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UStR 2000 Rz 6393a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…

LStR 2002 Rz 2845.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst"
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…

ZK-06121.4. Warenorte
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

1.4. Warenorte 1.4.1. Grundsätzliches 1.4.1.1. Definition "Zugelassener Warenort" (§ 4 Abs. 2 Z 18 ZollR-DG) "Jede nicht zum Amtsplatz einer Zollstelle gehörige, von den Zollbehörden zugelassene Örtlichkeit, an der Waren gestellt, einem Zollverfahren oder einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung zugeführt…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) 1.1 Körperschaftsteuersubjekte (§ 1 KStG 1988) Rz 1: Körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 nur Körperschaften. Das Gesetz bezieht auch Betriebe gewerblicher Art (Rz 64 bis 88) und die nichtrechtsfähigen Gebilde gemäß § 1 Abs. 2…

UStR 2000 Rz 6393a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639n: § 3a Abs. 7 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen, die an einen Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht werden, das Unternehmerortprinzip. Kommt keine Spezialbestimmung zur Anwendung, ist für die Bestimmung…

UStR 2000 Rz 6413a.13.2. Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Rechtslage ab 1.1.2015)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.13.2. Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Rechtslage ab 1.1.2015) Rz 641o: 3a.13.2.1. Telekommunikationsdienstleistungen Zu von Kleinstunternehmern erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen - Rechtslage ab 1.1.2019 - siehe Rz 3918. Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 werden…

ZK-0612Datengruppe Ortsangaben (Locs, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Ortsangaben (Locs, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Versendungs-/ Ausfuhrlandcode | Disp | a2 | TC_10000 | 15a | A | Beschreibung: | Es ist der Gemeinschaftscode anzugeben, der für den Staat…

ZK-0612Datengruppe Ortsangaben (Loc, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Ortsangaben (Loc, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Versendungs-/ Ausfuhrlandcode | Disp | a2 | TC_10000 | 15a | A | Beschreibung: | Die Angabe des Ausfuhrland-Codes ist obligatorisch, sofern der…

UStR 2000 Rz 3918–3919103a.4. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von Kleinstunternehmern - Rechtslage ab 1.1.2019
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

103a.4. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von Kleinstunternehmern - Rechtslage ab 1.1.2019 103a.4.1. Allgemeines Rz 3918: Art. 3a Abs. 5 UStG 1994 sieht eine besondere, von § 3a Abs. 13 UStG 1994 abweichende Bestimmung des Ortes der…

LStR 2002 Rz 1205–120728 BETRIEBSSTÄTTE (§ 81 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

28 BETRIEBSSTÄTTE (§ 81 EStG 1988) Rz 1205: Ein Lohnsteuerabzug ist nur dann vorzunehmen, wenn eine inländische Betriebsstätte im Sinne des § 81 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt. Zum Lohnsteuerabzug bei einer Betriebsstätte im Ausland siehe Rz 927 und 927a. Rz 1206: Der Betriebsstättenbegriff des § 81 Abs…

UStR 2000 Rz 487–4893a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als…