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RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

19.7. Unbilligkeit Rz 1636: Die im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Entscheidung, ob eine Nachsicht zu bewilligen ist, hat zur Voraussetzung, dass die Einhebung der Abgabenschuldigkeit nach der Lage des Falles unbillig ist. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung ist somit keine Ermessensentscheidung…

KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.428.4 Sanierungsgewinn 26.4.128.4.1 Allgemeines Rz 1522: Sanierungsgewinne sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind. Die Höhe des Sanierungsgewinnes ergibt sich aus der Summe der Schuldnachlässe…

KStR 2013 Rz 1536–153828.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…

KStR 2013 Rz 1533–153528.4.4 Festsetzung der Körperschaftsteuer auf den Sanierungsgewinn in Höhe der Quote
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.4.428.4.4 Festsetzung der Körperschaftsteuer auf den Sanierungsgewinn in Höhe der Quote 26.4.4.128.4.4.1 Allgemeines Rz 1533: In der Praxis ist der auf den Sanierungsgewinn entfallende Abgabenanspruch häufig nicht voll durchsetzbar. § 23a Abs. 2 KStG 1988 sieht…

KStR 2013 Rz 999–100314.2.2.3 Wirkung
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

14.2.2.3 Wirkung Rz 999: Fallen die Elemente des Mantelkaufes innerhalb eines Wirtschaftsjahres an, ist der Verlustvortrag ab diesem Wirtschaftsjahr verloren. Verteilen sich die Strukturänderungen gesamthaft über mehr als ein Wirtschaftsjahr, geht der Verlustvortrag ab jenem Wirtschaftsjahr verloren, in dem das erste Tatbestandselement…

EStR 2000 Rz 7269–727226a Steuerfestsetzung bei Schulderlass in einem Insolvenzverfahren (§ 36 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

26a Steuerfestsetzung bei Schulderlass in einem Insolvenzverfahren (§ 36 EStG 1988) 26a.1 Allgemeines Rz 7269: In den in § 36 Abs. 2 EStG 1988 genannten Fällen von Schulderlässen hat eine Steuerfestsetzung in Höhe der auf die nachgelassene Quote entfallenden Einkommensteuer zu unterbleiben. Rz 7269a: Für die…

LStR 2002 Rz 90112.8.19 Konkurs
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.19 Konkurs Rz 901a: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört, abzunehmen. In gleicher Weise besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur…

KStR 2013 Rz 995–99814.2.2.2 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

14.2.2.2 Voraussetzungen 14.2.2.2.1 Änderung der organisatorischen Struktur Rz 995: Eine Änderung der organisatorischen Struktur liegt vor, wenn die Organwalter der Körperschaft in den Leitungs- und Verwaltungsfunktionen geändert werden. Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende…

EStR 2000 Rz 5679–568118.2.5 Überschuldeter Betrieb
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

18.2.5 Überschuldeter Betrieb Rz 5679: Bei negativem Betriebsvermögen ist der Veräußerungserlös um das Minuskapital zu erhöhen (VwGH 21.2.1990, 89/13/0050). Wird ein überschuldeter Betrieb lediglich gegen Schuldübernahme übertragen, stellen nur die übernommenen Schulden den Veräußerungserlös dar (VwGH 29.6.1995…

KStR 2013 Rz 304–3142.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…