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RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

6.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO) Rz 712: § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz BAO sieht abweichend von den Grundsätzen der Abs. 1, 2 und 3 vor, dass bestimmte Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekanntgegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen sind. Ferner sind dem…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zahlungen oder sonstiger Gutschriften auf erst später der Abgabenbehörde bekannt gewordene Abgabenschuldigkeiten ist somit grundsätzlich ausgeschlossen. Rz 705: Abweichend von diesem Grundsatz erfolgen Umwidmungen jedoch insbesondere in folgenden Fällen: Berichtigung einer irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 5 erster Unterabsatz BAO). Nachholung einer irrtümlich unterlassenen Verrechnungsweisung (…

RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von jener des § 214 Abs. 4 BAO dadurch, dass im Rahmen des § 214 Abs. 4 BAO ein Recht auf Erteilung einer Verrechnungsweisung für bestimmte Abgaben besteht, während § 214 Abs. 7 BAO vorsieht, dass der Abgabepflichtige im Weg einer Widmung verfügen kann, auf wessen Rechnung bestimmte…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 4 BAO bedeutet, dass bei Zahlungen die Verrechnungsweisung auf dem Zahlungsbeleg zu erfolgen oder der Zahlungsbeleg zumindest einen entsprechenden Hinweis auf eine gesondert vorgenommene Verrechnungsweisung zu enthalten hat. Sonstige Gutschriften dürfen im Fall einer solchen Weisung zur Tilgung ausgesetzter Abgabenbeträge nur verwendet werden, soweit…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 21 Abs. 3 UStG 1994) nicht vorliegen, tritt an die Stelle eines bescheidmäßig festgesetzten Abgabenbetrages der vom Abgabepflichtigen selbst berechnete und der Abgabenbehörde bekanntgegebene Betrag. Rz 1331: Eine Bekanntgabe im vorerwähnten Sinn kann zB im Weg einer Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 4 BAO) oder einer Umsatzsteuervoranmeldung…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine Zahlungserleichterung bewilligt worden ist, hat anlässlich der beabsichtigten Entrichtung einer USt-Vorauszahlung versehentlich die Erteilung einer Verrechnungsweisung gemäß § 214 Abs. 4 lit. a BAO unterlassen oder bei Erteilung der Verrechnungsweisung irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder einen unrichtigen Zeitraum angegeben, sodass die erfolgte Zahlung nicht…

GebR 2025 Rz 1279–127827.2. Anweisung (§ 33 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.2. Anweisung (§ 33 TP 4 GebG) 27.2.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1270: Gemäß § 1400 ABGB ist als Anweisung die Ermächtigung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger zur Einhebung einer Leistung beim Angewiesenen verbunden mit der Ermächtigung an den Angewiesenen zur Erbringung dieser Leistung…

GebR 2025 Rz 1620–162927.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG) 27.11.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1620: Der Gebühr gemäß § 33 TP 22 GebG unterliegen im Inland oder Ausland ausgestellte, gezogene oder eigene Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als auch auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit…

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…

EStR 2000 Rz 4620–462713.2 Verausgabung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

13.2 Verausgabung 13.2.1 Allgemeines Rz 4620: Der Zeitpunkt der Vereinnahmung und Verausgabung steht in einer zeitlichen Wechselbeziehung; somit gelten die Regeln über den Zufluss von Einnahmen - mit umgekehrten Vorzeichen - auch für den Abfluss von Ausgaben. Dies bedeutet, dass Ausgaben dann abgeflossen sind…

ZK-25605.3. Inhalt und Form der Abrechnung
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

5.3. Inhalt und Form der Abrechnung Die Abrechnung hat, sofern die Überwachungszollstelle keine abweichende Regelung trifft, folgende Mindestangaben zu enthalten: Referenzhinweis auf die Bewilligung (GZ bzw. Nr. der Zollanmeldung); die Bemessungsgrundlagen (Menge, KN-Code, Ursprung, Zollwert und Zollsatz) der Einfuhrware(n) (IM/EX-Verfahren…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist es zulässig, dass der Parteienvertreter das Formular Geb1 über Auftrag des Bestandgebers erstellt und eine Anmeldung beim Finanzamt vornimmt. Rz 1373: Eine Anmeldung mittels Vorlage des amtlichen Vordrucks "Geb1" ist nicht erforderlich, sofern die selbstberechnete Gebühr mit Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 4 BAO) im Wege…

LStR 2002 Rz 121229a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…vom Auftraggeber keine Zuordnung mittels Verrechnungsweisung erfolgt - im Verhältnis 4:1 aufzuteilen. Das heißt vom überwiesenen Haftungsbetrag entfallen 80% (4/5tel) auf die Beiträge und Umlagen an österreichische Krankenversicherungsträger und 20% (1/5tel) auf die lohnabhängigen Abgaben. Bei Vorliegen einer Verrechnungsweisung durch den Auftraggeber hat…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Verbuchung der Gebarung (auf dem Abgabenkonto des Vertretenen) herauszulösen. Das sich hieraus ergebende Guthaben ist nach Maßgabe des § 239 BAO (an den Haftungspflichtigen) auf Antrag oder von Amts wegen zurückzuzahlen. Rz 859: Eine Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 4 BAO) des Haftungspflichtigen hat auch die Wirkung einer…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel Rz 1638: Nach § 33 TP 22 Abs. 1 GebG unterliegen die nach dieser Bestimmung näher beschriebenen Wechsel ohne Unterschied, ob sie im Inland oder im Ausland ausgestellt sind, der Gebühr. Rz 1639: Die Gebührenschuld für im Ausland ausgestellte…

KStR 2013 Rz 750–758Entnahmen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1630: Bemessungsgrundlage für die Gebühr nach § 33 TP 22 GebG ist die Wechselsumme, das ist die Summe, auf die der Wechsel lautet. Rz 1631: Die Gebühr beträgt 1/8% (= 0,125%) der Wechselsumme. Rz 1632: Für im…

VPR 2021 Rz 149–1531.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…

EStR 2000 Rz 8319–832535 Mitteilung bei Auslandszahlungen (§ 109b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

3335 Mitteilung bei Auslandszahlungen (§ 109b EStG 1988) Rz 8319: Für Zahlungen, die nach dem 31.12.2010 für bestimmte inländische Leistungen (Rz 8320) ins Ausland erfolgen (insbesondere Überweisung auf ein Auslandskonto), besteht gemäß § 109b EStG 1988 eine Mitteilungsverpflichtung. Diese bezweckt einerseits, die Überprüfung der korrekten…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…