die in der Praxis angewandt werden. Demnach…
5. Verwertung (1) Gemäß § 8 Abs. 1 des Punzierungsgesetzes 2000 besteht auch für die Zollämter die Verpflichtung, Edelmetallgegenstände gemäß §§ 1 bis 7 des Punzierungsgesetzes 2000 zu überprüfen und mit den erforderlichen Punzen zu versehen, falls (beispielsweise für verfallen erklärte) Edelmetallgegenstände durch die Zollämter veräußert werden…
3.4. Übertragung von Waren der Endverwendung 3.4.1. Allgemeines Art. 218 UZK; Art. 266 UZK-IA Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des UZK erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die…
2. Bewilligung 2.1. Wesen und Grundsätze der aV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | Art. 5; Art. 211, Art. 256 | Art. 240 | - In der aV können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Veredelungsvorgängen unterzogen werden, ohne Folgendem zu unterliegen…
2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens Die pV ist ein Verfahren, dass eine Zollbegünstigung ermöglicht, wenn Unionswaren in einem Drittland be- oder verarbeitet werden und anschließend das daraus hergestellte Produkt, das Veredelungserzeugnis, wieder in die EU eingeführt wird, wobei der Anteil an Unionswaren in den…
7.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 171 | Art. 259 | - 7.3.1. Prüfung vor Erteilung der Bewilligung Ist bei einem Antrag auf Bewilligung der aV…
7.3. Behandlung eingezogener, für verfallen erklärter oder beschlagnahmter Exemplare; Preisgabe (1) Gemäß Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 dürfen eingezogene bzw. für verfallen erklärte Exemplare des Anhangs A, die in Gefangenschaft gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden, und Exemplare der Anhänge…
4.4. Überführung in ein anschließendes Zollverfahren Werden die in die aV übergeführten Waren oder die hergestellten Veredelungserzeugnisse zur Erledigung des Verfahrens in ein besonderes Zollverfahren übergeführt, so ist in der Zollanmeldung für das anschließende Zollverfahren der Vermerk "AV" (Code "10200" unter zusätzliche Information) bzw…
…sauberer Schrotte, oder b)die aus dem Abfall gewonnenen Stoffe dazu eingesetzt werden, zB Herstellung von Papier aus Altpapier. Eine Liste der Verwertungsverfahren ist in Abschnitt 8.2.5. Abs. 2 enthalten. (3) Auf die im Bundes-Abfallwirtschaftsplan 20112023 in Teil 2 enthaltenen Leitlinien zur…
3. Überführung in das Verfahren 3.1. Zollstellen 3.1.1. Formelles Bewilligungsverfahren Im formellen Bewilligungsverfahren ist die Zollanmeldung zur Überführung in das Verfahren der aV bei einer der in der Bewilligung vorgesehenen Zollstelle abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden…
7.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses [Grafik] * Gemäß Art. 76 Abs. 2 UZK-DA findet Art. 86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum…
…der Einführer hat für jede Sendung mit Eisen-, Stahl- oder Aluminiumschrott, der den Verwertungsverfahren gemäß Artikel 3 oder Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 333/2011 zugeführt wurde und somit nicht mehr als Abfall anzusehen ist, eine Konformitätserklärung nach dem Muster in Anhang III der…
…ist, tragen Sie bitte hier den Vermerk "siehe Angaben in Feld 2" ein. Wenn es sich bei dem Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren um ein in D13-D15, R12 oder R13 aufgeführtes Verfahren (gemäß Anhang IIA oder IIB der Richtlinie 2006/12/EG über Abfälle) handelt, sind…
4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…
4.6. Erledigung durch Versand | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | - | - | - Liegt der Bestimmungsort der Lagerwaren nicht in einem Drittland oder an einer Ausgangsstelle, ist die Erledigung mittels Wiederausfuhranmeldung nicht zulässig, stattdessen ist das externe Versandverfahren zu…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
Kapitel 4 Verwertung von Waren Artikel 248 Zerstörung von Waren (Artikel 197 des Zollkodex) Die Zollbehörden stellen Art und Menge der Abfälle und Reste fest, die bei der Zerstörung von Waren anfallen, um die Zölle und anderen Abgaben zu bestimmen, die auf diese Abfälle oder…
7.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 171 | Art. 259 | - 7.3.1. Prüfung vor Erteilung der Bewilligung Ist bei einem Antrag auf Bewilligung der pV…
4. Erledigung des Verfahrens | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 85 Abs. 1; Art. 86 Abs. 3; Art. 215 | Art. 72 bis 74, Art. 75 | Art. 264, Art. 324 | - Das Verfahren der aV gilt als…