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UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

… 274 BAO) anwendbar. Eine noch unerledigte Bescheidbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerfestsetzung gilt somit als gegen den Jahresbescheid gerichtet. § 300 BAO hindert nicht die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides, auch wenn ein Rechtsmittel gegen einen Festsetzungsbescheid, dessen Zeitraum im Zeitraum des Jahresbescheides beinhaltet ist, beim BFG anhängig ist (vgl…

EStR 2000 Rz 4128–413211.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich…

LStR 2002 Rz 1039–104217 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

17 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988) 17.1 Funktion und Inhalt des Freibetragsbescheides Rz 1039: Der Freibetragsbescheid hat nur für die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber Bedeutung. Er ergeht jeweils mit dem Veranlagungsbescheid für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Kalenderjahr. Freibetragsbescheide, die gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid ab…

UStR 2000 Rz 2681–273120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…

LStR 2002 Rz 91113.1.4 Freibetragsbescheid
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

13.1.4 Freibetragsbescheid Rz 911e: Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 oder ein Bescheid gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 berücksichtigt wurde (§ 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988…

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994) 106a.1. Voraussetzung für die Registrierung zum Verfahren Rz 3972: Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, haben die Möglichkeit, über ein eigens hierfür eingerichtetes Portal die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu…

UStR 2000 Rz 2794–282121.4. Veranlagung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.4. Veranlagung Rz 2794: Im Zusammenhang mit der Veranlagung steht die grundsätzliche Verpflichtung des Unternehmers zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr. Nicht hiezu verpflichtet sind Kleinunternehmer im Sinne des § 21 Abs. 6 UStG 1994, Unternehmer, die unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 22 UStG…

EStR 2000 Rz 731–7364.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…

UStR 2000 Rz 1019–10226.2. Option zur Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.2. Option zur Steuerpflicht Siehe Rz 758, Rz 772, Rz 793 bis Rz 800, Rz 899 und Rz 923. 6.3. Kleinunternehmer, Option zur Steuerpflicht 6.3.1. Option zur Steuerpflicht (Verzichtserklärung) Rz 1019: Der Unternehmer kann gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 durch…

UStR 2000 Rz 994–10006.1.27. Kleinunternehmer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.27. Kleinunternehmer 6.1.27.1 Kleinunternehmer (ab 1.1.2025) 6.1.27.1.1. Anwendungsbereich Rz 994: Voraussetzung für die Regelung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zunächst, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Inland oder in einem…

UStR 2000 Rz 2401–241916.2. Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Voranmeldungszeitraumes vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchzuführen bzw. festzusetzen. Wenn für den UVA-Zeitraum des letzten Voranmeldungszeitraumes vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Veranlagung im laufenden Insolvenzverfahren durchzuführen ist, so hat der Umsatzsteuerjahresbescheid vorläufig iSd § 200 BAO zu ergehen, wenn die Quotenhöhe und somit der Vorsteuerberichtigungsbetrag…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…als im früheren Bescheid. In solchen Fällen, nicht jedoch bei Selbstbemessungsabgaben und Umsatzsteuerjahresbescheiden, tritt die Fälligkeit des gegenüber dem früheren Bescheid festgesetzten Mehrbetrages erst einen Monat nach Zustellung des neuen Abgabenbescheides ein. Rz 1838: Nach Eintritt der Einhebungsverjährung hat - von den Fällen des § 238 Abs…

UStR 2000 Rz 4131–4142121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994) 121.1. Nichtunternehmer Rz 4131: Gemäß Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Rz 3585 bis Rz 3588) oder eine…

UStR 2000 Rz 3541–354928. Allgemeine Übergangsvorschriften (§ 28 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…kann einmalig ausgeübt werden und wirkt generell, dh. für alle unter diese Bestimmung fallenden Umsätze des Unternehmers in einem Veranlagungszeitraum. Der Verzicht kann bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerjahresbescheides ausgeübt bzw. widerrufen werden. Kein Verzicht auf die Steuerbefreiung liegt vor, wenn der Unternehmer in einer Rechnung…

EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…

UStR 2000 Rz 2288–230314.4. Erklärung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

14.4. Erklärung Rz 2288: Bei der USt bedarf es einer schriftlichen Erklärung auf Anwendung einer Pauschalierung nach § 14 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 bis zur Rechtskraft des Bescheides des betreffenden Jahres, in dem erstmals der Vorsteuerabzug pauschaliert werden soll. Diese schriftliche…

VereinsR 2001 Rz 535–5443.8 Umsatzsteuervoranmeldung - Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

3.8 Umsatzsteuervoranmeldung - Veranlagung 3.8.1 Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuervorauszahlung 3.8.1.1 Allgemeines Rz 535: Vereine, die unternehmerisch tätig sind oder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, haben im Sinne des § 21 UStG 1994 monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen zu legen und die sich allenfalls ergebende Umsatzsteuer an…

UStR 2000 Rz 2822–283021.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines 21.9.1. Vorsteuerabzug des nicht im Inland ansässigen Unternehmers - Anzuwendendes Verfahren 21.9.1.1. Vorsteuerabzug des Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland Rz 2822: Umsätze eines Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland…

LStR 2002 Rz 1046–104817.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§ 63 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

17.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§§ 63 Abs. 3 EStG 1988 63 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1046: Losgelöst vom Veranlagungsverfahren hat das FAFinanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers einen Freibetragsbescheid in folgenden Fällen zu erlassen: Es werden Werbungskosten in Höhe von mindestens 900 Euro…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…