1. Unionsversandverfahren Gemeinschaftscharakter der Waren Grundsätzlich gilt für innerhalb der Europäischen Union versandte Waren, die sich nicht in einem (externen) Versandverfahren befinden, die Unionsfiktion des Art. 153 UZK. Das heißt, für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um…
0. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Versand befasst sich mit dem Unionsversandverfahren, das Versandverfahren gemäß dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR (TIR-Übereinkommen), die Versandverfahren mit Formular 302 und Versand im Postverkehr auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der…
3.3.10.3. Nachträglich elektronische Erledigung bei fehlender Ausfuhrmeldung Die nachträglich elektronische Erledigung des e-VD bei fehlender Ausfuhrmeldung erfolgt abhängig vom Status des Ausfuhrverfahrens. 3.3.10.3.1. Codierungsfehler in der Ausfuhranmeldung - Verfahrensstatus XA12 Wenn in der Ausfuhranmeldung notwendige Codierungen (zB Verfahrenscode…
Anhang 10K "Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute" (99205) | Sprachen | Vermerke | BG | [Grafik] . | CS | Osvobozeni od stanovene trasy | DA | fritaget for bindende transportrute | DE | Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute | EE | Ettenähtud marsruudist loobutud |…
0.3. Zollverfahren Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren gemäß § 55 Absatz 2 ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK…
Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A) | Beschreibung: | Die Verwendung dieser Datengruppe ist nur zulässig, sofern die entsprechenden Angaben nicht auf Positionsebene gemacht wurden. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Veredelung, Umwandlung…
Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A) | Beschreibung: | Die Verwendung dieser Datengruppe ist nur zulässig, sofern die entsprechenden Angaben nicht auf Positionsebene gemacht wurden. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Veredelung, Umwandlung…
2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…
6.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren Siehe hiezu Abschnitt 7. (Eingaben im Betriebskontinuitätsverfahren). 6.9. Nachprüfungsverfahren Versandscheine Zur Verhütung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen prüfen die Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen die Vermerke auf den Versandscheinen nach, wenn anscheinend ein Fehler gemacht wurde oder Zweifel…
7.5. Verfahrensabwicklung Die nachstehenden Bestimmungen finden auch in den Fällen einer Befreiung von der Gestellungs-/Anschreibungsmitteilung Anwendung, wenn eine periodische Mitteilungspflicht auferlegt wurde. 7.5.1. Abgabe einer Zollanmeldung oder einer Gestellungs-/Anschreibungsmitteilung Der Inhaber der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung gestellt die Waren…
1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…
Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist nur zu verwenden bei der Überführung in ein wirtschaftliches Zollverfahren, ausgenommen Zolllagerverfahren, sofern keine Angabe bei den betreffenden Warenpositionen erfolgt | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld…
7.6. Erhebung nationaler Abgaben im beteiligten Mitgliedstaat Die Erhebung der nationalen Abgaben erfolgt in dem Mitgliedstaat, in dem die Waren gestellt und zum freien Verkehr überlassen wurden. Zu diesem Zweck übermittelt die Überwachungszollstelle dem beteiligten Mitgliedstaat die endgültigen Daten der Zollanmeldung bzw. der ergänzenden…
3.3. Überführung in eine Anschlussveredelung Die Überführung in eine Anschlussveredelung zwischen zwei Inhabern einer Bewilligung erfolgt im Rahmen der Beförderungsbestimmungen ohne Zollformalitäten. Die Beförderung ist in den Aufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) zu erfassen bzw. siehe Standardinformationsaustausch (Abschnitt 2.7.). 3.4. Vorzeitige Ausfuhr…
2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens Die pV ist ein Verfahren, dass eine Zollbegünstigung ermöglicht, wenn Unionswaren in einem Drittland be- oder verarbeitet werden und anschließend das daraus hergestellte Produkt, das Veredelungserzeugnis, wieder in die EU eingeführt wird, wobei der Anteil an Unionswaren in den…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Grundsätzliches 9.1.1. Verwaltungstechnische Voraussetzungen für die Begünstigung von Erzeugnissen nach diesem Abkommen (1) Ursprungserzeugnisse eines SADC-WPA-Staates oder der EU im Sinne dieses Protokolls kommen zum Zeitpunkt der Zolleinfuhrerklärung nur dann in den Genuss…
3. Überführung in das Verfahren 3.1. Zollstellen 3.1.1. Formelles Bewilligungsverfahren Im formellen Bewilligungsverfahren ist die Zollanmeldung zur Überführung in das Verfahren der aV bei einer der in der Bewilligung vorgesehenen Zollstelle abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden…
6. Erledigung 6.1. Allgemeines 6.1.1. Neues Zollverfahren Art. 215 UZK, Leitlinien, nationale Weisung Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung wird ordnungsgemäß erledigt, wenn die Einfuhrwaren vor Ablauf der Beendigungsfrist in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört…
6. Betriebskontinuitätsverfahren 6.1. Allgemeines Um Versandvorgänge, die üblicherweise im NCTS durchgeführt werden, auch bei einem Systemausfall zu ermöglichen, wurde das so genannte Fallback-/Notfallverfahren, jetzt Betriebskontinuitätsverfahren, entwickelt. Unter "Systemausfall" ist sowohl ein Systemausfall des NCTS innerhalb der Zollverwaltungen, als auch beim Wirtschaftsbeteiligten, zu verstehen…
2.7. Standardinformationsaustausch | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 176, 181 | Art. 271 | Art. 23 | - | Anhang 71-05 | - | Anhang 13 Der Standardinformationsaustausch ermöglicht die Kenntnisnahme von einschlägigen Angaben durch andere an…