…wirtschaftliche Unterordnung nach den ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen nicht gegeben ist, nach den allgemeinen Regeln des UStG 1994 zu versteuern. Das Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Be- und Verarbeitungsbetriebes ist für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu beurteilen. Die gleichen Grundsätze gelten auch für den Almausschank iSd § 7 Abs…
11.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten Rz 4215: Urproduktion ist die Herstellung eines Produktes mit Hilfe von Naturkräften bis zu einer Zustandsstufe, die marktfähig ist. Unter Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten versteht man Verkäufe von be- und/oder verarbeiteten (eigenen…
…und/oder Verarbeitungsbetrieben die Betriebsausgaben zwingend mit 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich USt) anzusetzen (siehe § 7 Abs. 3 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 und Rz 4218). Rz 4211: Als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe kommen sowohl Be- und/oder Verarbeitungsbetriebe als auch…
11.3.7.3 Beispiele für Nebenbetriebe 11.3.7.3.1 Energieerzeugung Rz 4221: Die Erzeugung von Biogas stellt einen Betriebsteil (unselbständiger Verarbeitungsbetrieb) der Land- und Forstwirtschaft dar, wenn das Biogas ausschließlich dem Eigenbedarf dient. Wird die erzeugte Energie (auch) verkauft, so kommt die…
…Nr. 72/2008, (zB für Ausgleichsbeiträge und Zuschussgewährung, Förderungszwecke, Lager- und Vorratshaltung für Futterzwecke, Liste der Almen bei Be- und Verarbeitungsbetrieben) und Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes (Marktordnungs- und Interventionsstelle ist die "Agrarmarkt Austria" - AMA) zB Flachsbeihilfen-VO, BGBl. Nr. 167/1995, Frühvermarktungsprämien-Verordnung, BGBl…
…ab diesem Zeitpunkt zu einem Erzeugnis des KN-Codes 1901 10 verarbeitet wird. c)der Verarbeitungsort muss angegeben werden: entweder durch Angabe des Namens eines Verarbeitungsunternehmens und eines Mitgliedstaates, oder durch Angabe von höchstens fünf verschiedenen Verarbeitungsbetrieben. (2) Erfolgt die Verarbeitung in einem anderen Mitgliedstaat…
…Zollbefreiungsverordnung und des Abschnitts E des Zollrechts-Durchführungsgesetzes Eingangsabgabenfreiheit gewährt wird, und 2.Geflügelfleisch (Abschnitt 1.3.) in Großpackungen, das an Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe geliefert wird. (2) Sofern eine Ausnahmeregelung gemäß Abs. 1 Anwendung findet, ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung der…
…Rindfleisch (1) Für die Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr ist jenes Zollamt zuständig, in dessen Bereich der Verarbeitungsbetrieb liegt. (2) Im Rahmen dieser Verordnung sind zwei Gruppen von Verarbeitungserzeugnissen möglich: a)A-Erzeugnisse (Kontingentnummer 09.4057) sind Verarbeitungserzeugnisse der KN-Codes 1602 10, 1602 5031…
Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS) Be- oder Verarbeitungen wie: Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen, Anbringen von Knopflöchern, Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.), Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen, Anbringen von…
5.3. Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung (Art. 60 Abs. 2 UZK in Verbindung mit Art. 33 und Anhang 22-01 UZK-DA) Eine in einem anderen Land oder Gebiet vorgenommene Be- oder Verarbeitung gilt als wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, wenn auf der Grundlage der…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
Artikel 47 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Unbeschadet des Absatzes 3 gelten folgende Be- oder Verarbeitungen ohne Rücksicht darauf, ob die Bedingungen des Artikels 45 erfüllt sind, als nicht ausreichend, um die Ursprungseigenschaft zu verleihen: a)Behandlungen, die…
Artikel 62 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Unbeschadet des Absatzes 2 gelten folgende Be- oder Verarbeitungen ohne Rücksicht darauf, ob die Voraussetzungen des Artikels 61 erfüllt sind, als nicht ausreichend, um die Ursprungseigenschaft zu verleihen: a)Behandlungen, die…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes Dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz unterliegen Lebensmittel (Abschnitt 1.1.1.), Wasser für den menschlichen Gebrauch (Abschnitt 1.1.2.), Gebrauchsgegenstände (Abschnitt 1.1.3.) und kosmetische Mittel (Abschnitt 1.1.4.). 1.1.1. Lebensmittel "Lebensmittel…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
Artikel 61 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Für die Zwecke des Artikels 59 gelten Erzeugnisse, die nicht in einem begünstigten Land oder Gebiet oder in der Union vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, als in ausreichendem Maße…