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ZT-70002.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren
geltende FassungRichtlinien01.02.2011

2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…

ZT-251012. Vertraulichkeit
geltende FassungRichtlinien01.12.2016

12. Vertraulichkeit Gemäß Artikel 12 des Zollkodex sind die durch die Ziehungsanträge von den einzelnen Mitgliedstaaten übermittelten Daten von der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten vertraulich zu behandeln. Die folgenden Informationen dürfen jedoch allgemein bekannt gegeben werden: die Restmenge oder Ausschöpfung eines Zollkontingents, das Datum…

UZKArtikel 12 Übermittlung von Informationen und Datenschutz
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 12 Übermittlung von Informationen und Datenschutz (1) Alle von den Zollbehörden für amtliche Zwecke gesammelten Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder vertraulich übermittelt werden, fallen unter die Geheimhaltungspflicht. Außer im Falle von Artikel 47 Absatz 2 dürfen diese Informationen von den zuständigen…

ZK-03803.5. Grundsatz der unternehmensbezogenen Zertifizierung
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

3.5. Grundsatz der unternehmensbezogenen Zertifizierung Antragsteller kann eine natürliche oder eine juristische Person gemäß Art. 5 Z 4 UZK werden, sofern diese der Definition des Wirtschaftsbeteiligen gemäß Art. 5 Z 5 UZK entspricht. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsstandards (Art. 28 UZK-IA…