…Bilanzstichtag nicht übersteigen. Zwischen dem Aufnahmestichtag und dem Bilanzstichtag auftretende Bestandsveränderungen müssen anhand von Belegen oder Aufzeichnungen (auch mengenmäßig) ordnungsgemäß berücksichtigt werden können. Rz 2113: Bestände, bei denen durch Schwund, Verdunsten, Verderb, leichte Zerbrechlichkeit oder ähnlichem ins Gewicht fallende unkontrollierbare Abgänge eintreten, die auch auf…
…und ggfs. aus ebenfalls entstehenden Nebenveredelungserzeugnissen. Weiters können bei Veredelungsvorgängen Abfälle und Reste anfallen, auch kann es im Zuge der Tätigkeiten an den in das Verfahren übergeführten Waren zu Verlusten kommen. Die Definitionen der vorgenannten Begriffe sind unter Abschnitt 1.4.2. bzw. 1.4…
…ob eine Zollschuld entstanden ist, an der Gesamtmenge aller Veredelungserzeugnisse. (5) Bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach dem Mengenschlüssel werden die Mengen der Waren nicht berücksichtigt, die während der Veredelung, insbesondere durch Verdunsten, Austrocknen, Sublimation oder Entweichen zerstört bzw. vernichtet werden oder verloren gehen. (6) In…
…oder Alkohol im Zuge der Lagerung). Zur Berücksichtigung hinsichtlich des Nichtentstehens der Steuerschuld ist der unwiederbringliche Gesamt- oder Teilverlust dem Zollamt nachzuweisen. Diese Art von Verlusten treten häufig auch im Zusammenhang mit Herstellungsvorgängen auf (zB Lagerung von Flüssigkeiten). In vielen Fällen sind derartige Verluste vorhersehbar…
…die begünstigte Ware nach Überführung in den Zollrechtlich freien Verkehr der vorgeschriebenen Verwendung zugeführt werden muss. Verlust Der Teil der Ware der Endverwendung, der im Verlauf der Be- oder Verarbeitungsvorgänge untergeht, insbesondere durch Verdunsten, Austrocknen, Entweichen in Form von Gas oder Abfließen in das Abwasser…