…oder Gesamtschuldner) hat. Rz 810: Die Verwendung der Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO ist zwingend und nicht dem Ermessen der Behörde überlassen (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Zur Frage, wann bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben Abgaben als getilgt gelten…
…Abgabepflichtigen gilt die Abgabenschuld am Tag der Entstehung des Guthabens, frühestens am Fälligkeitstag der Abgabe, zu deren Gunsten umgebucht wurde, oder wenn der Buchungstag vor der Fälligkeit liegt, am Buchungstag als entrichtet, und zwar unabhängig davon, ob eine Umbuchung oder Überrechnung von Amts wegen erfolgt (…
…bedienen. 22.11. Geldvollmacht Rz 1922: Eine allgemeine Vollmacht genügt für einen Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens an den Vollmachtgeber oder für einen Antrag auf Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben von einem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen (Vollmachtgebers) auf ein anderes Abgabenkonto des Vollmachtgebers. In allen anderen…
…Anschlag bei den Zollstellen kundzumachen, Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben. Leistung einer Einzelsicherheit in Form…
…zutrifft, ist durch Anschlag bei den Zollstellen kundzumachen, 4.der Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben. …
…BAO betrifft nicht nur das Unterbleiben einer Gutschrift, sondern auch die Rückzahlung, Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben sowie die Verwendung einer Gutschrift zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, sofern solche Maßnahmen zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Abgabepflichtigen führen würden. Rz 1976: § 239a BAO ist erstmals für Bundesabgaben…
…Rz 6134b: Eine rechnerische Kompensation (ohne Umbuchung) von valutagleichen Salden auf Girokonten, die ein und derselbe Kontoinhaber bei einer Bank unterhält, führt nicht dazu, dass die dadurch erzielte Zinsenersparnis als Kapitalertrag des zur Abdeckung eines negativen Kontenstandes verwendeten Guthabens eingestuft wird. 20.2.1.9…
…des Zurückbehaltens von Sonderbetriebsvermögen möglich. Die Verknüpfungsregeln des § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG sind zu beachten (siehe Rz 926a ff). Spaltende unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften können aber im Falle der gesonderten Übertragung von Mitunternehmeranteilen eine rückwirkende Übertragung von Guthaben des…
…4 BAO beim zuständigen Finanzamt. Der Überrechnungsempfänger stimmt der Überrechnung zu und auf dem Abgabenkonto des Unternehmers befindet sich nach Berücksichtigung aller für den Voranmeldungszeitraum relevanten Vorgänge ein Guthaben in Höhe von mindestens 200 Euro. Somit kann die gesamte Vorsteuer in der UVA für September…
…herangezogen wird, auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen zurückgezahlt werden. Rz 1906: Über ein rückzahlbares Guthaben kann auch durch Antrag auf Umbuchung oder Überrechnung verfügt werden. 22.3. Aufrechnung mit Gegenforderungen Rz 1907: Das Finanzamt, bei dem ein Guthaben des Abgabepflichtigen besteht, kann…
…Guthaben auf Antrag des Abgabepflichtigen anderweitig, etwa durch Rückzahlung, Überrechnung oder Umbuchung, verfügt wurde (VwGH 17.9.1990, 90/15/0028; VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Gleiches gilt, wenn ein solches Guthaben infolge der kontokorrentmäßigen Verrechnung ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen zur Tilgung von…
… 228 BAO erfährt deren früherer Fälligkeitstag keine Änderung. Für die Entrichtung steht dem Abgabepflichtigen jedoch eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe der Umbuchung, Rückzahlung oder Richtigstellung der Gebarung zu. Rz 47: Die allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt erst mit ungenütztem Ablauf der…
…2 BAO ist gemäß § 215 Abs. 4 BAO auch bei Verfügung über das Guthaben durch Umbuchung oder Überrechnung zu beachten. 22.14. Rückzahlung an einen Nichtberechtigten Rz 1937: Erfolgte die Rückzahlung an einen Nichtberechtigten, so ist Folgendes zu beachten: Bei einem Fehler des Abgabepflichtigen: Schuldbefreiende…
…Guthaben ausgewiesen ist; das Ziel des Gesetzesauftrages kann allerdings auch durch eine unmittelbare Rückzahlung ohne vorherige Umbuchung erreicht werden. Rz 751: Für die Entrichtung der nach erfolgter Umbuchung oder Rückzahlung wieder auflebenden Abgabenschuldigkeiten steht dem Abgabepflichtigen eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe der Umbuchung…
…deshalb festgesetzt, weil eine Umbuchung oder Überrechnung wegen für den dadurch zu Begünstigenden unvorhersehbarer kontokorrentmäßiger Vorgänge nicht oder nicht in dem vom Antragsteller begehrten Umfang durchgeführt wurde und wegen verspäteter Kenntniserlangung von der erfolgten (teilweisen) Abweisung eine Abgabe nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte, so liegt…
…übersteigt, ist der übersteigenden Betrag durch Umbuchung aus der Verbuchung der Gebarung (auf dem Abgabenkonto des Vertretenen) herauszulösen. Das sich hieraus ergebende Guthaben ist nach Maßgabe des § 239 BAO (an den Haftungspflichtigen) auf Antrag oder von Amts wegen zurückzuzahlen. Rz 859: Eine Verrechnungsweisung (§ 214 Abs…
…dem Forderung und Gegenforderung einander erstmals fällig gegenüberstanden (siehe Rz 130). Umbuchungen und Überrechnungen von Guthaben wirken auf den im § 211 Abs. 1 lit. g BAO angeführten Tag zurück, auch wenn die Durchführung später erfolgt. Gutschriften auf Grund von Umsatzsteuervoranmeldungen wirken in der Regel gemäß …
…Einkünfte aus Kapitalvermögen, das bei ausländischen Betriebsstätten von inländischen Kreditinstituten besteht. Zu den Rechtsfolgen bei der Übertragung von Kapitalanlagen von Depots ausländischer Betriebsstätten auf Depots inländischer Betriebsstätten bzw. bei Umbuchung von Bankeinlagen bei einer Auslandsfiliale zu einer Inlandsfiliale siehe Abschnitt 20.2.2.5.3.
…im Körperschaftsteuerrecht festgeschrieben, die durch die Einlage eintretende Erhöhung des Vermögens der Körperschaft wird steuerlich nicht erfasst. 6.19.1.1 Anschaffungskosten bei Tausch von Wirtschaftsgütern: Bewertungsgrundsatz Gemeiner Wert Rz 2590: Der gemeine Wert kommt als subsidiärer Wertmaßstab im EStG 1988 ua. auf Grund ausdrücklicher…
3. Befreiung von der Abgabenpflicht (§ 3 FlugAbgG) Rz 13: Bei den Befreiungsbestimmungen des § 3 FlugAbgG ist zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Befreiungen und Befreiungen, die sämtliche Passagiere eines bestimmten Luftfahrzeuges betreffen. Personenbezogen sind die Befreiungstatbestände der Z 1 bis 5. Dagegen betreffen die Z 6 bis…