…47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 spricht diespricht, wenn eine lehrende (unterrichtende) Tätigkeit in gleicher Weise wie von angestellten Lehrern oder Lehrbeauftragten entfaltet wird (persönliche Arbeitspflicht, kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko, Weisungsgebundenheit, Eingliederung…
15.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren Rz 1011a: Siehe "Lehrbeauftragte", Rz 992 ff. 15.4.5.41 Unterrichtende Tätigkeit Rz 1012: Siehe Rz 992 bis 993. Rz 1013: Musiklehrer: Die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen…
…lit. c EStG 1988 zu behandeln. Rz 688c: Nach § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 gehören Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe…
…aus sonstiger selbständiger Arbeit sonstiger selbständiger Arbeit schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit. | Basispauschalierung 15% (bis 2024 12%, im Jahr 2025 13,5%); 6% für Einkünfte aus kaufmännischer oder technischer Beratung | Besondere Bestimmungen für Künstler und Schriftsteller (§ 37 EStG 1988), Wissenschaftler und…
…1994), Musikpublizist (schriftstellerische Tätigkeit) und Vortragender (unterrichtende Tätigkeit). Die Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit betragen +40.000, die Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit betragen -10.000, die Einkünfte aus unterrichtender Tätigkeit betragen +10.000. Der Saldo aus Einkünften aus künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeit beträgt +30.000. Diese…
…Auch der Schweizer Professor erhält einen Dienstvertrag, auch seine Seminare sind im Lehrplan enthalten. Insbesondere bei Vortragenden von Fachhochschulen gibt es immer wieder Abgrenzungsprobleme zwischen Vortrags- und unterrichtender Tätigkeit. Vor allem werden offensichtlich solche Arbeitnehmer innerhalb der Finanzverwaltung unterschiedlich besteuert. Wann hat die Besteuerung nun…
…als Stiftungsvorstand (§ 15 Privatstiftungsgesetz, siehe Rz 8306), 4. Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender (siehe Rz 8307), 5. Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller (siehe Rz 8308), 6. Leistungen als Privatgeschäftsvermittler (siehe Rz 8309), 7. Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu…
…nicht auf die Darbietung der Lehrinhalte, sondern bezieht auch die Sorge um deren Aneignung durch den Lernenden und die Erfolgskontrolle ein.) durch Fernschulen oder durch einen Lehrer über das Internet oder ein elektronisches Netzwerk (Web-Seminare) stellt eine unterrichtende Tätigkeit im Sinne des § 3a Abs…