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8 Treffer1537 msnur geltende Fassungen
EStR 20004.1.6 Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

… 4 Abs. 3 EStG 1988), jener für den Betrieb des protokollierten Gewerbetreibenden C nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln. Rz 429: Der Vermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 hat nicht bloß nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, sondern nach den unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung…

EStR 2000 Rz 2484–25036.12 Einlagen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

6.12 Einlagen 6.12.1 Einlagen nach dem 31.3.2012 Rz 2484: Die Bewertung von Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen wurde durch das 1. StabG 2012 und das AbgÄG 2012 mit Wirksamkeit für Einlagen nach dem 31.3.2012 neu geregelt. Die…

KStR 2013 Rz 1439–144926.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum Rz 1439: § 19 Abs. 2 KStG 1988 sieht für die Ermittlung des Abwicklungsgewinnes einen speziellen Vermögensvergleich vor. Durch Gegenüberstellung von Abwicklungsanfangsvermögen und Abwicklungsendvermögen wird das Vermögen zu Beginn und am Ende des Liquidationszeitraumes miteinander verglichen. Der Abwicklungsgewinn umfasst nicht nur die Gewinne…

EStR 2000 Rz 2562–25736.16.5 Investitionsjahr/Rückzahlung
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…stellt dies ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar und es hat eine Berichtigung der Anschaffungs-/Herstellungskosten zu erfolgen (anders bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich, siehe Rz 2567). Im Falle einer auflösend oder aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung kommt es bereits im Jahr der Auszahlung bzw…

EStR 2000 Rz 5657–566818.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes (§ 24 Abs. 2 und 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…bei nichtbuchführenden Steuerpflichtigen, die den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermitteln, das Vermögen anzusehen, das sich bei Anwendung eines ständigen Vermögensvergleiches nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 als Abschlussvermögen ergeben würde (VwGH 15.11.1963, 1036/62; VwGH 21.10.1986, 86/14…

KStR 2013 Rz 568–57213.1.3 Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.1.3 Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung Rz 568: Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind somit eine Eigentums- oder Nahebeziehung zu einer Körperschaft (siehe Rz 590 bis 599), das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers oder einer ihm nahe stehenden Person zu…

EStR 2000 Rz 702–7064.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988 Rz 702: Bezogen auf die Gewinnermittlungstechnik ergeben sich zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 und…

UmgrStR 2002 Rz 670–6863.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…