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14 Treffer1627 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…mit Finanzamtszuständigkeit Rz 1342: Bei verspäteter Meldung eines Zusammenschlusses bei dem zuständigen Finanzamt (Rz 1338) kommen die in Rz 1341 dargestellten Folgewirkungen zur Anwendung. 4.1.8.5. Fristbezogene Vertragsklausel Rz 1343: Die zwingende Gewinnverwirklichung kann vermieden werden, wenn im Zusammenschlussvertrag eine Klausel enthalten ist…

KStR 2013 Rz 119416.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…

KStR 2013 Rz 1356–136525.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Die Alterungsrückstellung stellt keinen Sparvorgang im herkömmlichen Sinn dar (im Unterschied zu Lebensversicherungen bei gemischten Tarifen). Bei Auflösung des Vertrages hat daher der Versicherungsnehmer per Vertragsklausel keinen Anspruch auf die bisher angesammelte Alterungsrückstellung. In die Berechnung der Deckungsrückstellung bei der Krankenversicherung fließen insbesondere die Sterblichkeitsrate…

EStR 2000 Rz 6495–650021.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…zur Gänze ablehnen; maßgebend ist der wirtschaftliche Gehalt eines Modells, sodass bloß formal eingefügten Vertragsklauseln über den Bauinteressenten eingeräumte "endgültige Gestaltungsmöglichkeiten" und ähnlichem in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Bedeutung zukommt. Der Bauinteressent trägt nicht das finanzielle Risiko, sondern hat bloß einen Fixpreis zu zahlen, der ihm…

EStR 2000 Rz 111–1202.3.2 Fruchtgenuss
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…bzw. bei Vorliegen bestimmter Gründe), der Eintritt dieser Ereignisse allerdings jederzeit durch den Fruchtgenussbesteller bewirkt werden kann. Dies ist beispielsweise bei einer Vertragsklausel der Fall, wonach der Fruchtgenussvertrag bereits bei der Aufhebung der Lebensgemeinschaft des Fruchtgenussbestellers mit dem Fruchtgenussberechtigten endet (bzw. beendet werden kann). Ist…

UmgrStR 2002 Rz 640–6603. Einbringungen (Art. III UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Erfüllung sämtlicher Anwendungsvoraussetzungen des § 12 Abs. 1 UmgrStG abhängig gemacht werden. Zulässig und damit steuerlich beachtlich ist aber eine auf die Fristenwahrung bezogene Vertragsklausel (siehe Rz 800) und eine aufschiebende Bedingung, deren Eintritt von der Zustimmung (Nichtuntersagung) von Dritten (zB Kartellbehörde, Grundverkehrsbehörde, Firmenbuchgericht uÄ) abhängig…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…auch dann angenommen werden, wenn die tatsächliche Vermögensübertragung schon vor Ablauf der Rückwirkungsfrist erfolgt ist. 3.2.4.4.3. Fristbezogene Vertragsklausel Rz 800: Der Gefahr einer die Tauschwirkungen des § 6 Z 14 EStG 1988 auslösenden Übertragung kann dadurch begegnet werden, dass im Einbringungsvertrag eine…

UmgrStR 2002 Rz 1286–13024. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Steuerlich beachtlich ist aber eine Vertragsklausel, die eine Adaptierung der Vorsorgen gegen eine Steuerlastverschiebung im Rahmen der gewählten Zusammenschlussmethode vorsieht, soweit abgabenbehördliche Feststellungen zu Änderungen der Buch- und Verkehrswerte führen und eine auf die Fristenwahrung bezogene Vertragsklausel (siehe Rz 1343) und eine Fortsetzungsklausel (siehe Rz…

UmgrStR 2002 Rz 1509–15255. Realteilungen (Art. V UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…werden. Steuerlich beachtlich ist aber eine Vertragsklausel, die eine Adaptierung der Ausgleichszahlungen (im Rahmen der Drittelbegrenzung) und der Ausgleichsposten vorsieht, soweit abgabenbehördliche Feststellungen zu Änderungen der Buch- und Verkehrswerte führen und eine auf die Fristenwahrung bezogene Vertragsklausel (siehe Rz 1543) und eine aufschiebende Bedingung, deren…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Fällen der verspäteten Anmeldung bzw. Meldung der Realteilung kommen die in Rz 1541 dargestellten Folgewirkungen zur Anwendung. 5.1.9.2.3.3. Fristbezogene Vertragsklausel Rz 1543: Die zwingende Gewinnverwirklichung kann vermieden werden, wenn im Teilungsvertrag eine Klausel enthalten ist, nach der die tatsächliche Vermögensübertragung…

ZK-0690Anlage 3
geltende FassungRichtlinien14.09.2016

Anlage 3 Kommentar WZO Preisanpassungsklauseln (1213) 1.Im Geschäftsleben können manche Verträge eine Preisanpassungsklausel enthalten, aus der hervorgeht, dass der Preis nur vorläufig festgesetzt wurde und dass die endgültige Festsetzung des zu zahlenden Preises von bestimmten Umständen abhängt, die im Vertrag selbst festgelegt werden. 2…

GebR 2025 Rz 115018. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

18. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG) Rz 1150: Die Bestimmung des § 22 GebG besagt, dass dann, wenn zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen ist, die Gebühr nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten ist. Eine derartige Vereinbarung…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

UZK-DAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…