…Dies kann zB im Wege der Speicherung der Gesamtreserven oder im Wege eines gewinnabhängigen Ausgleichs erfolgen. Die Vorsorge gegen eine Verschiebung von Steuerlasten kann sich nur auf steuerhängige stille Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beziehen. Zusammenschlüsse mit einem Stichtag bis 31.3.2012: Stille Reserven…
…IV UmgrStG bei Vorsorge gegen die Verschiebung von Steuerlasten (§ 24 Abs. 2 UmgrStG) gänzlich zu Buchwerten. Bei mangelnder Vorsorge gegen eine Steuerlastverschiebung erfolgt die Übertragung für Stichtage nach dem 30.6.2023 (Rechtslage idF AbgÄG 2023) nur hinsichtlich der "Fremdquote" unter Realisierung stiller Reserven ("Teilrealisierung…
…der Bezug auf ein starres Kapitalkonto (siehe Rz 1309 ff). Rz 1318: Zur Vermeidung einer Verschiebung von Steuerlasten sind folgende die Buchwertfortführung nicht beeinträchtigenden Vorsorgemaßnahmen denkbar: Gewinnvorab in Verbindung mit einem Ersatzausgleich (Rz 1319 ff) Liquidationsvorab in Verbindung mit einem Ersatzausgleich (Rz 1324 f) Gewinn…
…25 Abs. 5 sowie § 24 Abs. 3 UmgrStG zu beachten (siehe dazu Rz 1457a und Rz 1425a). Gegen die Verschiebung von Steuerlasten im Hinblick auf die Eigenquote ist vorzusorgen (§ 32 Abs. 3 Z 1 letzter Satz EStG 1988). Rz 1417a: Gemäß § 24 Abs. 2 UmgrStG…
…beträgt dieses 50:50. Um eine endgültige Verschiebung von Steuerlasten zu vermeiden, werden in der Personengesellschaft die Verkehrswerte der übertragenen Einzelunternehmen übernommen. | Eröffnungsbilanz A+B OG 1.1.01 | Anlagevermögen | 700+1.000=1.700 | Eigenkapital A | 800 | Umlaufvermögen |…
…erfüllt, kann die Übertragung zu Buchwerten erfolgen. Dies setzt gemäß § 24 Abs. 2 UmgrStG eine Vorsorge gegen eine endgültige Verschiebung von Steuerlasten (hinsichtlich 30 = 1/3 von 90) voraus. Wird keine Vorsorge getroffen, kommt kraft Verweises in § 24 Abs. 2 UmgrStG die Regelung des …
…eines Arbeitsgesellschafters zu einer bestehenden Personengesellschaft) von der Erstellung eines Jahres- oder Zwischenabschlusses (Bilanz) und einer Zusammenschlussbilanz Abstand genommen, fehlt es an einer Anwendungsvoraussetzung für Art. IV UmgrStG. Dies führt allerdings mangels einer Verschiebung von stillen Reserven bzw. Steuerlasten nicht zur Gewinnverwirklichung im Sinne des…
…endgültigen) Verschiebung der Steuerlastverhältnisse kommen, so dass sich eine Vorsorge (im Wege von Ausgleichsposten) erübrigt. Da die OG-AB je einen Betrieb auf die beiden Gesellschafter als Nachfolge-Einzelunternehmer überträgt, ist sie zur Buchwertteilung verpflichtet, dh. es unterbleibt eine Aufwertungs(Veräußerungs)gewinnbesteuerung. Die von der…
…Eine Buchwertfortführung ist zulässig, wenn A und B zur Vermeidung dieser Verschiebung Ausgleichsposten in Höhe von je 50.000 einstellen. Die Eröffnungsbilanzen der Einzelunternehmen haben dann folgenden Inhalt: | Einzelunternehmen A | Teilbetrieb I | 4.000.000 | Kapital A | 3.050.000…
…werden. Die Vorsorge ist nur dann erfüllt, wenn sich sämtliche Mitunternehmer im Teilungsvertrag ausdrücklich zur Vorsorge gegen eine endgültige Steuerlastverschiebung durch Ansatz und Fortführung von betraglich festgelegten Ausgleichsposten verpflichten (zur späteren tatsächlichen Unterlassung des Ansatzes der Ausgleichsposten durch einen, mehrere oder alle Teilungspartner siehe Rz…
