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UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…GmbH nach kanadischem Abgabenrecht zur Besteuerung der stillen Reserven in der Betriebsstätte, kann die A-GmbH in dem mit dem Verschmelzungsstichtag endenden Wirtschaftsjahr die nach inländischem Abgabenrecht ermittelten stillen Reserven der kanadischen Betriebsstätte versteuern. Soweit die kanadische Körperschaftsteuer in der auf die Aufdeckung der stillen…

UmgrStR 2002 Rz 355–3611.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien22.08.2007

…dass der Verschmelzungsstichtag vom Bilanzstichtag der Mitunternehmerschaft abweicht, ist - vorgelagert zur Erstellung der Verschmelzungsbilanz - im Interesse einer genauen Erfolgsabgrenzung zwischen der übertragenden und übernehmenden Körperschaft eine Bilanzerstellung und Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft erforderlich. Unterbleibt die Bilanzierung bei der Mitunternehmerschaft, ist der bis zum Verschmelzungsstichtag entstandene Gewinn…

UmgrStR 2002 Rz 3851.13. Verschmelzungen und Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

1.13. Verschmelzungen und Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988 1.13.1. Allgemeines Rz 385a: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Die Regelung bewirkt, dass Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen…

KStR 2013 Rz 1460–146526.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.3.226.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen Rz 1460: § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 sieht die Anwendung der Liquidationsbesteuerungsvorschriften des § 19 KStG 1988 für Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen sowie für vergleichbare Vermögensübertragungen vor, da diesen Umgründungstypen die…

UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…

UmgrStR 2002 Rz 386–4051.14. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. I UmgrStG fallenden Verschmelzung
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

…insb. des Firmenwertes) anzusetzen, womit auch die inhaltliche Übereinstimmung zur Gegenleistung in Form von Anteilen hergestellt ist. Rz 393: Bei Verschmelzungen ist das zuvor definierte Abwicklungs-Endvermögen nach dem Stand zum Verschmelzungsstichtag im Sinne des UmgrStG anzusetzen (§ 20 Abs. 2 Z 1 zweiter Teilstrich KStG…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…5 Abs. 1 UmgrStG angeordneten Rückwirkung des Erwerbes der Anteile mit Beginn des dem Verschmelzungsstichtag folgenden Tages erfolgt auch das Auf- oder Abstocken der Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile mit diesem Tag (gilt für Verschmelzungen mit einem Stichtag nach 31.12.2006). 1.6.2.3. Meldepflicht…

InvFR 2018 Rz 526–5367.3. Fondsverschmelzungen und Fondsliquidationen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu einer endgültigen Verschiebung stiller Reserven kommt. Eine endgültige Verschiebung stiller Reserven bewirkt, dass sämtliche Vermögenswerte des übertragenden Fonds zum Verschmelzungsstichtag als (zum gemeinen Wert) veräußert gelten. Aufgrund dieser Liquidationsfiktion fließen dem Anteilinhaber des übertragenden Fonds ausschüttungsgleiche Erträge zu, die auch zu einer Erhöhung der…

UmgrStR 2002 Rz 89–1131.2.3. Steuerliche Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…KStG 1988 die §§ 4 bis 14 EStG 1988 maßgebend. Rz 92: Ist die übertragende Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, deren Bilanzstichtag nicht mit dem Verschmelzungsstichtag übereinstimmt, wird die Geltung des Art. I UmgrStG durch das Fehlen einer Zwischenbilanz der Personengesellschaft nicht beeinträchtigt. Es muss in…

UmgrStR 2002 Rz 362–3851.9. Verschmelzung und Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…ist - als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Der Evidenzkontostand der X-GmbH weist zum Verschmelzungsstichtag einen Betrag von 100 und der der Y-GmbH einen Betrag von 500 aus. Da die vorliegende Verschmelzung Elemente einer Konzern- und einer Konzentrationsverschmelzung enthält, muss das Evidenzkonto der übertragenden X…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…daraus resultierenden Einkünfte zur übernehmenden Körperschaft ab dem dem Stichtag folgenden Tag erfolgt. Siehe dazu auch die Ausführungen zum Verschmelzungsstichtag in Rz 74 ff. Rz 762: Einbringungsstichtag kann jeder beliebige Tag sein. Steuerlich maßgebend ist der im Vertrag zwischen dem Einbringenden und der übernehmenden Körperschaft…

