…VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Rz 1701: Die Einhebung eines Säumniszuschlages stellt eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit dar, wenn die Festsetzung dieser Nebengebühr ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden ist und den Abgabepflichtigen an der Verzögerung kein Verschulden trifft, oder wegen einer…
…Säumniszuschläge (§ 217 BAO) 9.1. Allgemeines Rz 900: Der Säumniszuschlag, der kraft Gesetzes entsteht, ist die vom Verschulden der Partei unabhängige Sanktion für eine Säumnis bei der Abgabenentrichtung (siehe jedoch Ausführungen zu § 217 Abs. 7 BAO). Der Säumniszuschlag ist jeweils abgabenbezogen zu berechnen. Der Säumniszuschlag…
…Daher wird grundsätzlich kein grobes Verschulden anzunehmen sein, wenn der Selbstberechnung eine Rechtsauskunft der für die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Abgabenbehörde zugrunde liegt. Rz 862: § 217 Abs. 8 BAO gilt bei nachträglicher Herabsetzung der für den Säumniszuschlag maßgeblichen Abgabenschuld (zB durch den Haftungsbescheid oder…
…weit betrieblich veranlasst, andernfalls Sonderausgaben (LStR 2002 Rz 561 bis 564). Bei freiberuflich Tätigen sind die Kosten der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung grundsätzlich Betriebsausgaben. Steuern Rz 1647: Betriebssteuern (zB Grundsteuer für ein Betriebsgrundstück, Kfz-Steuer für ein Betriebsfahrzeug) stellen Betriebsausgaben dar. Personensteuern (zB Einkommensteuer, Erbschafts-…
…BStBl II 1982, 518). Rz 518: Die Nichterhebung der KESt kann im Fall einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung nicht in allen Fällen mit einer Nichterhebung der KESt aus grobem Verschulden im Sinn von § 217 Abs. 7 BAO (Säumniszuschläge) gleichgesetzt werden. Die Nichtbeachtung einer sich aus den…
…zB bei Verlängerung der Fälligkeitsfrist des § 210 Abs. 1 BAO oder der Nachfrist des § 210 Abs. 4 BAO) zu erfolgen. Eine derartige Rückwirkung kommt insbesondere Beschwerdevorentscheidungen zu. Rz 989: Keine rückwirkende Zuerkennung einer Zahlungsfrist liegt vor, wenn einem nicht zeitgerecht, nach Verwirkung eines Säumniszuschlages eingebrachten…
…jedoch auf "grobes Verschulden" zurückzuführen, kann auch keine Rückerstattung des Säumniszuschlages erfolgen. Jubiläum Rz 817: Zahlungen an den Anteilsinhaber als Arbeitnehmer im Rahmen eines Firmenjubiläums oder Arbeitnehmerjubiläums sind abzugsfähig, wenn an andere Arbeitnehmer ähnliche Leistungen erbracht werden. Junge Aktien Rz 818: Bei jungen Aktien im…
…Tut er dies nicht, so ist ihm ein relevantes Verschulden anzulasten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Vertreter schon bei der Übernahme der Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnis für einverstanden erklärt und dabei in Kauf genommen hat, dass ihm die Erfüllung seiner gesetzlichen…
…Die Erstreckung kann durch Maßnahmen des Bundesministers für Finanzen erfolgendas Finanzamt im Einzelfall (siehe Rz 7540. Siehe auch LStR 2002 Rz 916) oder - bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine längere Frist rechtfertigen - generell durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen erfolgen. 28.4.2.2 Abgabepflichtige…
…Ermittlungsverfahren sowie Abgabenvorschreibung | 2. | NachträglicheRückwirkende Ausfuhranmeldung gemäß Artikel 337 Abs. 1 UZK-IA bei Verletzung der Gestellungspflicht Gestellungspflicht | Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Ausgangs der Waren und Bestätigung des Ausgangs | 3. | Abgabe einer Ausfuhranmeldung am zugelassenen Warenort; Feststellung im Zuge einer Warenkontrolle…
…ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) oder der Überstellungsfahrtschein ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). 10.14.3. Entrichtung der Gebühr Rz 695: Die Gebühr ist vom Zulassungswerber bei der Zulassungsstelle einzuzahlen. Die Zulassungsstelle darf den Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) bzw. den…
…Abs. 1 BAO). Bei Selbstbemessungsabgaben (zB Umsatzsteuer, Lohnsteuer) tritt die Fälligkeit unabhängig davon ein, ob dem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Abgabenschuld bekannt ist (siehe Ausführungen zu § 210 Abs. 1 BAO). 9.5. Zweiter und dritter Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 3…
…8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen. Er haftet in gleicher Weise für die Entrichtung…
…nach der zwingenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Ein Verschulden des Abgabepflichtigen stellt keine Voraussetzung der Erhöhung dar (VwGH 16.3.1987, 86/15/0114; VwGH 12.11.1997, 97/16/0063).…
…Anmelder; das ist derjenige, der die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt bzw. derjenige, in dessen Namen die Zollanmeldung abgegeben wird (bei direkter Vertretung durch Bevollmächtigung); b)im Fall der indirekten Vertretung auch die Person, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird; zu beachten ist weiters…
…BAO). Hinsichtlich der Hemmungswirkung siehe Rz 1434. Rz 534: Die Säumniszuschlagsverpflichtung wird durch einen Aussetzungsantrag nur dann hinausgeschoben, wenn er zeitgerecht im Sinne des § 212a Abs. 7 BAO eingebracht wurde. Dem § 108 Abs. 4 BAO zufolge, der nur bei richtiger Adressierung eines Anbringens anzuwenden ist…
Artikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für ausfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Ausfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger…
Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser…
… 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt…
…Respirofrist (§ 211 Abs. 2 BAO), nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit diese Verpflichtung nicht auf Grund anderer abgabenrechtlicher Vorschriften hinausgeschoben wird (zB nach § 217 Abs. 4 BAO). Der Beginn des Laufes der Einhebungsverjährung (§ 238…