…Höhe von 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem letzten vor dem Verschmelzungsstichtag und dem ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens jedoch in Höhe von 10% des letzten vor dem Verschmelzungsstichtag festgesetzten Rücknahmepreises, anzusetzen. In der Veranlagung kann der Anleger entweder das Nichtvorliegen einer endgültigen Verschiebung stiller…
…der "Fremdquote"). Auch im Falle eines unter Art. IV UmgrStG fallendenden Zusammenschlusses kommt es, soweit gemäß § 24 Abs. 2 UmgrStG im Rahmen des Zusammenschlusses nicht gegen eine endgültige Verschiebung von Steuerbelastungen vorgesorgt wurde (Zusammenschluss ohne ausreichende Vorsorge), gemäß § 24 Abs. 2 UmgrStG iVm § 24 Abs…
…angeordnet - durch den Steuerpflichtigen eine Vorsorge gegen eine endgültige Verschiebung von Steuerbelastungen zu treffen (siehe dazu Rz 5926c). Im Falle einer nicht unter das UmgrStG fallenden Übertragung von (Teil-)Betrieben oder Mitunternehmeranteilen gegen die Aufgabe von Gesellschafterrechten an einer Personengesellschaft (verunglückte Realteilung) ist dabei hinsichtlich…
…soll eine Gewährung von Gesellschafterrechten unterbleiben. Die Übertragung des Teilbetriebes der AB-OG führt in weiterer Folge zu einer Abstockung des starren Kapitalkontos der A-OG und somit zu einer quotenmäßigen Verschiebung der Gesellschaftsanteile an der AB-OG zwischen der A-OG und B. In…
…Erfolgt die Einlage in das Gesellschaftsvermögen gemäß § 6 Z 5 EStG 1988 nicht mit dem Teilwert, ist Vorsorge gegen die Verschiebung von Steuerbelastungen zu treffen. Im Falle einer 100%-Substanzbeteiligung kommt es zu keiner Änderung der Zurechnung, sodass keinedie nachfolgende Einlage zu keiner Realisierung stiller…
…liegt eine Veräußerung (Tausch) vor. Hinsichtlich der Eigenquote ist auch diesfalls Vorsorge zu treffen, dass es zu keiner endgültigen Verschiebung von Steuerbelastungen kommt (Rz 5926c). Die AfA-Bemessungsgrundlage ist hinsichtlich der Eigenquote fortzuführen; hinsichtlich der Fremdquote hat eine Neubewertung zu erfolgen. Zur Übertragung eines Wirtschaftsgutes…
…stiller Reserven (Einlage bei Übertragung von Privatvermögen in Mitunternehmerschaften bzw. steuerneutraler Vorgang bei Übertragung von Sonderbetriebsvermögen und bei Übertragung auf vermögensverwaltende Personengesellschaften). Hinsichtlich der Eigenquote haben die an der Übertragung beteiligten Steuerpflichtigen für die weitere Einkünfteermittlung Vorsorge gegen eine endgültige Verschiebung von Steuerbelastungen zu treffen. …
…ansonsten auf B und C entfallen würden, Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung von Steuerbelastungen durch A zu treffen. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten des nicht begünstigten Vermögens infolge der Übertragung auf die Personengesellschaft siehe EStR 2000 Rz 5926c. 4.1.11. Erfordernis der tatsächlichen Vermögensübertragung Rz…
…lock step"). Gehen die Umgründungspartner davon aus, dass es im Rahmen des Zusammenschlusses zu keiner endgültigen Verschiebung von Steuerbelastungen kommt (zB bei ausschließlichem Beitritt eines Arbeitsgesellschafters) und vereinbaren auch keine Vorsorge "in eventu", ist die Vornahme einer Vorsorge in der Eingabemaske bzw. im Umgr 1…
… 1 Abs. 3 Z 1 zweiter Satz VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Für den Steuerbelastungsvergleich ist bei der Rückerstattung von Steuern an die ausländische Körperschaft oder ihre Anteilsinhaber (§ 1 Abs. 3 Z 4 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften; siehe Rz…