RIS AI
7 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…EG und dem UN - Hochkommissariat für Menschenfragen geschlossenen Vertrages auftritt. UNO - Pensionen Verlegt eine UNO - Bedienstete, die bei einer UNO - Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO - Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Überdies erhielt er zusätzlich eine von den Vereinten Nationen gewährte Zulage von ca. 240.000 S. Im Kalenderjahr 1995 wurden vom Abgabepflichtigen zwei Familienheimfahrten während des UNO-Auslandseinsatzes vorgenommen. Die ihm daraus erwachsenen Flugkosten von 27.420 S machte er als Werbungskosten bei den Einkünften…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

…des Abschnittes 2. der Dokumentenartencode 4AHG ("PAWA: Sonderausnahme von der Lizenzpflicht") und der zusätzliche Informationscode 41140 zu verwenden. 2.1. UNO (1) Rechtsgrundlage ist das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr…

EStR 2000 Rz 327–3343.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…erhalten, im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen. In Zweifelsfällen bezüglich der Angestellteneigenschaft einer Person ist eine Stellungnahme der Organisation einzuholen. 3.4.3.2 Bedienstete der Europäischen Union Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Bediensteten der Europäischen Union siehe LStR 2002 Rz 127 bis 137.

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Österreichs als internationaler Amtssitz- und Immunitäten an internationale OrganisationenKonferenzstandort (Amtssitzgesetz - ASG), BGBl. Nr. 677/1977 idF BGBl. I Nr. 254/19972021; UNO (Vereinte Nationen, Amtssitz Wien), BGBl. III Nr. 99/1998 (Art. XII); CTBTO-PREPCOM (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende…

ZK-203011.5. Waren für Angestellte Internationaler Organisationen in Österreich (361, 362, 363, 364, 370)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…soweit im betreffenden Amtssitzabkommen nicht Abweichendes vorgesehen ist. 11.5.1.2. Große (= universelle) Internationale Organisationen (363, 364) Für Angestellte universeller Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet (beispielsweise UNO, UNIDO, IAEO) sind auch notwendige Ergänzungen des Hausrats (363) und alle vier Jahre ein Motorrad…

LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…III Nr. 24/2000. Amtssitzabkommen, zB: UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung), BGBl. III Nr. 100/1998, UNO (Vereinte Nationen, Amtssitz Wien), BGBl. III Nr. 99/1998, CTBTO-PREPCOM (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen), BGBl…