…Die verspätete Abgabe der auf Grund einer bestehenden Verpflichtung einzureichenden Voranmeldung führt daher nach Maßgabe der Bestimmung des § 135 BAO zur Auferlegung eines Verspätungszuschlages. Rz 2755: Die Übermittlung der Voranmeldungen hat elektronisch über Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen, es sei denn…
…Erfüllung von Verpflichtungen iSd § 85 BAO; die Einreichung der ZM kann nach § 111 BAO mit Zwangsstrafe erzwungen werden; bei Nichtabgabe der ZM kann ein Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO verhängt werden. 121.3.3. Betroffene Unternehmer Rz 4153: Gemäß Art. 21 Abs. 10 UStG 1994 in…
…Betriebssteuern (zB Grundsteuer für ein Betriebsgrundstück, Kfz-Steuer für ein Betriebsfahrzeug) stellen Betriebsausgaben dar. Personensteuern (zB Einkommensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind nicht abzugsfähig (siehe auch Rz 4847 ff). Nebenansprüche (Abgabenerhöhungen, Verspätungszuschlag, im Verfahren auflaufende Kosten und Zwangs- und Ordnungsstrafen, Kosten der Ersatzvornahme, Nebengebühren wie Stundungszinsen…
… 3 Abs. 2 lit. d BAO) anzuwenden. Andere Nebenansprüche, zB Verspätungszuschläge und Anspruchszinsen, können somit nicht Gegenstand einer Maßnahme gemäß § 293a BAO sein. 23.1.1. Unrichtige Verbuchung der Gebarung Rz 2001: Eine unrichtige Verbuchung der Gebarung liegt zB vor, wenn die Buchung nicht belegkonform…
…Kalenderjahres.GenRevG 1997 mit aufrechter Vertretungsvollmacht. Wird diese Frist in Anspruch genommen, sind §§ 134 und 135 BAO (Verspätungszuschlag) nicht anzuwenden. Die Quotenregelung ist auf Einkommensteuererklärungen, mit denen ausschließlich nichtselbständige Einkünfte erklärt werden, für die die Einkommensteuer durch Lohnsteuerabzug erhoben wurde oder zu erheben gewesen wäre…
…gering oder beträchtlich verspätet erstattet wurde, sowie, ob eine Verletzung einer Gebührenbestimmung erstmalig oder bereits wiederholt erfolgt ist. Rz 136: Eine Gebührenerhöhung bei bloß zweitägiger Verspätung der Gebührenanzeige ist unbillig (VwGH 13.5.1965, 1628/64). Die Festsetzung einer Gebührenerhöhung unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit…
…Anmeldung nicht hinderlich. Auf Antrag des Inhabers des Verfahrens kann die Erledigungsfrist auch rückwirkend verlängert werden. Die Frist darf dabei nicht mutwillig versäumt worden sein und die Gründe für die Verspätung sind entsprechend mitzuteilen. Auf die Bestimmungen der Einhebung einer Verwaltungsabgabe im Zusammenhang mit § 41…
…wenn der Inhaber des Verfahrens oder der Beförderer der Bestimmungszollstelle nachweist, dass er nicht für die Verspätung verantwortlich ist. Änderung der Bestimmungszollstelle Das Unionsversandverfahren kann auch bei einer anderen als der in der Versandanmeldung angegebenen Zollstelle beendet werden. Diese Zollstelle gilt dann als Bestimmungszollstelle. Gestellungsbescheinigung …
…Carnet TIR oder der Beförderer der Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle gegenüber nachweist, dass er für die Verspätung nicht verantwortlich ist. (3) Ein TIR-Verfahren kann bei einer anderen als der in der Versandanmeldung angegebenen Zollstelle beendet werden. Diese Zollstelle gilt dann als die Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle.
