8. Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) Rz 850: Der Abrechnungsbescheid stellt eine Entscheidung im Einhebungsverfahren dar. Durch den antragsabhängigen Abrechnungsbescheid wird über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie darüber entschieden, ob und inwieweit eine bestimmte Zahlungsverpflichtung durch die Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist…
…eine Exekution zur Einbringung nach Eintritt der Vollstreckbarkeit Gebrauch gemacht. 14.4. Mahnschreiben, Mahnfrist (§ 227 Abs. 2 BAO) Rz 1365: Die im § 227 Abs. 2 BAO vorgesehene Mahnfrist von zwei Wochen bewirkt lediglich eine "faktische Stundung"; damit ist kein für die Verbuchung der Gebarung gemäß …
…der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung werden Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit nicht Ausnahmeregelungen (siehe § 214 Abs. 2 bis 4 und 6 bis 8 BAO) Anderes bestimmen, grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet. Gegebenenfalls hat jedoch an die Stelle des Fälligkeitstages der…
…der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist (siehe Rz 458 bis Rz 464). 4.3. Ausscheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) Rz 402: Die von der Aussetzung betroffenen Abgabenschuldigkeiten scheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) aus. 4.4. Aussetzung der…
…Abgabengutschriften (zB aus Arbeitnehmerveranlagungen) nicht mehr gilt, ist in diesen Fällen eine Trennung der Gebarung nicht vorzunehmen. 5.7. Landes- und Gemeindeabgaben (§ 213a BAO) Rz 624: § 213 BAO über die zusammenfassende Verbuchung mehrerer Abgaben auf einem Abgabenkonto gilt nicht für Landes- und Gemeindeabgaben (§ 213a BAO)…
…einen Abgabepflichtigen aus der laufenden Verbuchung der Gebarung ein Guthaben, so ist die Einbringung in dem Ausmaß, als die ausgesetzte Abgabenschuldigkeit durch das Guthaben getilgt werden könnte, wieder aufzunehmen. Rz 804: § 215 Abs. 1 und 2 BAO ordnet einen Kontenausgleich an, der insbesondere verhindern soll…
…folgt für den contrarius actus der Wiederaufnahme der Aussetzung nach § 231 Abs. 2 BAO, dass auch dieser als behördeninterne Maßnahme anzusehen ist. Rz 1504: Ergibt sich hingegen während der Dauer der Aussetzung der Einbringung für einen Abgabepflichtigen aus der laufenden Verbuchung der Gebarung ein Guthaben…
…für die er in Anspruch zu nehmen war, übersteigt, ist der übersteigenden Betrag durch Umbuchung aus der Verbuchung der Gebarung (auf dem Abgabenkonto des Vertretenen) herauszulösen. Das sich hieraus ergebende Guthaben ist nach Maßgabe des § 239 BAO (an den Haftungspflichtigen) auf Antrag oder von Amts…
…der Abgabenbehörde, des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtes oder des höchstgerichtlichen Erkenntnisses an die Partei. 2.4. Verwendung eines Guthabens außerhalb des Anwendungsbereiches des § 215 BAO Rz 126: Guthaben werden (außerhalb des Anwendungsbereiches des § 215 BAO) zur Entrichtung von Abgaben verwendet, wenn die Verbuchung der Gebarung der…
…Durch die Herausnahme aus der laufenden Verbuchung der Gebarung tritt eine der Hemmung der Einbringung vergleichbare Wirkung ein. Rz 1470: Zum Tatbestand des auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichteten Verhaltens des Abgabepflichtigen siehe Rz 458 bis Rz 464. Randzahlen 1471 bis 1489: derzeit…
…Richtigkeit (dem Grunde oder der Höhe nach) geprüft werden, oder bei Kenntnis des Finanzamtes von Umständen, die auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit schließen lassen. Rz 1933: Die Anwendung des § 239 Abs. 2 BAO setzt nicht voraus, dass die Verbuchung der Gebarung der vom Abgabepflichtigen zu…
… 214 Abs. 7 BAO darstellende Zahlungen auf einem sich später (zB im Zuge einer Beschwerdeerledigung) als überhöht erweisenden Leistungsgebot (Abgaben- oder Haftungsbescheid) beruhen, sind sie aus der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung herauszulösen, was durch Umbuchung auf ein gesondertes Konto geschieht, auf dem dann ein (gemäß…
…den Auswirkungen des § 217 Abs. 7 BAO auch alle anderen sich aus der Versäumung ergebenden Rechtsfolgen (§ 310 Abs. 3 BAO). Ein allenfalls eingetretener Terminverlust wäre rückgängig zu machen und die Verbuchung der Gebarung neu aufzurollen. Rz 977: Ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO kann…
…kraft Gesetzes (insbesondere § 6 BAO) kann der Rückstandsausweis auch auf mehrere Gesamtschuldner lauten. Dies trifft für jene Abgaben zu, die diese Personen zur ungeteilten Hand schulden. In Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung mit der Gebarung der vom Gesamtschuldverhältnis nicht umfassten Abgaben gemäß § 213 Abs…
…wollte. Bei rechtzeitiger Antragstellung ist der Abgabepflichtige von Einbringungsmaßnahmen abgesehen so zu stellen, als ob er ursprünglich eine Verrechnungsweisung über 5.000 Euro erteilt hätte. Die Berichtigung der Verbuchung der Gebarung führt zu einem teilweise Wiederaufleben der ESt-Schuld im Umfang von 3.000 Euro…
…wären. Weitere Beispiele einer unrichtigen Verbuchung der Gebarung: Rückwirkende Einbringung einer Einzelfirma in eine GesmbH nach Art. III des Umgründungssteuergesetzes. Irrtümliche Eröffnung zweier Abgabenkonten für einen Abgabepflichtigen. Unterbliebene Eröffnung eines Abgabenkontos, etwa bei einer Änderung der Gesellschaftsform, weshalb der Abgabepflichtige noch auf das alte Abgabenkonto…
…einen Kalendermonat fallen, zusammengefasst in einem Betrag eingebucht. Die Einfuhrumsatzsteuer wird am 15. des Kalendermonates, der dem Tag der Verbuchung auf dem Abgabenkonto folgt, fällig. Beispiel: Der Unternehmer tätigt je eine Einfuhr von Waren am 5., am 12., und am 25. Oktober, wobei als Anmelder…
…2000, 2000/17/0090). Die Aufteilung ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen vorzunehmen. 22.5. Rückzahlung bei Gesamtschuldverhältnis Rz 1909: War ein Gesamtschuldverhältnis nur im Abgabenrecht begründet und ergibt sich auf Grund der Gebarung gemäß § 213 BAO in der Folge ein Guthaben, über das gemäß § 215 Abs…
…96/13/0121). Liegt dies nicht vor, ist der Überlassungsvorgang Folge einer eigenen Rechtsbeziehung (zB Miet- oder Pachtvertrag), die auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist. Beispiele: Gewährung eines unverzinslichen Darlehens an einen Anteilsinhaber (VwGH 28.1.1998, 95/13/0141 und VwGH 20.11.1996…
…durch Rabattgewährungen im Bezugsgeschäft der Genossenschaften können entweder unmittelbar beim Warenaustausch (aktive Preispolitik) oder nachträglich nach Abschluss des Wirtschaftsjahres (Rückvergütungen) verrechnet werden. Derartige Preisnachzahlungen und Rabattgewährungen bilden steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben (samt Umsatzsteuerkorrektur), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Die Beschlüsse über die Gewährung von Preisvorteilen durch…