…Österreich. Diese drei Behörden können sich bei Gefahr im Verzug wechselseitig vertreten. Gemäß § 4 Abs. 2 ABBG kann ein Organ des Amts für Betrugsbekämpfung bei Gefahr im Verzug folgende Handlungen (als Organ der Abgabenbehörde) vornehmen: Erlassen von Sicherstellungsaufträgen (§ 232 BAO), Setzen von Vollstreckungshandlungen (§ 31 AbgEO, …
…Mittelberg (Vorarlberg). Diese Abgaben werden von den deutschen Zollbehörden erhoben. Rz 72: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erledigen sind und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören die…
…unabhängig davon, bei welcher Dienststelle der Antrag in weiterer Folge bearbeitet wird. Wird aber die Unzuständigkeit der österreichischen Zollverwaltung festgestellt, ist ein Nichtannahmebescheid gemäß Art. 22 Abs. 2 UZK zu erlassen. Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit Österreichs als für den betreffenden Antrag zuständiger Mitgliedstaat, ist…
…nationalen Regelungen des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), der Zollrechts-Durchführungsverordnung 2004 (ZollR-DV 2004) und der Bundesabgabenordnung (BAO). 1.1. Übergangsbestimmungen Für die Umsetzung des UZK sind administrative und technische Übergangsbestimmungen erforderlich, die im Zeitraum 1. Mai 2016 aufgrund einer Verlängerung der Frist nunmehr bis…
…BAO). Daher hat dieses die vorgelegte Beschwerde gemäß § 53 zweiter Satz BAO an die Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückzuschicken, wenn es seine Unzuständigkeit erkennt, weil rechtswidriger Weise keine Beschwerdevorentscheidung erlassen oder kein Vorlageantrag eingebracht worden ist (VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0015, Rz…
…entnehmen sein. Nach § 158 Abs. 4 BAO sind die Abgabenbehörden für Zwecke der Abgabenerhebung berechtigt, auf automationsunterstütztem Weg Einsicht in das automationsunterstützt geführte zentrale Vereinsregister zu nehmen. Rz 794: Vereinsbehörde ist die jeweils nach dem in den Statuten angegebenen Vereinssitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. BuLandespolizeidirektion (vgl…
…ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als grundsätzliches Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Soweit eine Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber…
3.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, § 39 ZollR-DG, Art. 162 UZK-DA) Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Art. 22 Abs. 1 dritter Unterabsatz UZK bzw. des § 39 ZollR-DG (siehe Abschnitt 3.3.4.). Ist der…
…Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). Rz 7: Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen (§ 53 erster Satz BAO). Eine allfällige Unzuständigkeit ist somit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen (vgl. zB VwGH…
…EStG 1988). Rz 78a: Dem Finanzamt für Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der…
…1.4.1.2. für Warenorte bzw. Abschnitt 1.4.2.2. für Kontaktpersonen) 1.2.3. Bearbeitung des Antrages 1.2.3.1. Prüfung der Zuständigkeit im Sinne des Abschnittes 1.1.1. Bei Unzuständigkeit ist der Antrag im Sinn des § 50 BAO dem…
…188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO). 3.38.5. Absehen von der Geltendmachung…
…Antrag Außer in dem Fall, in dem eine Zollbehörde als Gericht handelt, gelten Artikel 22 Absätze 4, 5, 6 und 7, Artikel 23 Absatz 3 und die Artikel 26, 27 und 28 auch für die Entscheidungen, die die Zollbehörden ohne vorherigen Antrag des Beteiligten erlassen.
…alle verlangten Informationen übermitteln, die sie für diese Entscheidung benötigen. In Übereinstimmung mit den in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Bedingungen kann eine Entscheidung auch von mehreren Personen beantragt und in Bezug auf mehrere Personen erlassen werden. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist die zuständige Zollbehörde…
12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…
…Zuständigkeit 1.4.1. Übertragung der Zuständigkeit (§ 57 BAO) Rz 22: Die Zuständigkeit für die Erhebung einer Abgabe kann von einem Finanzamt auf ein anderes Finanzamt übertragen werden, wenn der Zuständigkeitswechsel insbesondere zur Vereinfachung des Verfahrens oder zur Beschleunigung des Verfahrens dient, sofern nicht überwiegende…
… 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder als erstes einschreitetÖsterreich zuständig. (2) Als Zollamt gilt beim Eintritt in das Bundesgebiet das Zollamt, bei dem die erste zollamtliche Behandlung…
Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…
…Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches Merkmal der Sachhaftung ist, dass sie dem Abgabengläubiger hinsichtlich einer bestimmten Sache eine Rechtsstellung verleiht, die allen…
…Österreich im Auftrag des Finanzamtes für Großbetriebe eine Außenprüfung oder eine Nachschau betreffend die GSBG-Beihilfe durchführen ist (§ 54a Abs. 3 BAO8 GSBG; siehe dazu oben, Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten…