…Steuerpflicht zu optieren (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082; VwGH 30.4.2015, Ra 2014/15/0015; siehe LRL 2012 Rz 168 und 184). 10.2.3.2. Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke Rz 1185: Für die Frage, ob eine Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken…
…Maßgebend ist die tatsächliche Innutzungnahme des Grundstücks (1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012). Bei Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken gilt ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 19 Jahren unter der Voraussetzung, dass neben der erstmaligen Verwendung oder Nutzung des Grundstückes/des Gebäudes im Anlagevermögen des Vermieters…
…zu den Tagen der Vermietung zu erfolgen (VwGH 25.11.2015, Ro 2015/13/0012). Rz 6421: Das Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 30a Abs. 1 EStG 1988 anwendbar ist, steht dem Abzug von…
…zu beurteilen, so ist diese zwingend steuerfrei ohne Vorsteuerabzug (siehe LRL 2012 Rz 184). 6.1.16.9. Option zur Steuerpflicht Rz 899: Rechtslage bis 31. August 2012 Der Unternehmer kann gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 einen steuerfreien Umsatz aus der Vermietung von Grundstücken…
…die Beseitigung von Schäden, die nach dem Erwerb des bebauten Grundstückes entstanden sind, sind nicht zu aktivieren (VwGH 15.2.1994, 93/14/0175); dasselbe gilt auch für verdeckte Mängel. Rz 2625: Im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 7 EStG 1988 (soweit das Gebäude Wohnzwecken dient…
…Bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen und der Vermietung von Grundstücken siehe jedoch Rz 747a. Die begünstigten Empfänger haben jedoch die Möglichkeit, die Vergütung der Umsatzsteuer nach dem BGBl. I Nr. 71/2003 idgF (BG über die internationale Steuervergütung, Internationales Steuervergütungsgesetz - IStVG) zu beantragen. Ist aufgrund…
…Wohnzwecke an nahe Angehörige), steht die Befreiung für das gesamte Grundstück zu. Rz 6637: Werden in einem Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung Nutzflächen bis maximal ein Drittel der Gesamtnutzfläche nicht für eigene Wohnzwecke genutzt (sondern für die Erzielung von Einkünften; zB betriebliche Nutzung oder Vermietung…
…als Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu beurteilen. Diesfalls kommt § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 bzw. § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG 1994 (bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 4 UStG 1994) zur Anwendung. Teilzeiteigentum Die Veräußerung von Miteigentumsanteilen…
…an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994) Einschaltung von Subunternehmern 9 Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Ausführungen auch für Umsätze für die Seeschifffahrt 10 Steuersätze (§ 10 UStG 1994) Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (zB Time-sharing, Garagenplätze) Gemeinnützige Rechtsträger…
…müsste zusätzlich gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 darauf verzichtet werden. Vermietungen, die von § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 ausgenommen und somit an sich steuerpflichtig wären (zB Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke oder das Abstellen von Fahrzeugen), sind auch nicht gemäß § 6 Abs…
…1994 zu beachten ist) verwendet oder nutzt und wenn bei der Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke der Vertragsabschluss über die Vermietung (Nutzungsüberlassung) nach dem 31. März 201231.3.2012 erfolgt, sind zweiundzwanzig Jahre aufzubewahren (§ 18 Abs. 10 UStG 1994). Für nachträgliche Eigentumsübertragungen - ausgenommen von…
…in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, vermietet eine Wohnung in Salzburg zu Wohnzwecken. Die Kleinunternehmerregelung ist nicht anwendbar. Erzielt ein im Ausland ansässiger Unternehmer bis 31.12.2016 Umsätze aus der Vermietung eines im Inland gelegenen Grundstückes, ist die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nur bei…
…8 Jahre (2008 bis 2015) in Höhe von 32% auf die betrieblichen Einkünfte. Wurde ein unbebautes Grundstück erworben und nach dem 31.3.2012 darauf ein Gebäude errichtet, ist der Inflationsabschlag für den Grund und Boden auf den Anschaffungszeitpunkt des Grund und Bodens zu beziehen…
…Gesamtnutzfläche von nahen Angehörigen oder fremden Dritten unentgeltlich für Wohnzwecke genutzt werden. Zur Gesamtnutzfläche zählen nur Räume, die betrieblich genutzt werden oder die bewohnbar ausgestattet sind. Als Eigenheim kann nur ein Wohnhaus angesehen werden, das dazu geeignet ist, ganzjährige Wohnbedürfnisse zu befriedigen. Die Eignung zu…
…Ferienwohnung) kann als "Miete von Wohnraum" angesehen werden. Rz 1357: Wohnzwecken dienen Gebäude oder Räumlichkeiten in Gebäuden dann, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen privates Leben, speziell auch Nächtigung, zu ermöglichen. Unter die Befreiung fällt nicht nur die Vermietung oder Nutzungsüberlassung der eigentlichen…
…der Rechtsform des Einzelunternehmens ist die vom Unternehmer zu Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung nicht mehr Betriebsvermögen sondern notwendiges Privatvermögen. Sie scheidet umwandlungsbedingt zwangsweise aus dem Betriebsvermögen aus. Rz 520: Obwohl es sich hier nicht um ein Ausscheiden von Wirtschaftsgütern auf Grund eines Wechsels der Gewinnermittlungsart handelt…
…nach Aufgabe des Betriebes weder vom Steuerpflichtigen selbst noch von einem unentgeltlichen Rechtsnachfolger veräußert werden. Rz 5710a: Für Betriebsaufgaben ab der Veranlagung 2005 ist die Vermietung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen zu Betriebszwecken ebenso unschädlich wie die (gänzliche) Vermietung zu Wohnzwecken oder die unentgeltliche Übertragung…
…Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes gelegen sind, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, beschränkt. Rz 504: Wird ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu mehr als einem Drittel für andere als eigene Wohnzwecke…
…nicht schon bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen waren. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort in voller Höhe abgesetzte Instandsetzungsaufwendungen (für Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen) sind daher bei Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen nicht (nochmals) zu berücksichtigen…
…Bauvereinigung zu lösen. Jedenfalls steuerpflichtig sind aber die Erträge aus einem nicht dem Zweckgeschäft zugeführten Reservekapital im Sinne des § 5 Z 5 KStG 19887 Abs. 6 WGG (Rz 277). Rz 243: Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens wird in der Regel nur bei unbebauten Grundstücken sowie…