…wenn der Inhaber des Verfahrens oder der Beförderer der Bestimmungszollstelle gegenüber nachweist, dass er nicht für die Verspätung verantwortlich ist. (4) Das Unionsversandverfahren kann bei einer anderen als der in der Versandanmeldung angegebenen Zollstelle beendet werden. Diese Zollstelle gilt dann als die Bestimmungszollstelle. (5) Auf…
…30.9.X9 | 2.10.X9 | Zurückweisung wg. Verspätung | keine Einbringung iSd Art. III (Rz 774) | 1.10.X9 | 5.10.X9 | Zurückweisung wg. Verspätung | keine Einbringung iSd Art. III | 1.10.X9 | 5.10.X9…
…8.4 Nebenansprüche Rz 4852: Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 BAO) zu Steuern vom Einkommen und zu sonstigen Personensteuern sowie zur auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer bzw. zur NoVA wie der Verspätungszuschlag, die im Abgabenverfahren anfallenden Kosten, die dabei festgesetzten Zwangs- und Ordnungsstrafen, sind nicht abzugsfähig…
…Nähe des Regelungsinhalts des § 21 UStG 1994 mit dem 6. Abschnitt der BAO ausgedrückt. 3.5.7. Verspätungszuschlag gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 Rz 136: Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 obliegt jenem Finanzamt, das in Angelegenheiten der…
…Absicht der Verschleppung einer bei ihm anhängigen Angelegenheit unrichtige Angaben gemacht worden sind (§ 112a BAO). 3.38.1.4. Verspätungszuschlag Rz 180: Zuständig für die Verhängung von Verspätungszuschlägen ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung jener Abgabe zuständig ist, für welche die Abgabenerklärung einzureichen ist (…
…der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Bezüglich Fälligkeiten, die aus einem Haftungsbescheid resultieren, siehe Rz 9 und Rz 1204. Rz 3: Beispiele für den Eintritt der Fälligkeit einen Monat nach Zustellung des Bescheides: Abschlusszahlung an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Verspätungszuschlag (§ 135 BAO), Zwangsstrafe (§ 111 BAO), Ordnungsstrafe (…
…9 BAO), Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO), Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) und Säumniszuschläge (§ 217 BAO). Beispiel: Der Abgabepflichtige beantragt im Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde die Aussetzung von Einkommensteuer, hinsichtlich derer die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages bereits verwirkt wurde. Im Fall einer Stattgabe der Beschwerde hat…
…sieht § 211 Abs. 2 BAO eine Respirofrist von drei Tagen vor; das bedeutet, dass bei einer Gutschrift innerhalb dieser drei Tage die Verspätung ohne Rechtsfolgen zu bleiben hat. Somit wird der Zeitpunkt der Verwirkung des ersten Säumniszuschlages hinausgeschoben, eine Hemmung der Einbringung (§ 230 Abs. 2…
… 3 Abs. 2 lit. d BAO) findet der Säumniszuschlag keine Anwendung; für sonstige Nebenansprüche gemäß § 3 Abs. 2 BAO wie Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Abgabenerhöhung oder Zwangsstrafe kommt ein Säumniszuschlag gegebenenfalls in Betracht. Rz 921: Anwendung des § 217 Abs. 4 BAO. Rz 922: Ausnahmsweise Säumnis (§ 217 Abs…
…Festsetzung ist auch zusammengefasst für mehrere Monate in einem einzigen Bescheid zulässig. Rz 1171: Eine verspätete Abgabe einer Abgabenerklärung kann zu einem Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO führen. Der Verspätungszuschlagsbescheid wird zweckmäßigerweise mit dem Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe verbunden. Rz 1172: In Analogie zu …
…6.3. genannten Frist abgegeben, so kann gemäß § 135 BAO ein Verspätungszuschlag von bis zu 10% des berechneten Abgabenbetrages festgesetzt werden, wobei folgende Vorgangsweise zu wählen ist: 6.4.1.1. Erstmalige Säumnis bis zu fünf Tage Wird eine ergänzende Zollanmeldung erstmals verspätet, jedoch noch…