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UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…von Umsatzsteuervorauszahlungen einerseits und dem durch das Finanzamt erlassenen Umsatzsteuerjahresbescheid andererseits (VwGH 26.1.2017, Ra 2014/15/0040). Stellt eine bescheidmäßig festgesetzte Umsatzsteuervorauszahlung die Bemessungsgrundlage für eine andere Abgabe (insbesondere 1. Säumniszuschlag) dar, so ist im Jahresbescheid über die Höhe dieser Umsatzsteuervorauszahlung abzusprechen (siehe…

UStR 2000 Rz 2794–282121.4. Veranlagung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Nachforderungen Rz 2798: Da das UStG 1994 nur eine Fälligkeit für Vorauszahlungen (siehe hiezu Rz 2765 und Rz 2766), nicht aber auch eine eigene Fälligkeit für Abschlusszahlungen auf Grund eines Jahresbescheides kennt, ist für die Nachforderungen auf Grund einer Veranlagung stets nur jene Fälligkeit maßgebend…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 198 Abs. 2 BAO). Beispiele: Selbstbemessungsabgaben (zB USt-Vorauszahlungen) werden nach ihrem Fälligkeitstag festgesetzt (§ 21 Abs. 3 UStG 1994). Dies gilt auch für Umsatzsteuer, die mit Jahresbescheid festgesetzt wird. Mit Bescheid gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO wird festgestellt, dass ein Abgabepflichtiger keine Unternehmereigenschaft…

EStR 2000 Rz 4128–413211.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich nach dem Bruttosystem…

UStR 2000 Rz 2681–273120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…so ist es ihm nicht möglich, wieder auf das Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer überzugehen, solange die Gewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt. Rz 2684: Fallen die besonderen umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für ein abweichendes Wirtschaftsjahr weg (zB der Unternehmer geht mit Zustimmung des…

LStR 2002 Rz 1039–104217 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

17 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988) 17.1 Funktion und Inhalt des Freibetragsbescheides Rz 1039: Der Freibetragsbescheid hat nur für die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber Bedeutung. Er ergeht jeweils mit dem Veranlagungsbescheid für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Kalenderjahr. Freibetragsbescheide, die gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid ab…

EStR 2000 Rz 731–7364.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…einer formellen Rechnungsberichtigung) den Vorsteuerabzug zu berichtigen. Durch die Inanspruchnahme des Zahlungsabzuges ändern sich auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Wirtschaftsgutes. Beispiel: Der Unternehmer erhält eine Maschine um 100.000 S zuzüglich 20.000 S Umsatzsteuer geliefert, er nimmt infolge rechtzeitiger Zahlung einen Skontoabzug…

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Angaben in der Vorabmitteilung Rz 3974: Die Vorabmitteilung hat folgende Angaben zu enthalten: 1.Name, Tätigkeit, Rechtsform, E-Mail-Adresse und Anschrift des Unternehmers. 2.Umsatzsteuer-Identifikationsnummern anderer Mitgliedstaaten sowie Identifikationsnummern, die dem Unternehmer im Rahmen der Registrierung zu einem One-Stop-Shop (vgl. § 25a…

LStR 2002 Rz 91113.1.4 Freibetragsbescheid
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

13.1.4 Freibetragsbescheid Rz 911e: Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 oder ein Bescheid gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 berücksichtigt wurde (§ 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988…

UStR 2000 Rz 994–10006.1.27. Kleinunternehmer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…ausgeführten Umsätze ist die Kleinunternehmerbefreiung nicht mehr anwendbar. Ein Überschreiten der Kleinunternehmergrenze und des unionsweiten Schwellenwertes ist jedenfalls anzunehmen, wenn diese aufgrund der quartalsweisen Meldungen überschritten wurden. Zur Festsetzung der Umsatzsteuer bei Unterlassung der Einreichung der quartalsweisen Meldung siehe Rz 3979. Randzahl 1001: derzeit frei

UStR 2000 Rz 4131–4142121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994) 121.1. Nichtunternehmer Rz 4131: Gemäß Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Rz 3585 bis Rz 3588) oder eine…

UStR 2000 Rz 1019–10226.2. Option zur Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.2. Option zur Steuerpflicht Siehe Rz 758, Rz 772, Rz 793 bis Rz 800, Rz 899 und Rz 923. 6.3. Kleinunternehmer, Option zur Steuerpflicht 6.3.1. Option zur Steuerpflicht (Verzichtserklärung) Rz 1019: Der Unternehmer kann gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 durch…

UStR 2000 Rz 2822–283021.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die Steuerschuld für die sonstige Leistung des F auf ihn über. D erbringt im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung an seinen Auftraggeber A. Die Umsatzsteuer für diese Leistungen schuldet D. Bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 kann D im Veranlagungsverfahren die gemäß…

VereinsR 2001 Rz 535–5443.8 Umsatzsteuervoranmeldung - Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…überstiegen haben, ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Von der errechneten Umsatzsteuerschuld kann der Verein die Vorsteuer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in Abzug bringen. Der Differenzbetrag zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ist spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats (somit für Jänner bis 15. März, bei Vierteljahreszahlern…

EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…

EStR 2000 Rz 744–7524.6.2 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…anders als beim Bilanzierer, praktisch immer zu Periodenverschiebungen. Die Umsatzsteuer hat insoweit keinen reinen Durchlaufcharakter. 4.6.2.2.1 Vorsteuer bei Anlagevermögen Rz 746: Die abziehbaren Vorsteuerbeträge gehören nicht zu den Anschaffungs(Herstellungs-)kosten der Wirtschaftsgüter, auf die sie entfallen und sind entsprechend Rz…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Dezember ist, liefert am 31. Dezember Waren um 100.000 S; die darauf entfallende Umsatzsteuer beträgt 20% (20.000 S). Die Rechnungsausstellung für diese Lieferung erfolgt erst im Jänner des folgenden Kalenderjahres. Entsprechend den obigen Ausführungen wäre die Lieferung per 31. Dezember wie folgt zu…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…als im früheren Bescheid. In solchen Fällen, nicht jedoch bei Selbstbemessungsabgaben und Umsatzsteuerjahresbescheiden, tritt die Fälligkeit des gegenüber dem früheren Bescheid festgesetzten Mehrbetrages erst einen Monat nach Zustellung des neuen Abgabenbescheides ein. Rz 1838: Nach Eintritt der Einhebungsverjährung hat - von den Fällen des § 238 Abs…

UStR 2000 Rz 2401–241916.2. Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Voranmeldungszeitraumes vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchzuführen bzw. festzusetzen. Wenn für den UVA-Zeitraum des letzten Voranmeldungszeitraumes vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Veranlagung im laufenden Insolvenzverfahren durchzuführen ist, so hat der Umsatzsteuerjahresbescheid vorläufig iSd § 200 BAO zu ergehen, wenn die Quotenhöhe und somit der Vorsteuerberichtigungsbetrag…

UStR 2000 Rz 3541–354928. Allgemeine Übergangsvorschriften (§ 28 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…kann einmalig ausgeübt werden und wirkt generell, dh. für alle unter diese Bestimmung fallenden Umsätze des Unternehmers in einem Veranlagungszeitraum. Der Verzicht kann bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerjahresbescheides ausgeübt bzw. widerrufen werden. Kein Verzicht auf die Steuerbefreiung liegt vor, wenn der Unternehmer in einer Rechnung…