13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…
…kein Eigentumsübergang stattgefunden hat (VwGH 24.9.1980, 2735/79). Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bedarf einer besonderen Prüfung und ist insbesondere in Fällen des Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO zu verneinen (VwGH 29.9.1981, 81/14/0003…
…Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom Wert der…
…Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung hat. Da Zuwendungen von Privatstiftungen bzw. von mit diesen vergleichbaren…
…nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz), sowie Baurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Angabe und Nachweis des gemeinen Wertes des Grund und Bodens pro m² zum 01.01.1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt Grundvermögen) - Vergleichspreise unbebauten Bodens Angabe der tatsächlichen Verhältnisse des Grundstückes zum Bewertungsstichtag: Widmung…
…Zahlung von 1.000 Euro eingeräumt. Es liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, da für die Einräumung der Dienstbarkeit (Wohnrecht) eine gesonderte Gegenleistung vereinbart wurde. Rz 1045: Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 wurde für Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31.7.2008 entstanden wäre…
…Zur Definition der Begriffe öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Stiftung siehe Rz 1. Da § 1 Abs. 1 StiftEG die Begriffe privatrechtliche Stiftung bzw. vergleichbare Vermögensmasse nicht auf das Inland einschränkt, sind von der Stiftungseingangssteuer auch unentgeltliche Zuwendungen an vergleichbare ausländische Rechtsgebilde umfasst. Rz 309: Bei ausländischen…
20.2.1.12 Zuwendungen von Privatstiftungen Rz 6141: Zur Besteuerung von Zuwendungen siehe StiftR 2009 Abschnitt 8. bis Abschnitt 10. 20.2.1.13 Übergangsbestimmungen Rz 6142: Die Regelungen über Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988 sowie…
…erfolgen, dh. wenn der Verkehrswert einer Gegenleistung höchstens 50 Prozent des Verkehrswertes der Zuwendung beträgt (siehe EStR 2000 Rz 6621). Rz 192: Zuwendungen können aus dem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen des Stifters erfolgen, letztere als unentgeltliche Vermögensübertragung betrieblich oder nicht betrieblich veranlasst sein. Keine…
…wenn die Vermögensübertragung von Privatstiftungen, vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen durch eine Bedingung oder Befristung auferlegt wurde (zB Nacherbschaft). Neben der Übertragung von Geld- oder Sachwerten kommen auch geldwerte Vorteile wie zB die Nutzungsüberlassung an Wohnungen, Luxuswirtschaftsgütern ua. als Zuwendung in Betracht. Rz 214: Gemäß…
12. Nachversteuerung Rz 334: Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008…
…gemeinnützigen oder eigennützigen Stiftungen und inländischen oder ausländischen Stiftungen unterschieden. Hinsichtlich der Rechtsquellen ist zu unterscheiden zwischen Stiftungen nach dem BundesBundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015-Stiftungs- und Fondsgesetz, landesgesetzlichen Stiftungen und Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz sowie Stiftungen auf Grund von Sondergesetzen. Rz 25: Stiftungen nach…
Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsgrundlagen für inländische Stiftungen Rz 1: Die Österreichische Rechtsordnung kennt Stiftungen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind jene Stiftungen, denen dieser Status vom jeweiligen Gesetzgeber verliehen wurde. Sie sind Körperschaften…
8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…
…Substiftung handelt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 2,5 Prozent der Zuwendungen. Abweichend davon beträgt die Steuer 25 Prozent bei Zuwendungen, wenn die Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse nicht mit einer Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz vergleichbar ist oder sämtliche Dokumente in der jeweils geltenden Fassung, die die…
…Steuersubjekt im Bereich der Ertragsteuern ist. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sowie die atypisch stille Gesellschaft können mangels Rechtsfähigkeit nicht Stifter sein. Eine Privatstiftung kann aber sehr wohl durch mehrere Personen gemeinsam errichtet werden. Rz 185: Wer Stifter einer Privatstiftung ist, ergibt sich aus der Stiftungsurkunde…
…Erwerber getroffen hat. Bei ausländischen Stiftungen ist zu überprüfen, ob die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung gegeben ist (Typenvergleich) und das Trennungsprinzip zum Tragen kommt. Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte erfolgt grundsätzlich nach allgemeinem Steuerrecht. Die praktischen Erfahrungen mit ausländischen "vermögensverwaltenden Stiftungen" können Anlass…
…zukommt und die die Geschäftsleitung im Inland haben. Zum Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht siehe KStR 2001 Rz 2 ff. 1.3.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 18: Unter die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts, wenn bzw. soweit sie von der unbeschränkten Steuerpflicht durch …
…ist. Folge dieses Trennungsprinzips ist die grundsätzliche Anerkennung der rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen Privatstiftung und Stifter bzw. zwischen Privatstiftung und (Letzt)Begünstigtem. Bei solchen rechtsgeschäftlichen Beziehungen muss allerdings geprüft werden, ob nicht die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse zu Gunsten oder zu Lasten der Privatstiftung verschoben werden. Die…
…Zwecke auf, ist diese Vereinbarung nicht anzuerkennen (VwGH 29.6.1982, 3323/78). Rz 1227: Der Verkauf und die anschließende Rückmietung von Wirtschaftsgütern ("Sale and lease back") ist eine im heutigen Wirtschaftsleben gebräuchliche Vorgangsweise, die prinzipiell nicht fremdunüblich ist (VwGH 31.3.1998, 97/13…