…Demnach unterbrechen Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des Einhebungsrechtes gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben (VwGH 28.10.1998, 97/14/0160). Rz 1848: Die Einhebungsverjährung…
21. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) 21.1. Beginn der Verjährung (§ 238 Abs. 1 BAO) Rz 1830: § 238 BAO regelt die Verjährung des Rechtes zur Einhebung und zwangsweisen Einbringung fällig gewordener Abgaben; für die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung (Bemessung) von Abgaben gelten die §§ 207 bis 209a…
…3 BAO ist § 238 BAO (Einhebungsverjährung) nicht anwendbar. Rz 1939a: Die Zuständigkeit für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abfuhrabgaben richtet sich danach, welcher Abgabenbehörde die Einhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Dies gilt gleichermaßen für Bundesabgaben wie für Landes- und Gemeindeabgaben. Rz 1939b…
…33: Bei Vorliegen von Gesamtschuldverhältnissen wirken Unterbrechungen und Hemmungen der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) jedem gegenüber, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt (siehe Rz 1847 bis Rz 1858). 1.4. Bescheidaufhebung ohne Neufestsetzung (§ 210 Abs. 2 BAO) Rz 34: Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (…
…lit. b BAO zufolge unterbrechen gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungsfristen die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO (siehe Rz 937). 16.4. Ansuchen um Zahlungserleichterung (§ 230 Abs. 3 und 4 BAO) Rz 1437: Ob ein Zahlungserleichterungsansuchen zwingend eine Hemmung der Einbringung auslöst, hängt…
…BAO zehn Jahre (ab Entstehung des Abgabenanspruches). Hievon abweichend verjährt das Recht, eine gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Abgabenfestsetzung wegen der Beseitigung einer Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen, spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (…
4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…
…Wiederaufnahme der Einbringung werden bereits durchgeführte Gebarungsvorgänge nicht neuerlich aufgerollt. Rz 1508: Ist die Abgabe endgültig uneinbringlich geworden, so ist die Löschung nach § 235 BAO zu verfügen. Rz 1509: Ist während der Zeit der Aussetzung der Einbringung Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) eingetreten, so ist der ausgesetzte…
…wird, bewirkt ein Aussetzungsantrag (§ 212a BAO) stets eine Hemmung der Einbringung und zwar unabhängig vom Zeitpunkt seiner Einreichung. Rz 1452: Eine Aussetzung der Einhebung bewirkt dem § 217 Abs. 4 lit. b BAO zufolge eine Unterbrechung der für den Säumniszuschlag bedeutsamen Dreimonatsfrist des § 217 Abs. 3…
… 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Bescheiden über die Feststellung von…
…121 UZK gestellt wurde, bis zum Tag der Entscheidung über den Erstattungs-/Erlassantrag Das Gemeinschaftsrecht selbst kennt neben dieser im UZK selbst festgelegten Hemmungsgründe keine weiteren Hemmungs- und Unterbrechungsgründe für die Festsetzungsverjährungsfrist (die §§ 207 ff BAO sind unanwendbar). Die Regelungen betreffend die Einhebungsverjährung (§ 238 BAO…
…Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO) 4.1. Allgemeines Rz 400: Dem Erkenntnis des VfGH 11.12.1986, G 119/86, zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden…
…Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe…
3.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung 3.13.1. Durch Terminverlust Rz 278: Eine Zahlungserleichterung erlischt durch Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Ratentermins oder Nichteinhaltung einer in den Spruch des Zahlungserleichterungsbescheides aufgenommenen Bedingung. Rz 279: Ist durch Nichteinhaltung eines Ratentermins oder durch Nichteinhaltung einer in den Bescheid…
…KStG 1988 als sachliche Steuerbefreiung zusteht. Rz 1433: Aus § 19 Abs. 5 KStG 1988 ergibt sich, dass der Besteuerungszeitraum mit dem Ende des Wirtschaftsjahres beginnt, das unmittelbar vor Wirksamwerden des Auslösungsbeschlusses abgelaufen ist, wobei es darauf ankommt, für welchen Zeitpunkt die Auflösung beschlossen wurde. Beispiel: …
…Unterbrechung befördert Laut Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 sind die Kontingente für handgearbeitete und auf Handwebstühlen hergestellte Erzeugnisse nur anwendbar, wenn die Waren vom Herstellungsland in die Gemeinschaft ohne Unterbrechung befördert werden. Der Begriff "ohne Unterbrechung befördert" ist in Artikel 5 der…
…gesamte Wirtschaftsjahr von einer Körperschaft gehalten wird, führt dies zu keiner "Unterbrechung" der Gruppenzugehörigkeit von C. Gleiches gilt auch im Falle einer Veräußerung der Beteiligung C durch A an B (siehe a). Alle Umgründungstatbestände im Zusammenhang mit der Unternehmensgruppe sind im Lichte von § 9 Abs…
…die Zollabfertigung vorgesehenen Systeme innerhalb der Zollverwaltung oder Teile davon nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionieren; das Zollsystem beim Wirtschaftsbeteiligten (e-zoll Anwender) ausgefallen ist; keine elektronische Kommunikation zwischen Zollverwaltung und Wirtschaftsbeteiligten möglich ist (zB Ausfall des Internet-Providers, Unterbrechung der für die Übermittlung erforderliche Datenleitung…
…0121). Das Unternehmen der Gesellschaft endet erst mit Abschluss der Liquidation (Vollbeendigung), wenn somit kein Abwicklungsbedarf mehr vorhanden ist (VwGH 17.12.1993, 92/15/0121). Rz 202: Die bloße Unterbrechung der aktiven unternehmerischen Tätigkeit führt nicht zur Beendigung der Unternehmereigenschaft (VwGH 25.1.1995…
…finanzielle Verbindung besteht nunmehr zu B, eine Unterbrechung der Gruppenzugehörigkeit ist nicht gegeben. 2. Handelt es sich im Beispiel 1 um eine 70%-Beteiligung an C, sind nach der Aufteilung A mit 21% und B mit 49% an C beteiligt. Die unverändert gegebene finanzielle Verbindung…