…ist in der Regel nicht auf einem Flughafen stationiert). 1.1.2.3. Treibstoffabgabe außerhalb Steuer/Zolllager Im Interesse einer wirtschaftlichen und einheitlichen Vorgangsweise wird zur Frage einer steuerfreien Abgabe von Treibstoffen an Luftfahrzeuge außerhalb eines Steuer- bzw. Zolllagers folgendes mitgeteilt: 1.1.2.4…
…Mineralölen nicht als Mineralölherstellung (sofern ein Betrieb nicht schon aus einem anderen Grund ein Mineralölherstellungsbetrieb ist). Diese Bestimmung ist im Zusammenhang mit § 21 Abs. 3 MinStG 1995 zu sehen, wonach die Steuerschuld mit der Herstellung des Mineralöls entsteht, wenn Mineralöl ohne Bewilligung gewerblich hergestellt wird…
…2.6. Berechtigungen im Steuerlager Mit der Steuerlager-Bewilligung erfolgt für den Steuerlagerinhaber neben der eigentlichen Lagerberechtigung gleichzeitig auch die Berechtigung zum Versand und Bezug von vstW unter Steueraussetzung. Daneben ist es für einen Steuerlagerinhaber auch möglich, die Bewilligung eines registrierten Empfängers zu erlangen, um…
…Videoanlage Ergänzend zur Alarmanlage ist der Einsatz einer Videoüberwachungsanlage - durch Zusammenschaltung der Kameras mit der Alarmanlage - möglich und gegebenenfalls auch erforderlich. Dadurch können alle Zolllagerzugänge eingesehen werden bzw. wird in der Überwachungsstelle bei Auftreten eines Alarms die zugeordnete Kamera in den Vordergrund eingeblendet. 8.3…
…die zollamtliche Überwachung der Gemischlagerung von unter die zollamtliche Überwachung fallenden Waren der Kapitel 27 und 29 der Kombinierten Nomenklatur oder solcher Waren mit rohen Erdölen des KN-Codes 2709 00 festgelegt. Gehören die in Absatz 1 genannten Waren nicht zu demselben achtstelligen KN-Code…
2.3. Heizstoffe 2.3.1. Heizstoffe Heizstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöle genannten Kohlenwasserstoffe, die zum Verheizen dienen, mit Ausnahme von Erdgas, Kohle, Petrolkoks, Torf und vergleichbaren festen Kohlenwasserstoffen (§ 2 Abs. 3 MinStG 1995). Auch hier stimmen die österreichische…
…der Lagerhaltung dieser Annahme am ehesten entspricht (zB Lagerhaltung eines Kohlenhändlers). Dies ist durch den Steuerpflichtigen glaubhaft zu machen. Die Bewertung des Endbestandes geht von den Werten des Anfangsbestandes aus. Bei zunehmenden Beständen werden die Erhöhungen mit den Anschaffungskosten der ersten Zukäufe des Wirtschaftsjahres bewertet.…