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UStR 2000 Rz 2941–299023. Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

23. Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994) Rechtslage ab 1.1.2022 23.1. Voraussetzungen Rz 2941: Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen sind den Sondervorschriften des § 23 UStG 1994 zu unterziehen. Rz 2942: Hingegen sind nach den allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern: Reiseleistungen eines…

UStR 2000 Rz 6393a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…

UStR 2000 Rz 3918–3919103a.4. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von Kleinstunternehmern - Rechtslage ab 1.1.2019
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Fernsehdienstleistungen vor. Solche Leistungen sind dort steuerbar, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmerort), wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen (Kleinstunternehmer): Der leistende Unternehmer betreibt sein Unternehmen in einem Mitgliedstaat und hat außerhalb dieses Mitgliedstaates keine Betriebsstätte, die Leistung wird an einen Nichtunternehmer iSd § 3a…

UStR 2000 Rz 6393a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Generalklausel für sonstige Leistungen, die an einen Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht werden, das Unternehmerortprinzip. Kommt keine Spezialbestimmung zur Anwendung, ist für die Bestimmung des Leistungsortes der Ort maßgeblich, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Rz 639b ist…

UStR 2000 Rz 638Leistungsortregelungen ab 1.1.2010
geltende FassungRichtlinien14.11.2014

… 3a Abs. 7 UStG 1994. Danach ist der Unternehmerort maßgebend. Rz 638c: Bedient sich der Unternehmer bei Ausführung einer sonstigen Leistung eines anderen Unternehmers als Erfüllungsgehilfen, der die sonstige Leistung im eigenen Namen und für eigene Rechnung ausführt, so ist der Ort der Leistung für…

UStR 2000 Rz 6413a.12. Vermietung von Beförderungsmitteln
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…UStG 1994. Wird eine solche Leistung (langfristige Vermietung) an einen Nichtunternehmer erbracht, richtet sich der Leistungsort bis 31.12.2012 nach § 3a Abs. 7 UStG 1994 (Unternehmerort), ab 1.1.2013 nach § 3a Abs. 12 Z 2 erster Unterabsatz UStG 1994 (Empfängerort) bzw. bis 31…

UStR 2000 Rz 641–6423a.14. Katalogleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…in denen Unternehmer aus der EU eine solche Leistung an einen Nichtunternehmer (NU) im Gemeinschaftsgebiet erbringen, kommt die Generalklausel des § 3a Abs. 7 UStG 1994 (Unternehmerort) zur Anwendung. Für Drittlandsunternehmer, die elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 mit Wohnsitz…

UStR 2000 Rz 6383a.5. Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.5. Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer 3a.5.1. Allgemeines Rz 638k: § 3a Abs. 5 UStG 1994 normiert, wer für die neuen Leistungsortregelungen gemäß § 3a Abs. 6 bis 16 UStG 1994 und gemäß Art. 3a UStG 1994 als unternehmerischer bzw. nichtunternehmerischer Leistungsempfänger gilt. Randzahlen…

UStR 2000 Rz 181–1852. Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

2. Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994) 2.1. Begriff des Unternehmers 2.1.1. Allgemeines Rz 181: Unternehmer kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich…

VereinsR 2001 Rz 460–4703.2 Unternehmereigenschaft von Vereinen
geltende FassungRichtlinien20.06.2012

3.2 Unternehmereigenschaft von Vereinen 3.2.1 Unternehmer allgemein Rz 460: Nicht unternehmerisch tätig sind Vereine, wenn sie nur in Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben tätig werden, ohne Einzelleistungen an die Mitglieder (oder Dritte) zu erbringen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003). Rz 461…

UStR 2000 Rz 6393a.8. Vermittlungsleistung an Nichtunternehmer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

3a.8. Vermittlungsleistung an Nichtunternehmer Rz 639s: Zur Vermittlungsleistung an einen Unternehmer siehe Rz 639f. Eine Vermittlungsleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechtes liegt vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt; der Vermittler wird…

UStR 2000 Rz 487–4893a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als…

EStR 2000 Rz 5401–540717 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

17 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) 17.1 Begriffsbestimmung Rz 5401: Der Begriff des Gewerbebetriebes in § 23 Z 1 EStG 1988 entspricht jenem in § 28 BAO. Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam…

UStR 2000 Rz 205–2092.1.9. Unternehmen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

2.1.9. Unternehmen 2.1.9.1. Unternehmenseinheit Rz 205: Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 UStG 1994), dh. ein Unternehmer kann stets nur ein Unternehmen haben, auch wenn die Tätigkeiten einkommensteuerrechtlich verschiedenen Betrieben oder verschiedenen…