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RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2008/15/0202, 0203). Rz 902: Dem § 217 Abs. 8 BAO zufolge besteht jedoch die Pflicht der Abgabenbehörde, im Fall der späteren Herabsetzung der dem Säumniszuschlag zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeit von Amts wegen den Säumniszuschlag anzupassen. 9.2. Grundsätzliches (§ 217 Abs. 1 BAO) Rz 903: Die grundsätzliche…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…hinsichtlich des Betrages, der bis zum Ablauf der maßgebenden Frist, spätestens einen Monat ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides, nicht entrichtet ist. Mit Ablauf dieser Fristen beginnt die Dreimonatsfrist des § 217 Abs. 3 erster Satz BAO zu laufen. 9.9. Kein grobes Verschulden an der Säumnis (§ 217…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Daher wird grundsätzlich kein grobes Verschulden anzunehmen sein, wenn der Selbstberechnung eine Rechtsauskunft der für die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Abgabenbehörde zugrunde liegt. Rz 862: § 217 Abs. 8 BAO gilt bei nachträglicher Herabsetzung der für den Säumniszuschlag maßgeblichen Abgabenschuld (zB durch den Haftungsbescheid oder…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

19.8. Ermessen Rz 1683: Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit in der Einhebung einer Abgabe bzw. im Behalten einer bereits entrichteten Abgabe (siehe Rz 1627 bis Rz 1629), so schließt sich daran die Ermessensentscheidung, die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… VwGH 18.5.1994, 92/13/0129). Rz 1664: Bewirkt eine unrichtige Auskunft der Abgabenbehörde im Einzelfall eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, so kann dies eine Unbilligkeit nach Lage des Falles sein und eine Nachsicht zur Folge haben (VwGH 14.7.1994…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…238 BAO (Einhebungsverjährung) nicht anwendbar. Rz 1939a: Die Zuständigkeit für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abfuhrabgaben richtet sich danach, welcher Abgabenbehörde die Einhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Dies gilt gleichermaßen für Bundesabgaben wie für Landes- und Gemeindeabgaben. Rz 1939b: Die Zuständigkeitsbestimmung des …

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…131: Gemäß § 9 Abs. 2 GebG steht es der Abgabenbehörde im Rahmen ihres Ermessens frei, bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung einer festen Gebühr eine zusätzliche Gebührenerhöhung bis zu 50% der nicht entrichteten (verkürzten) Gebühr zu erheben, sodass die Gebührenerhöhung zusammen höchstens 100% betragen kann. Zur Ausübung…

LStR 2002 Rz 1208–121229 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Abfuhr der Lohnsteuer kein Verschulden trifft (vgl. VwGH 22.1.1986, 84/13/0013). Weder Zahlungsschwierigkeiten noch die Erklärung eines Arbeitnehmers, er würde die vom Arbeitgeber erhaltenen Bezüge zur Einkommensteuer erklären, befreien den Arbeitgeber - bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses - von der Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…kann für sich das Verschulden des (potentiell) Haftungspflichtigen nicht ausschließen (VwGH 6.9.2022, Ra 2021/13/0115). Rz 821: Der Vertreter hat darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge getragen, dass der Vertretene die Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…gilt für eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt. Dabei reicht der objektive Tatbestand einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung aus; eine vom Abgabenschuldner gesetzte Gefährdungshandlung ist nicht erforderlich. Die bloß abstrakte Möglichkeit der Vermögensverschleppung rechtfertigt für sich…

EStR 2000 Rz 8059Verlustabzug
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Abkommen oder der Rechtslage im Ansässigkeitsstaat ergeben, durch Differenzierungen im innerstaatlichen Recht auszugleichen. Ist die getroffene Regelung für sich allein gesehen sachlich, so wird sie nicht schon dadurch gleichheitswidrig, dass sie Personen mit Wohnsitz in verschiedenen fremden Staaten verschieden trifft. Eine vollständige Harmonisierung der Rechtslage…

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…stellt sich die Frage der Rolle der Unterhaltstragung bei Partnern einer Lebensgemeinschaft. Dazu ist festzuhalten, dass zwischen den Partnern einer Lebensgemeinschaft zwar keine rechtlichen Unterhaltspflichten bestehen, wohl aber führt die gemeinsame Haushaltsführung zu tatsächlichen Unterhaltsleistungen, und zwar gleichgültig, ob es sich um verschieden- oder um…

ZK-04206. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004
geltende FassungRichtlinien17.09.2025

…jedoch keinesfalls abschließend, sondern kann jederzeit abgeändert - und somit auch ausgeweitet - werden. 6.1. Verletzung der Gestellungspflicht gemäß Z 1 | | Sachverhalt | Mehraufwand | 1. | Nichtgestellung im Versandverfahren, sofern eine Abgabenvorschreibung in AT erfolgt | Durchführung des Such- und Erhebungsverfahrens, etwaiges Ermittlungsverfahren…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…nicht refundiert, ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Abzugsteuer auf 10.619,47 Euro, die USt beträgt 1.380,53 Euro. Die Höhe der Abzugsteuer beträgt richtig 1.061,95 Euro, sodass auf Grund des Fehlers 61,95 Euro zu wenig Abzugsteuer einbehalten wurde. Diesbezüglich…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Einkünften (§ 188 BAO) können im Rahmen einer automationsunterstützten Quotenregelung spätestens bis zum 31. März des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres eingereicht werden und zwar von einem mit der Einreichung von Abgabenerklärungen beauftragten Berufsmäßigeberufsmäßigen Parteienvertreter: Fristerstreckung allgemein bis 31. Mai des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres…

LStR 2002 Rz 90712.8.25 Steuern
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089/13/0089, 0090). Dies gilt auch für Steuerschulden, für die der Steuerpflichtige…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…März 2015, Ra 2015/04/0005). 31.1.4. Entstehen der Verwaltungsabgabenschuld Rz 1793: Die Pflicht zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Berechtigung rechtskräftig verliehen ist oder die Amtshandlung vorgenommen wird. 31.1.5. Rückerstattung von Verwaltungsabgaben Rz 1794…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Amtshandlung (VwGH 20.1.2010, 2006/13/0015). Rz 6: Eine vor dem 1. Jänner 2021 vom zuständigen Finanzamt genehmigte Erledigung, die erst nach dem 31. Dezember 2020 bekannt gegeben und damit wirksam wird, gilt als Erledigung der Abgabenbehörde…

RAE Rz 1200–121311. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…§ 30 GebG). Rz 1207: Zivilrechtliche Haftungen (wie insbesondere gemäß § 1409 ABGB) können im Klageweg auch zugunsten von Abgabenforderungen geltend gemacht werden (VwGH 16.2.1988, 87/14/0059). Um die Einbringung der Klage ist die Finanzprokuratur zu ersuchen. 11.2. Sondervorschriften (§ 224 Abs. 2 BAO…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…