UmgrStR 2002 Rz 256–2891.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…1 UmgrStG normierte Rückwirkungsfiktion des Anteilserwerbs führt dazu, dass Behaltezeiten der alten untergehenden Anteile bis zum Verschmelzungsstichtag eingerechnet werden. Beispiel 1: A erwirbt am 15.6.2008 einen 4-prozentigen Anteil an der X-AG um 10.000. Am 31.12.2010 findet eine Kapitalerhöhung…

KStR 2013 Rz 560–56112.3.1.7 Ausschüttungsfiktionen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…nach Art. I UmgrStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem steuerlichen Verschmelzungskapital der übertragenden Körperschaft zum Verschmelzungsstichtag und dem Einlagenstand des Einlagenevidenzkontos nach § 4 Abs. 12 EStG 1988, wenn die Gewinnanteile der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Körperschaft oder einem konzernzugehörigen Unternehmen am Verschmelzungsstichtag dem Methodenwechsel gemäß §…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…120: Die Abschreibungsgrundsätze der übertragenden Körperschaft wie Abschreibungsmethode und Gesamtnutzungsdauer sind bei der übernehmenden Körperschaft fortzusetzen. Wird bei deckungsgleichem Bilanzstichtag von übertragender und übernehmender Körperschaft ein Zwischenstichtag als Verschmelzungsstichtag gewählt, darf von der übertragenden und übernehmenden Körperschaft insgesamt nicht mehr als eine volle Jahres-AfA…

UmgrStR 2002 Rz 172–1861.3.3. Entstehen bzw. Erweiterung einer internationalen Schachtelbeteiligung
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…durch einedes § 3 Abs. 4 UmgrStG AusnahmeRechnung getragen, indem die in den "bisher nicht steuerbegünstigten" Beteiligungsquoten enthaltenen stillen Reserven zum Verschmelzungsstichtag in Evidenz zu nehmen sind und bei späterer Veräußerung von der Steuerneutralität entsprochenausgenommen werden (siehe Rz 183 ff). Insoweit wird die Wirkung des §§ 10…

UmgrStR 2002 Rz 187–2221.4. Verlustabzug (§ 4 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Verluste der übertragenden Körperschaft (siehe Rz 192 ff). Z 1 lit. b enthält Einschränkungen beim Abzug der bis zum Verschmelzungsstichtag entstandenen und noch nicht verrechneten Verluste der übernehmenden Körperschaft (siehe Rz 216 ff). Z 1 lit. c enthält eine Einschränkung für Fälle von qualifizierter Umfangsminderung…

UmgrStR 2002 Rz 223–2401.4.5. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Gewinn erzielt worden ist) bzw. ein allfälliger Verlustvortrag zwischenzeitlich mit Gewinnen ausgeglichen worden ist. Rz 231: Zum Verschmelzungsstichtag bestehende Verluste der Mutterkörperschaft sind nach der geltenden Rechtslage von keiner Kürzung betroffen. Rz 232: Der Kürzungsbetrag vermindert sich konsequenterweise insoweit, als nach der Teilwertabschreibung und vor…

UmgrStR 2002 Rz 241–2551.4.6. Mantelkauf
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Die A-GmbH erwirbt am 1.6.01 alle Anteile der operativen B-GmbH. Zum Verschmelzungsstichtag 31.12.01 ist der verlusterzeugende Betrieb in einem die Vergleichbarkeitsschwelle nicht unterschreitendem Umfang vorhanden, sodass die vortragsfähigen Verluste der übertragenden B-GmbH auf die A-GmbH übergehen und…

UmgrStR 2002 Rz 290–3011.5.4. Internationale Schachtelbeteiligung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 10 Abs. 3 erster Satz KStG 1988 dahingehend, dass der im Realisierungsfall entstehende Gewinn bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem höheren Teilwert und dem Buchwert der Beteiligung zum Verschmelzungsstichtag steuerpflichtig ist. Rz 293: Die Steuerneutralität der Beteiligung des § 10 Abs. 3 erster Satz KStG…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…einer Komplementärgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft die Kommanditisten jener Kommanditgesellschaft, bei der die übertragende Gesellschaft Komplementärstellung hat, ihre Kommanditanteile auf jenen Tag, der auch Verschmelzungsstichtag ist, in die übernehmende Kapitalgesellschaft einbringen, wobei es unerheblich ist, ob die Komplementärgesellschaft Arbeitsgesellschafter oder am Vermögen der Kommanditgesellschaft beteiligt…