…Bestimmungen des Unionszollkodex zu erfassen bzw. den sich ergebenden Unterschiedsbetrag einzuheben. 5.4. Strafverfahren Die wegen Vorlage eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Präferenzzollsatzes erfüllt - Verschulden vorausgesetzt - den Tatbestand der Hinterziehung oder der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben im Sinne der §§ 35 Abs…
…2 FinStrG ("grob" fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) und im Vorsatzfall im Hinblick auf § 35 Abs. 2 FinStrG (Hinterziehung von Eingangsabgaben) an die Finanzstrafbehörde zu erstatten. ii.vom Anmelder erkannt und der Anmelder teilt dem Zollamt die richtige Zolltarifnummer mit. In diesem Fall ist die Zollschuld…
…werden darf, weil § 108 Abs. 2 ZollR-DG infolge der Bagatellgrenze nicht anwendbar ist. Besteht die in § 108 Abs. 2 ZollR-DG genannte Zollzuwiderhandlung in einer (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben (zB § 35 Abs. 2 oder 3 bzw. § 36 Abs. 2 FinStrG…
…durch den Anmelder vorzunehmen. Bei der letzten Teileinfuhr ist eine Vorlage des Grundlagenbescheides im Original nicht mehr erforderlich. In jenen Fällen, in denen jedoch keine Befreiung von sämtlichen Eingangsabgaben gewährt werden kann (beispielsweise nur hinsichtlich Zoll, nicht auch hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer), ist der geschuldete Abgabenbetrag…
…Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen. Er haftet in gleicher Weise für die Entrichtung wie im Fall der Zuwendung von Geld. Die Abzugsteuer ist - analog zu § 95 Abs. 4 EStG 1988 hinsichtlich der Kapitalertragsteuer - dem Einkünfteempfänger…
…des Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres), für das der Gewinn erstmals durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird, dem erstmals durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn hinzuzurechnen oder von diesem Gewinn abzusetzen. Wurden die zu Beginn der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorhandenen Warenbestände nicht (zB als Sacheinlage) gewinnmindernd berücksichtigt, dann ist der Zuschlag entsprechend…
…ist nach Maßgabe des § 102 EStG 1988 die Einkommensteuer damit abgegolten oder eine (nachträgliche) Veranlagung von Amts wegen oder auf Antrag durchzuführen. Es besteht in allen Fällen des Steuerabzuges - in denen nicht ohnedies eine Pflichtveranlagung vorzunehmen ist - ein Recht auf Antragsveranlagung (siehe auch Rz 7996…
4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
…Produktgruppen Rz 7740: Der Kapitalertragsteuerabzug bei verschiedenen Produktgruppen wird direkt im Anschluss an die Beschreibung und steuerliche Würdigung der einzelnen Produktgruppen in Abschnitt 20.2.4 dargestellt. 29.5.4 Nachträglich gekürzte Kapitalerträge Rz 7741: Werden Zinsen gutgeschrieben, ist von diesen Kapitalertragsteuer einzubehalten, unabhängig davon…
4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…
…Rz 1033: Wurde ein Besserungsanspruch mit seinem niedrigeren Teilwert angesetzt, sind Rückzahlungen des Besserungskapitals ab dem Überschreiten des niedrigeren Teilwertes ertragswirksam (siehe Rz 2382 ff). Betriebssteuern Rz 1034: Rückzahlungen von als Betriebsausgaben abgesetzten Betriebssteuern sind im Gutschriftszeitraum Betriebseinnahmen (VwGH 20.4.1993, 93/14/0001…
…das Finanzamt gegenüber. Rz 732: Es gibt jedoch Fälle, in denen die Umsatzsteuer erfolgswirksam ist: Der passivierten Verbindlichkeit steht keine Forderung gegenüber (zB bei tauschähnlichen Umsätzen durch Sachleistungen an Arbeitnehmer), Vornahme von "Umsatz-Zuschätzungen" durch das Finanzamt, Vornahme der Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs…
31.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid Rz 8205e: Über die Begünstigung wird bescheidmäßig abgesprochen. Der Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer…
…sein, weil keine Steuerpflicht nach § 98 EStG 1988 besteht oder weil die Einkünfte bei nachträglicher Veranlagung zu keiner Steuerbelastung führen (Rz 8031 bis 8032). Sind steuerabzugspflichtige Einkünfte ganz oder teilweise auf Grund von DBA von der inländischen Steuer zu entlasten, kann diese unter den in…
…ist nicht als Steuerbescheid anzusehen (vgl. VwGH 15.02.1977, 0187/77, 0188/77). Auch von Bezügen aus einer gesetzlichen Sozialversicherung ist Lohnsteuer einzubehalten. Nachzahlungen in einem Ausgleichsverfahren sind wie Nachzahlungen in einem Konkursverfahren gemäß § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 in Verbindung mit…
…bei Betriebsausgaben vor, wenn sie durch den inländischen Betrieb oder durch die inländische Tätigkeit veranlasst sind. Wirtschaftlicher Zusammenhang liegt bei Werbungskosten vor, wenn diese zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von inländischen Einnahmen dienen. § 20 Abs. 2 EStG 1988 gilt auch bei beschränkter Steuerpflicht; dementsprechend dürfen…
…das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.3.2001 das abweichende Wirtschaftsjahr vom 1.4.2001 bis 31.3.2002 an. 20.1.4. Berechnung der Steuer Rz 2687: Bei Berechnung der Steuer ist von der Summe der nach § 1 Abs. 1 Z 1 und…
…578 und 1241j). Ein Pauschbetrag für Sonderausgaben (§ 18 Abs. 2 EStG 1988) wird - unabhängig vom Vorliegen inländischer Sonderausgaben - auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt. Eine Berücksichtigung von Sonderausgaben im Wege eines Freibetragsbescheides ist nicht mehr möglich (§ 63 Abs. 7 EStG 1988). Bei einem Wechsel in die…
…die den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhalten, erhöht sich die SV-Rückerstattung um den SV-Bonus (siehe Tabelle Rz 811b). Für das Kalenderjahr 2022 steht zusätzlich ein Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von bis zu 500 Euro zu (siehe Rz 811f). Mit diesem wurde die Grenze des maximalen…
6.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 148: Die Befreiung von Stempelgebühren (insb. die TP 2 Abs. 1 Z 1 und 2, TP 5, TP 6 Abs. 1 und 2 sowie TP 14 des § 14 Gebührengesetz) und Bundesverwaltungsabgaben gilt…