…BAO). Dazu ist das Formular "Fragebogen für Vereine (Verf 15a)" (Download im BMF-Portalauf www.bmf.gv.at unter "Tools - Formulare") mit den dort angeführten Unterlagen einzureichen. Die nicht erfolgte Anmeldung beim Finanzamt bewahrt einen Verein nicht vor einer allfälligen (auch rückwirkenden) Besteuerung. Steuerbegünstigungen und…
…Nach §§ 5 Z 6 KStG 1988 5 Z 6 KStG 1988 sindkönnen auch Krankenanstalten befreit sein. Die Krankenanstalt ist nach § 46 BAO als unentbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO anzusehen, wenn deren Gemeinnützigkeit von der zuständigen Landesbehörde als solche anerkannt sindist (Bindungswirkung)…
…Gemäß § 30 Abs. 2 VerG ist im Falle einer freiwilligen Auflösung eines Vereines die Rückzahlung von geleisteten Einlagen an die Mitglieder zulässig, wenn dies in der Rechtsgrundlage entsprechend vorgesehen ist. Die Rückzahlung ist dabei mit dem Wert der geleisteten Einlage begrenzt. Sieht ein Vereinsstatut die…
…Teil 2 dieses Anhangs aufgeführt. Diesen Chemikalien wurde in der nachstehenden Liste das Symbol + zugeordnet. Ausfuhrnotifikationspflichtige Chemikalien | Chemikalie | CAS-Nr. | EG-Nr. | KN-Code (***) | Unter- kategorie (*) | Be- schrän- kung der Ver- wend- ung (**) | Länder, für die keine Notifikation…
…geändert oder zum Erlöschen gebracht werden; Karten, die die Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl von Waren oder Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen ermöglichen (EuGH 12.6.2014, Rs C-461/12, Granton Advertising BV). Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit…
…Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024), BGBl. I Nr. 133/2024, besteht im Genossenschaftsgesetz (GenG) für Vereine im Sinne des VerG die Möglichkeit einer identitätswahrenden Umwandlung in Genossenschaften (§ 91a Abs. 1 GenG). Auch bei dieser Umwandlung handelt es sich um keinen übertragenden, sondern einen identitätswahrenden Vorgang…
…433) oder beim echten Zuschuss (siehe Rz 444 bis Rz 446). Rz 431: Die Vereinseinnahmen sind dahingehend zu untersuchen, ob sie mit dem unternehmerischen oder dem nichtunternehmerischen Bereich im Zusammenhang stehen (siehe Rz 460 bis 470). Nicht steuerbar sind mit dem nichtunternehmerischen Bereich zusammenhängende Einnahmen…
…| Drittländer, mit Ausnahme der Schweiz, Liechtenstein und Nordirland | ja, siehe Anlage 3 | ja, andere | 0602 90 46 | Pflanzen dieser Unterpositionen | Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser | Drittländer, mit Ausnahme der Schweiz, Liechtenstein und Nordirland | ja, siehe…