6.1.9.2. Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern Rz 846: Steuerfrei sind die Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrates oder Verwaltungsrates oder von anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen. Die - die Überwachung der Geschäftsführung bezweckenden - Aufgaben des begünstigten Personenkreises ergeben sich aus einschlägigen gesetzlichen Vorschriften…
…Arbeit zugerechnet, ist die im Quellenstaat erhobene Einkommensteuer im Inland zur Anrechnung zuzulassen. EAS 1420 (1.3.1999): Vergütungen für Leistungen auf schweizerischem Gebiet, die einem in Österreich ansässigen Vorsitzenden des Verwaltungsrates einer Schweizer AG bezahlt werden, sind in Österreich von der Besteuerung freigestellt, sofern…
…zu einzelnen Entscheidungen der Geschäftsführung liegt im Rahmen der Überwachungsfunktion. Auch Verwaltungsräte im Sinne des Europäischen Aktiengesellschaft im SE-Gesetz, BGBl. I Nr. 67/2004 sind vom Abzugsverbot erfasst (ab der Veranlagung 2005). Da Verwaltungsräte in ihrer "Doppelfunktion" sowohl Aufgaben der Geschäftsleitung als auch der…
…System wird die Aufgabe der Geschäftsführung und deren Kontrolle von einem einheitlichen Organ, dem Verwaltungsrat, besorgt. Innerhalb dieses Organes kann aber die Satzung vorsehen, dass einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrates die Geschäftsführung übertragen wird (geschäftsführende Direktoren), während die übrigen Mitglieder überwachende Funktionen übernehmen. 1.2.1…
…Bestechungsgeldzahlungen siehe EStR 2000 Rz 4701 ff. Zu den Vergütungen für den Aufsichtsrat , Verwaltungsrat oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen siehe KStR 2001 Rz 1191 ff. Vergütungen an einen Stiftungsbeirat sind nach den Funktionen zu beurteilen; ist der Beirat überwiegend mit überwachenden…
…417/2001 idF BGBl. II Nr. 215/2023 abschließend umschriebenen Leistungen: 1. Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. b UStG 1994, siehe Rz 8304), 2…
…sind Name(n) und vollständige Daten der je nach Rechtsform der Niederlassung bzw. des antragstellenden Unternehmens relevanten Person(en), insbesondere des Direktors/Geschäftsführers des Unternehmens, der Direktoren und der Mitglieder des Verwaltungsrats, falls vorhanden, einzutragen. Die Angaben sollten umfassen: Name und Vorname und vollständige Anschrift…