…den Nachweis des gewöhnlichen Wohnsitzes des Erben siehe Abschnitt 3.1.8.4. Als Nachweise für die Erbschaft kommen beispielsweise in Betracht: Einantwortungsurkunde (Übergabe des Nachlasses durch Gerichtsbeschluss), Verlassenschaftsabhandlung eines Gerichtes, notarielle Bestätigung (Beglaubigung), andere Bescheinigungen zuständiger ausländischer Behörden, Testament, Sterbeurkunde, eidesstattliche Erklärung des Erben.
…Gattin stellt selbst dann keine Neugründung dar, wenn die Betriebsübernahme vorläufig nur de facto durch die Weiterbetreuung des Kundenstocks erfolgt, die formelle Übernahme in vermögensrechtlicher Sicht im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung aber noch aussteht. Jedoch kann eine Begünstigung für eine Betriebsübertragung vorliegen (vgl. Rz 141 ff). …
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…
4.6. Erledigung durch Versand | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | - | - | - Liegt der Bestimmungsort der Lagerwaren nicht in einem Drittland oder an einer Ausgangsstelle, ist die Erledigung mittels Wiederausfuhranmeldung nicht zulässig, stattdessen ist das externe Versandverfahren zu…
2.6. Abtretung (Zession) Rz 159: Bietet ein Abgabenschuldner zur Tilgung von Abgabenschulden die Abtretung (Zession) einer ihm gegen einen Dritten zustehenden Forderung an, so wird die Zession gemäß § 1392 ABGB erst dadurch wirksam, dass die Abgabenbehörde dieses Anbot annimmt. Rz 160: Zur Entrichtung von…
3.23.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden (1) Im Falle einer Beschlagnahme der Gegenstände durch eine andere Behörde sind diese über Verlangen der Behörde, von der die Beschlagnahme ausgesprochen wurde, auszufolgen. Bei der AusfolgungIm Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Ware gemäß…
19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…
7.3. Behandlung eingezogener, für verfallen erklärter oder beschlagnahmter Exemplare; Preisgabe (1) Gemäß Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 dürfen eingezogene bzw. für verfallen erklärte Exemplare des Anhangs A, die in Gefangenschaft gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden, und Exemplare der Anhänge…
22.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand) Rz 6642: Neu für private Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 ist der 2. Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung. Dazu muss der Hauptwohnsitz nicht seit der Anschaffung (und bis zur Veräußerung), aber innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
2.4.3 Erbauseinandersetzung Rz 134a: Die zur Erbmasse gehörenden Wirtschaftsgüter sowie Betriebe gehen entsprechend des Umfanges der Erbteile bereits mit dem Todestag des Erblassers auf die Erben über (siehe Rz 9). Bis zur Rechtskraft der Einantwortung besteht daher zwischen den Miterben bezüglich der Wirtschaftsgüter…
Artikel 249 Aufgabe von Waren (Artikel 199 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können einen Antrag zur Aufgabe von Waren zugunsten der Staatskasse gemäß Artikel 199 des Zollkodex ablehnen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a)die Waren sind im Zollgebiet der Union unverkäuflich oder…
9 Anhang 9.1 Musterstatuten und Formulare 9.1.1 Musterstatuten Rz 866: Verwendung der Musterstatuten: Bitte löschen Sie jeweils das Nichtzutreffende im Text, ergänzen Sie den Text an den vorgesehenen Stellen und löschen Sie dann die Fußnoten und Hinweise. Damit der Verein "offiziell" entsteht…
1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff (1) Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich…
4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung (1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie (siehe Abschnitt…
18.1.4 Betriebsveräußerung 18.1.4.1 Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes 18.1.4.1.1 Allgemeines Rz 5564: Unter Veräußerung wird jede entgeltliche Übertragung (zB Verkauf, Tausch, Zwangsversteigerung, Enteignung) des Eigentums am Betriebsvermögen (Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums) auf eine andere Person (natürliche, juristische…
4. Erledigung des Verfahrens (Entnahme aus dem Zolllager/Verwahrungslager) | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | 174 | 264 | - 4.1. Allgemeines Das Zolllagerverfahren gilt als erledigt, wenn die ins Zolllager übergeführten Waren in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden…
3.4. Übertragung von Waren der Endverwendung 3.4.1. Allgemeines Art. 218 UZK; Art. 266 UZK-IA Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des UZK erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die…