…EG und dem UN - Hochkommissariat für Menschenfragen geschlossenen Vertrages auftritt. UNO - Pensionen Verlegt eine UNO - Bedienstete, die bei einer UNO - Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO - Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt…
…Überdies erhielt er zusätzlich eine von den Vereinten Nationen gewährte Zulage von ca. 240.000 S. Im Kalenderjahr 1995 wurden vom Abgabepflichtigen zwei Familienheimfahrten während des UNO-Auslandseinsatzes vorgenommen. Die ihm daraus erwachsenen Flugkosten von 27.420 S machte er als Werbungskosten bei den Einkünften…
…des Abschnittes 2. der Dokumentenartencode 4AHG ("PAWA: Sonderausnahme von der Lizenzpflicht") und der zusätzliche Informationscode 41140 zu verwenden. 2.1. UNO (1) Rechtsgrundlage ist das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr…
…erhalten, im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen. In Zweifelsfällen bezüglich der Angestellteneigenschaft einer Person ist eine Stellungnahme der Organisation einzuholen. 3.4.3.2 Bedienstete der Europäischen Union Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Bediensteten der Europäischen Union siehe LStR 2002 Rz 127 bis 137.
…Österreichs als internationaler Amtssitz- und Immunitäten an internationale OrganisationenKonferenzstandort (Amtssitzgesetz - ASG), BGBl. Nr. 677/1977 idF BGBl. I Nr. 254/19972021; UNO (Vereinte Nationen, Amtssitz Wien), BGBl. III Nr. 99/1998 (Art. XII); CTBTO-PREPCOM (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende…
…soweit im betreffenden Amtssitzabkommen nicht Abweichendes vorgesehen ist. 11.5.1.2. Große (= universelle) Internationale Organisationen (363, 364) Für Angestellte universeller Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet (beispielsweise UNO, UNIDO, IAEO) sind auch notwendige Ergänzungen des Hausrats (363) und alle vier Jahre ein Motorrad…
…III Nr. 24/2000. Amtssitzabkommen, zB: UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung), BGBl. III Nr. 100/1998, UNO (Vereinte Nationen, Amtssitz Wien), BGBl. III Nr. 99/1998, CTBTO-PREPCOM (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen), BGBl…