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VB-08008.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

8.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung (1) Die Verbringung von Abfällen des Anhangs III, des Anhangs IIIA und des Anhangs IIIB der EG-VerbringungsV (siehe Anlage 1) von mehr als 20 kg zur Verwertung unterliegt gemäß Artikel…

ZK-25403.4. Übertragung von Waren der Endverwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

3.4. Übertragung von Waren der Endverwendung 3.4.1. Allgemeines Art. 218 UZK; Art. 266 UZK-IA Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des UZK erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die…

ZK-23704. Erledigung des Verfahrens (Entnahme aus dem Zolllager/Verwahrungslager)
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…werden. Die vorübergehende Verwahrung gilt als beendet, wenn die im Verwahrungslager gelagerten Waren innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren übergeführt werden oder wiederausgeführt werden. Zusätzlich führen auch die in Art. 197 ff UZK angeführten Verwertungsmöglichkeiten (Zerstörung, Aufgabe zu Gunsten der Staatskasse, Beschlagnahme) nach Art…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist eine Berichtigung gemäß § 8 NoVAG 1991 zulässig, wenn eine weitere Verwertungsmöglichkeit des Kraftfahrzeuges ausgeschlossen ist (das Kraftfahrzeug kann aufgrund schwerwiegender Mängel nicht weiterverkauft werden). Fällt auf Grund der Geltendmachung eines Eigentumsvorbehaltes die Lieferung rückwirkend weg, ist eine Berichtigung gemäß § 8 NoVAG 1991 nicht zulässig…

ZK-23704.6. Erledigung durch Versand
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Der Antrag auf Aufgabe zugunsten der Staatskasse ist beim zuständigen Kundenteam einzubringen, in weiterer Folge prüft das Team Abgabensicherung Zoll die Verwertungsmöglichkeit der betreffenden Waren. Ist eine Verwertungsmöglichkeit gegeben, wird das zuständige Kundenteam verständigt und es werden in weiterer Folge die Waren mit Annahmeanordnung vom…

KStR 2013 Rz 1243–124716.2.3.3 Durchführung des Anrechnungsverfahrens (§ 10 Abs. 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Dabei ist zu berücksichtigen, dass die anrechenbaren Steuern frühestmöglich zu verwerten sind. Fällt diese Verwertungsmöglichkeit in einen verjährten Zeitraum, verfallen insoweit die anrechenbaren Steuern. 16.2.3.4 Besonderes Auskunftsverfahren Rz 1247: Im Falle eines berechtigten Interesses der inländischen Körperschaft (Glaubhaftmachung genügt), kann das für…

EStR 2000 Rz 6401–642121 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Zur AfA als vorweggenommene Werbungskosten siehe Rz 6422 ff. Dabei genügt es nicht, wenn die Vermietung eines Gebäudes als eine von mehreren Verwertungsmöglichkeiten bloß ins Auge gefasst und hierbei sondiert wird, ob sich dieses günstiger durch Verkauf oder Vermietung verwerten lässt (VwGH 29.7.1997…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…250 UZK-IA. Das wird in der Regel bloß ein Teil-Gesamtschuldverhältnis sein, da die Zollschuld gemäß Art. 250 UZK-IA im Hinblick auf die gegebenen Verwertungsmöglichkeiten (erzielbare Veräußerungspreise, Gnadenrecht) nahezu immer kleiner sein wird als die früher entstandene Zollschuld. 5.2.9. Rückstandsaufgliederung, Abrechnungsbescheid …

VB-07105. Verwertung
geltende FassungRichtlinien29.06.2012

5. Verwertung (1) Gemäß § 8 Abs. 1 des Punzierungsgesetzes 2000 besteht auch für die Zollämter die Verpflichtung, Edelmetallgegenstände gemäß §§ 1 bis 7 des Punzierungsgesetzes 2000 zu überprüfen und mit den erforderlichen Punzen zu versehen, falls (beispielsweise für verfallen erklärte) Edelmetallgegenstände durch die Zollämter veräußert werden…

ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…abgabenfrei eingeführt worden sind oder abgabenfrei eingeführt werden könnten. Spezifische Zubehörteile sind Waren, die zur Verwendung mit einem bestimmten Gegenstand besonders hergerichtet worden sind, um seine Leistung oder seine Verwendungsmöglichkeit zu verbessern (Art. 58 DVO 1224/2011). 7.2.3. Verfahrenshinweise 7.2.3.1…

ZK-25403. Verwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…

ZK-25602. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

2. Bewilligung 2.1. Wesen und Grundsätze der aV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | Art. 5; Art. 211, Art. 256 | Art. 240 | - In der aV können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Veredelungsvorgängen unterzogen werden, ohne Folgendem zu unterliegen…

EStR 2000 Rz 2313–23246.7.1.3 Identitätspreisverfahren
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…

VB-08008.2. Grüne Abfallliste
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

8.2. Grüne Abfallliste (1) Für die in Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV (Grüne Abfallliste - siehe Anlage 1) angeführten Abfälle bestehen die in Abschnitt 8.2.1., Abschnitt 8.2.2., Abschnitt 8.2.3 und Abschnitt 8.2.4…

VB-08001.1.3. Subjektiver Abfallbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff (1) Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…

VB-08001.2. Altstoffbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.2. Altstoffbegriff (1) In rechtlicher Hinsicht sind Altstoffe auf jeden Fall Abfälle mit der Konsequenz, dass auch für Altstoffe die Vorschriften des AWG 2002 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen anzuwenden sind. (2) Gemäß § 5 AWG 2002 gelten Altstoffe solange als Abfälle…

VB-03307.3. Behandlung eingezogener, für verfallen erklärter oder beschlagnahmter Exemplare; Preisgabe
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

7.3. Behandlung eingezogener, für verfallen erklärter oder beschlagnahmter Exemplare; Preisgabe (1) Gemäß Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 dürfen eingezogene bzw. für verfallen erklärte Exemplare des Anhangs A, die in Gefangenschaft gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden, und Exemplare der Anhänge…

ZK-25902.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens Die pV ist ein Verfahren, dass eine Zollbegünstigung ermöglicht, wenn Unionswaren in einem Drittland be- oder verarbeitet werden und anschließend das daraus hergestellte Produkt, das Veredelungserzeugnis, wieder in die EU eingeführt wird, wobei der Anteil an Unionswaren in den…

ZK-25003. Beförderungsmittel
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

3. Beförderungsmittel Im Sinne der besonderen Bestimmungen der UZK-DA für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und…