1. Übergangszeitraum Bis zur (für Oktober 2019 vorgesehenen) Fertigstellung des UZK-Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) können folgende Nachweise genutzt werden: Versandpapier "T2L" (Art. 124a UZK-DA, geändert durch UZK-TDA); Manifest der Schifffahrtsgesellschaft (Art. 199 Abs. 2 UZK-IA); Rechnung oder Beförderungspapier…
5.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren) 5.2.1. Grundsätzliches Das Prüfungsverfahren gemäß den Ursprungsregeln ist bei Vorliegen eines formell gültigen Präferenznachweises das anwendbare Verfahren zur Klärung von Zweifeln am Ursprung der Ware. Ein formell gültiger Präferenznachweis eröffnet dem Anmelder grundsätzlich…
9.5. Prüfungs-, Analyse- oder Versuchsmaterial (C33) 9.5.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden sollen (Art. 95 ZBefrVO). Die Befreiung wird nur unter folgenden…
Anhang 10Y "Abgefertigt" | Sprachen | Vermerke | ES | Despachado de aduana | DK | Toldbehandlet | DE | Abgefertigt | GR | | IR | Cleared | UK | Cleared | FR | Dédouané | BE | Dédouané | LU | Dédouané…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe Die CARIFORUM-Staaten und die Mitgliedstaaten der EU teilen einander über die Kommission der EU die Anschriften der Zollbehörden mit, die für die Ausstellung und Prüfung der WVB EUR.1, der Erklärungen auf der Rechnung…
5. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen 5.1. Prüfung von in Österreich ausgestellten Präferenznachweisen 5.1.1. Grundsätzliches Um die richtige Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen sicherzustellen, obliegt es der Zollbehörde, das Zutreffen der in Österreich ausgestellten Präferenznachweise zu prüfen. Da…
2.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung Die Zollbehörden sind verpflichtet, sowohl die Abwicklung der bewilligten Vereinfachung selbst als auch die erteilten Bewilligungen zu überwachen. 2.4.1. Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung…
8.6.6. Reaktion der Durchgangszollstelle auf die Suchanzeige Die letzte vorgesehene Durchgangszollstelle, der die Suchanzeige TC20 übersandt wird, forscht unverzüglich nach dem Grenzübergangsschein TC10 für die betreffende Sendung. Nach diesen Nachforschungen können folgende Fälle auftreten: (1) Die Warensendung ist bei der letzten vorgesehenen Durchgangszollstelle…
8.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren) Dieser Abschnitt gilt nur, wenn das Unionsversandverfahren im Betriebskontinuitätsverfahren eröffnet wurde. 8.6.1. Suchanzeige im Unionsversandverfahren oder des vereinfachten Verfahrens bei bestimmten Beförderungsarten Dieser Abschnitt basiert auf einer der folgenden Unterlagen, die im Fall des Betriebskontinuitätsverfahrens als…
8. Das Such- und Erhebungsverfahren im Versandverfahren Bei der Bestimmung der Zuständigkeit für das Suchverfahren gilt der Grundsatz, dass die zuständige Behörde des Abgangsstaates für die Einleitung und die Überwachung des Suchverfahrens verantwortlich ist und dabei die Schlüsselrolle spielt (Herrin des Verfahrens). Beendigung und Erledigung…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe Die Pazifik-Staaten und die Mitgliedstaaten der EU teilen einander über die Kommission der EU die Anschriften der Zollbehörden mit, die für die Ausstellung und Prüfung der WVB EUR.1, der Erklärungen auf der Rechnung…
8.2. Suchverfahren im Unionsversandverfahren NCTS Einleitung Ziel des Suchverfahrens ist in erster Linie, Nachweise für die Beendigung des Verfahrens zu erhalten, um das Unionsversandverfahren erledigen zu können. Liegt kein solcher Nachweis vor oder stellt sich der Nachweis später als gefälscht oder ungültig heraus, so…
Artikel 241 Prüfung der Muster und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Führt die Prüfung von Mustern oder Proben der gleichen Waren zu unterschiedlichen Ergebnissen, die eine unterschiedliche zollrechtliche Behandlung erfordern, so sind, sofern möglich, weitere Muster oder Proben zu entnehmen. (2) Bestätigen…
128.2. Bestätigungsverfahren 128.2.1. Allgemeines Rz 4351: Jeder Inhaber einer österreichischen UID ist berechtigt, die ihm von seinem Geschäftspartner bekannt gegebene ausländische UID auf ihre Gültigkeit überprüfen zu lassen. Durch diese Bestätigung soll dem Unternehmer die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelungen erleichtert werden…
8.2.7. Vorgehensweise bei einem Auskunftsersuchen bei vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten Der Inhaber des Unionsversandverfahrens wird unterrichtet, wenn bei einem vereinfachten Verfahren für Luftbeförderung der Stufe 1 die monatliche Liste der Manifeste nicht innerhalb des Zwei-Monats-Zeitraums, gerechnet ab dem Ende des…
3. Verfahren 3.1. Verdachtsfälle (1) Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde…
9.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der Lieferantenerklärung bzw. der Langzeit-Lieferantenerklärung kann stichprobenweise oder immer dann erfolgen, wenn die Zollbehörden des Landes, in dem die Erklärung bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder bei der Ausfertigung einer…
Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]