…das am Kapitalmarkt als Informationsdienstleister fungiert. Als unabhängige Stelle stellt die OeKB Meldeportale für verschiedene Marktteilnehmer zur Verfügung. Die Verwaltungsgesellschaften (§ 1 Abs. 3 Z 4 FMV 2015) haben über diese Meldeportale ihren - aufgrund der Bestimmungen des InvFG 2011 und des ImmoInvFG sich ergebenden - Melde- und…
…zulässig. Die Stammdaten der Verwaltungsgesellschaft selbst (Anlage 1 FMV 2015) sind laufend aktuell zu halten und eingetretene Änderungen sind unverzüglich der Meldestelle gemäß § 12 KMG bekannt zu geben. 5.6. Registrierung der Fonds Rz 468: Neben der erstmaligen Registrierung der Verwaltungsgesellschaften ist zudem eine erstmalige…
…die Vorlage bestimmter Angaben und Unterlagen voraus. Die FMA erteilt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens drei Bewilligungen, nämlich zu den Fondsbestimmungen, zur Verwaltungsgesellschaft und zur (inländischen) Depotbank. Erst wenn die Gesetzeskonformität aller drei genannten Tatbestände vorliegt, wird der OGAW bewilligt. Über die drei genannten Bewilligungen wird…
…des InvFG 2011 gebildet worden ist. Die Anteile eines solchen Spezialfonds dürfen aufgrund der Fondsbestimmungen von nicht mehr als zehn Anteilinhabern gehalten werden. Diese Anteilinhaber müssen der Verwaltungsgesellschaft bekannt sein. Zudem gelten für solche Fonds weniger strenge aufsichtsrechtliche Bestimmungen. Da der Vertrieb von Spezialfonds iSd…
…ist jedoch von der depotführenden Bank des Anlegers zu unterscheiden, wobei letztere für die Vornahme des KESt-Abzuges entscheidend ist (siehe Rz 160). Rz 40: Während die Verwaltungsgesellschaft die Vermögenswerte eines OGAW zu managen hat, trägt die Depotbank die Verantwortung für die Verwahrung der Anlagewerte…
…5 ATAD eines der folgenden Unternehmen: Kreditinstitut, Wertpapierfirma, Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), Verwaltungsgesellschaft für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, Einrichtung der Altersversorgung, Alternativer Investmentfonds (AIF), Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW), Zentrale Gegenpartei, Zentralverwahrer. 17.6…
…gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG oder Anteile an Immobilienfonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verwaltet werden, angelegt werden. Optionsscheine dürfen generell nicht erworben werden. Derivative Produkte darf ein Pensionsinvestmentfonds nur zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens eingehen (§ 172 InvFG 2011…
…Abs. 1 ImmoInvFG, dessen Anteile nicht einem öffentlichen Anlegerkreis angeboten werden. Dabei dürfen die Anteilscheine nicht von mehr als zehn Anteilinhabern, die der Verwaltungsgesellschaft für Immobilien bekannt sein müssen und die keine natürliche Personen sind, gehalten werden. Auf Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3…
…Vermietung usw. eines Einkaufszentrums ist, überträgt alle Verwaltungsagenden auf eine eigene Verwaltungsgesellschaft. Kann die in Folge dieser Übertragung von der GmbH im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit nicht als betriebliche Tätigkeit angesehen werden, da es sich um eine bloße Vermögensverwaltung handelt, hat die GmbH keinen Anspruch…
… 168 bis 174 InvFG 2011). Alle inländischen OGAW können auf der Internetseite der FMA unter https://www.fma.gv.at/investmentfonds-und-verwaltungsgesellschaften/ogaw-kapitalanlagegesellschaften/statistiken/ abgefragt werden. Als "Kapitalanlagefonds" werden hingegen nur inländische (als Sondervermögen gebildete) OGAW und als Sondervermögen gebildete und bewilligte Alternative…
…handelt. Die zum Vertrieb in Österreich zugelassenen ausländischen OGAW können auf der Internetseite der FMA unter https://www.fma.gv.at/investmentfonds-und-verwaltungsgesellschaften/ogaw-kapitalanlagegesellschaften/suche-auslaendische-ogaw/ abgefragt werden. Rz 8: Im Gegensatz zum InvFG 2011 wurde mit dem AIFMG ein regulatorischer Rahmen…
…für die keine Jahresmeldung vorgenommen wurde, dennoch als Meldefonds zu behandeln, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Rz 487: Dazu müssen registrierte Verwaltungsgesellschaften (§ 2 Abs. 1 FMV 2015) für Fonds, die erstmalig in Österreich zum Vertrieb zugelassen werden oder deren Vertrieb in Österreich erstmalig beginnt, mit…
…entfaltet er keine Abgeltungswirkung. 3.1.1.3.7.4. Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 190: Bei inländischen thesaurierenden Investmentfonds besteht die Besonderheit, dass die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds jährlich gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 die Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge innerhalb von vier Monaten…
…58 Abs. 2 InvFG 2011 angeführten Bedingungen (zB Vorliegen von KESt-Befreiungserklärungen) mit entsprechender Nachweisführung durch die den OGAW verwaltende Verwaltungsgesellschaft entfallen. Rz 354: Wenn ein inländischer Fonds eine Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden KESt vornimmt (insbesondere bei thesaurierenden Publikumsfonds), ist…
…nur solche Fonds, die von Gesellschaften verwaltet werden, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen, die die Zulassung (Konzessionierung) und die Kontrolle der Verwaltungsgesellschaft durch die zuständige Aufsichtsbehörde insbesondere zum Schutz der Anleger umfasst (vgl. EuGH 9.12.2015, Rs C-595/13, Fiscale Eenheid X…
…BGBl. Nr. 282/1990 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015; die Pfandbriefbank (Österreich) AG; Verwaltungsgesellschaften im Sinne des Investmentfondsgesetzes 2011 - InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2015;. Wohnbaubanken im Sinne des…
2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…
1.2.6 Vermögensverwaltung 1.2.6.1 Begriff 1.2.6.1.1 Allgemeines Rz 215: Entsprechend § 47 BAO schaden jene wirtschaftlichen Betätigungen, welche eine Körperschaft im Rahmen der Vermögensverwaltung gemäß § 32 BAO vornimmt, der Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen nicht. Rz 216: Daraus ergibt sich…