…gilt auch bei der Vermietung von Gebäuden, die dem Mieter zum Betrieb eines Hotels, Studentenheimes udgl. dienen (VwGH 23.09.2010, 2007/15/0245, zur Überlassung einer eingerichteten Gästepension an ein Reisebüro). Rz 1188: Bezieht sich ein Bestandvertrag auf ein unbebautes Grundstück und errichtet der…
… 6 Abs. 2 UStG 1994 einen steuerfreien Umsatz aus der Vermietung von Grundstücken als steuerpflichtig behandeln. Der Eigenverbrauch ist ab 1. Mai 2004 - da nicht steuerbar - von der Optionsmöglichkeit ausgenommen. Im Falle der Option zur Steuerpflicht kommt der Normalsteuersatz zur Anwendung. Siehe auch Rz 793…
… 6 Z 16 EStG 1988 kann bei einem Betrieb, dessen Unternehmensschwerpunkt in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern liegt (also vor allem Leasingunternehmen), der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert sämtlicher vermieteter Wirtschaftsgüter und dem Barwert der (diskontierten) Forderungen aus sämtlichen Mietverhältnissen (Leasingforderungen) als aktiver oder passiver Ausgleichsposten…
…2004/14/0082, VwGH 30.4.2015, Ra 2014/15/0015). Rz 169: Für die Vermietung von Grundstücken, die nicht unter § 1 Abs. 2 LVO fallen (typischerweise zB Beherbergung, Vermietung von Geschäftsräumen, Vermietung von Parkflächen, Vermietung für Campingzwecke), kommt eine Liebhabereibeurteilung gemäß § 6 LVO nicht…
…zu versteuern. Für die auf die Verpachtung der Grundstücksflächen und Gebäude entfallenden Entgeltsteile gilt die unechte Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 mit Optionsmöglichkeit nach § 6 Abs. 2 UStG 1994. Das gilt auch für die Vermietung und Verpachtung von Rebflächen (vgl. EuGH…
…1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, ist eine Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994) nur zulässig, wenn der Mieter nahezu ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Bestimmung ist auf Miet- und Pachtverhältnisse anzuwenden…
…unternehmerischen Tätigkeit bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts siehe UStR 2000 Rz 265; zur Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch ausgegliederte Rechtsträger von Körperschaften öffentlichen Rechts siehe UStR 2000 Rz 274 und 274a; zur Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen…
…als Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu beurteilen. Diesfalls kommt § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 bzw. § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG 1994 (bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 4 UStG 1994) zur Anwendung. Teilzeiteigentum Die Veräußerung von Miteigentumsanteilen…
…Abbruch eines abbruchreifen Gebäudes, um ein auf dem Grundstück errichtetes Ersatzgebäude oder auch das unbebaute Grundstück wiederum zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu verwenden: Abbruchkosten gehören mit dem Kaufpreis zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens (VwGH 18.05.1962, 2221/61)…
…von Grundstücken) werden dem Art. 6 OECD-Musterabkommen folgend im Belegenheitsstaat besteuert, und zwar auch dann, wenn es sich um Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen eines Unternehmens oder solche aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständigen Arbeit dient, handelt. Rz 7982: Einkünfte aus der Vermietung…
…zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze verwendet (zB Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch eine Zwischenbank). Unter die Befreiung fallen grundsätzlich alle sonstigen Leistungen (zB Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten oder Gebäuden oder Gebäudereinigung). Aus Vereinfachungsgründen konnte bis 31. August 2012 bei der Vermietung von Grundstücken die Regelung des …
…3 Z 3 lit. a UStG 1994 sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 lit. b UStG 1994 der ermäßigte Steuersatz von 10% anzuwenden. Wurde eine Buchung und An- oder Vorauszahlung vor dem 1.9.2015 vorgenommen und…
…Maßgebend ist die tatsächliche Innutzungnahme des Grundstücks (1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012). Bei Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken gilt ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 19 Jahren unter der Voraussetzung, dass neben der erstmaligen Verwendung oder Nutzung des Grundstückes/des Gebäudes im Anlagevermögen des Vermieters…
… 3a Abs. 11a UStG 1994 siehe Rz 641f. Zur Rechtslage bei der Vermietung von Grundstücken bis 19.7.2022 siehe Rz 2601b. Leistender Unternehmer Voraussetzung für den Übergang der Steuerschuld ist, dass der leistende Unternehmer im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der…
…die nicht von der verwaltenden gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet worden sind, nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 WGG sowie die in § 7 Abs. 3 Z 4b WGG angeführten Baulichkeiten. Rz 219: Die Verwaltung - auch im Wege der Vermietung - von Geschäfts- und Büroräumen zählt auch bei Überschreiten…
…Daher ist bei der entgeltlichen Duldung der Benutzung von Bundesstraßen, bei sonstigen Leistungen iSd § 3a Abs. 11a UStG 1994 sowie bei der Vermietung von Grundstücken in jedem Fall ein Fiskalvertreter zu bestellen. Rz 3528: Ein Fiskalvertreter ist daher grundsätzlich nur in jenen Fällen zu bestellen…
…betreffend Abverkauf von Grundstücken bei einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn dessen Erhaltung den Abverkauf erzwingt); Veräußerung von Fachbüchern eines Rechtsanwaltes; Veräußerung des Kundenstocks eines Versicherungsvertreters. Vermietung von Anlagegütern. Abfindung für Praxisräume eines Arztes. Beispiele für Nebengeschäfte: Kreditvermittlung durch Grundstücksmakler. Gelegentliche Überlassung des Betriebsfahrzeuges. 5.1.1…
…Dienststelle Graz-Stadt, zur Umsatzsteuer veranlagt. Zur Vermietung von Grundstücken durch ausländischenicht im Inland ansässige Unternehmer siehe Rz 2601a sowie zur Rechtslage vor dem 20.7.2022 siehe Rz 2601b. Dies gilt insbesondere nicht für Unternehmer, die einer Sonderregelung gemäß Art. 369a bis 369k MwSt…
…11a UStG 1994 (Eintrittsberechtigungen), bei der Vermietung von Grundstücken sowie ab 20.7.2022 bei der entgeltlichen Duldung der Benutzung von Bundesstraßen (siehe hiezu auch die Ausnahmen vom Übergang der Steuerschuld in Rz 2601). Der Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge) hat Vorrang vor der Haftung…
…die Vermögensverwaltung (siehe Rz 467). Die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994 erstreckt sich nicht auf die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, da es sich um keine persönliche Steuerbefreiung handelt, sondern begünstigte Vereine nur mit den in den Befreiungsbestimmungen des § 6 Abs…