RIS AI
4 Treffer1523 msnur geltende Fassungen
NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…die Beilagen im Zusammenhang mit obigen Verfahren die Ausstellung von Zulassungsscheinen bei der durch die Betriebsübertragung erforderlichen Anmeldung (Ummeldung) von Kraftfahrzeugen Im Übrigen gelten die Ausführungen unter Rz 5 ff sinngemäß. Ummeldung von Kraftfahrzeugen Rz 149: Wenn neben Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben keine anderen Abgaben anfallen…

UStR 2000 Rz 881–8826.1.13. Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…VwGH 16.12.1999, 96/15/0116). Die von einem Versicherungsvertreter bzw. -maklerbüro den Versicherungsnehmern gesondert in Rechnung gestellten Entgelte für die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sind nicht gemäß § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit. Diese Leistungen stellen…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

UZKArtikel 173 Änderung der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 173 Änderung der Zollanmeldung (1) Dem Anmelder wird auf Antrag auch nach Annahme der Zollanmeldung durch die Zollbehörden gestattet, eine oder mehrere in der Zollanmeldung enthaltene Angaben zu ändern. Die Änderung darf nicht zur Folge haben, dass sich die Zollanmeldung auf andere als die…