…und für Personen, die keine Unternehmer sind und Steuerbeträge nach Art. 7 Abs. 4 zweiter Satz UStG 1994 schulden (Vertrauensschutzregelung; siehe Rz 4016 bis Rz 4020). Randzahlen 4132 bis 4140: derzeit frei. 121.2. Fahrzeugeinzelbesteuerung Rz 4141: Die Erklärung betreffend Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und jene motorbetriebene…
…Abfrage - Stufe 2). Diesfalls hat der Anfragende selbst die angezeigten Daten mit den ihm vorliegenden Daten des Inhabers der UID zu vergleichen und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. 128.2.5. Vertrauensschutzregelung Rz 4359: Die Vertrauensschutzregelung des Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 (siehe Rz…
…Abnehmers auf ihre Gültigkeit für sich allein nicht die darüber hinaus geforderten Nachweispflichten. Im Fall einer innergemeinschaftlichen Verbringung iSd Art. 7 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 ist die Vertrauensschutzregelung mangels Abnehmer, der unrichtige Angaben gemacht haben kann, nicht anwendbar (siehe VwGH 28.3.2014…
…zu beachten, für vergangene Zeiträume (zB bei abgabenbehördlichen Prüfungen oder offenen Veranlagungsfällen) hingegen nur dann, wenn dies aus Gründen des Vertrauensschutzes vertretbar erscheint. Soweit aufgrund der in den InvFR 2018 dargestellten Rechtsansicht Änderungen in der Art der Ergebnisermittlung auf Ebene des Fonds erforderlich sind, sind…
…die bereits vor dem 1. März 2014 angeschafft wurden, können aus Gründen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes weiter abgesetzt werden, wenn sich der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung beim ursprünglichen Erwerb der Beteiligung auf die Kaufpreisbemessung auswirken konnte (siehe insbesondere VfGH 3.3.2000, G 172/99)…
…wo darauf hingewiesen wird, dass für den Vertreter, der die Zollanmeldung vorgenommen hat, ein allfälliger Vertrauensschutz nach zollrechtlichen Bestimmungen besteht. Siehe hierzu weiters den folgenden Abschnitt 4.2.1. 4.2.1. Antrag auf Erlass nach Art. 120 UZK in Verbindung mit § 73 ZollR-DG…
…Diese Stellungnahme ist kein Bescheid. Allerdings ist bei einem der zuständigen Behörde richtig offen gelegten Sachverhalt hinsichtlich der in der Stellungnahme abgegebenen Beurteilung der Vertrauensschutz gegeben (siehe dazu die Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben, BMF-010103/0023-VI/2006 sowie den Erlass über…
…personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten unterlassen haben. Sonstige strafbare Handlungen von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern sind somit nicht schädlich. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft. Damit ist der Vertrauensschutz der Spender gewahrt. Bei einem Widerruf gilt eine speziellere Regelung: Diesfalls kann gemäß § 4a Abs…
…Abs. 1 UZK (Absehen von der Nacherhebung im Falle eines für den gutgläubig handelnden Schuldner nicht erkennbaren Irrtums der Zollbehörden). Beim Wiederaufleben einer Zollschuld ist nämlich ebenso wie bei einer sonstigen Nacherhebung der Vertrauensschutzaspekt zu beachten. 6.7. zu hoch bemessene Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge (Art…
…wobei den im Import/Exportgeschäft gewerblich tätigen Personen auch die Lektüre der einschlägigen Amtsblätter der Gemeinschaft oder allenfalls die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft zumutbar ist; lediglich telefonisch eingeholte Auskünfte der Zollstellen begründen keinen Vertrauensschutz) zu berücksichtigen sein. Ein Zollschuldner, der gewerbsmäßig Waren aus Drittländern einführt…
…204 Abs. 1 ZK). Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 kann nicht analog angewendet werden, da in Einfuhrfällen ein allfälliger Vertrauensschutz über die Bestimmungen des § 26 Abs. 1 UStG 1994 iVm Art. 120 UZK (bis 30.4.2016: Art. 239 ZK und § 83 ZollR-DG…
…ein Jahr nach dem Tag, der auf das Datum folgt, an dem die Entscheidung über den Widerruf beim Bewilligungsinhaber eingegangen ist, wirksam. Sofern das BMF dem Zollamt nicht anderweitige Informationen mitteilt, ist von der einjährigen Wirksamkeitsverzögerung im Widerrufsbescheid aus Gründen des Vertrauensschutzes Gebrauch zu machen.
…ein Jahr nach dem Tag, der auf das Datum folgt, an dem die Entscheidung über den Widerruf beim Bewilligungsinhaber eingegangen ist, wirksam. Sofern das BMF dem Zollamt nicht anderweitige Informationen mitteilt, ist von der einjährigen Wirksamkeitsverzögerung im Widerrufsbescheid aus Gründen des Vertrauensschutzes Gebrauch zu machen.
16.2.3.1.1 Verdachtsfälle Rz 1233: Die nach § 10 Abs. 1 Z 7 und Abs. 3 KStG 1988 zustehenden sachlichen Befreiungen kommen in Verdachtsfällen nicht zur Anwendung. Verdachtsfälle sind solche, die nach dem Gesamtbild der Sachverhaltselemente auf die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauches (Steuerhinterziehung) schließen…